Glücklicherweise 0 ſchlimmen Lage chs erlitten keine hat eine ſtarke Maga 9. Sept. In din n abend ein Mord dh Jambach wurde erſchoſg „Lebensjahr; er idete ſeit 15 Jahren z hieſigen ae 8 Dambach wurde heut haft der Inhaber enn in Krauß, feſtgenonmn einen Revolver. gr Anſtalt und lebte x. heftiger Gemiützart g pt. Bei der Ruderhat n infolge Kenterns z ichenchef Otto und nner aus Wannſee. Haushalt nagt fertigung ihrer eigen kinder. Gerade jetzt . Herbſt die „Moden Zeh zu beſtellen, die zu a 5 Pfg. bro Heft iht men⸗ und Kindergardertt zebrauchsfertigen Son t bringt, Es gibt dan 8 Deutſche Haus“ ein nur Moden enthält, un außer Damen⸗ und Kinder nane, Wäſche, Puß m e wichtigſten Ereigniſſe dr atisbeilage: „Illuſtriet dem Heft beiliegt, in did r unſrer heutigen Nun „Ihnen genauere Amluß ebte und wirklich emp ig fürs dentſche Hunt, Sie die dem anliegende lungskarte ausſchneider. värme: 2200 — a“, ſprach ſie erf, I0 h noch krank machen, 1s n erfaßte Brigittens he Hand und ſagte: Jeduld zu faſſen, d iuen. Brigitte, Du 4 hier biſt, und 5 Du fh ärker geworden. 10 lange Sie weint u 6 Dienerin entſchieden. in das Zimmer u 1 wandte ſeine Tante! rief ul es Tantchen, lia l du wieder ſe geweſen biſt? . en und Monale bi e r, williger, an 4 15 ind ihn in ſeinel „Waun f pie Zeit heran, un it T ald, 100 mit Tohrw d es unweit Deut 5 11 lbſchied pergoß 1 b rröſtete und erh 5 en über die Wang Nachſtehendes Ortsſtatut über den Beizug der Anſtößer zu den Koſten der Her⸗ ſtellung von Straßen und unterirdiſchen Abzugskanälen, welchem der Bürgerausſchuß unterm 12. Juni d. Is. ſeine Zuſtimmung gegeben hat, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis mit dem Anfügen, daß das Gr. Bezirksamt Mannheim die zu 8 2 erforderliche ſtaatliche Genehmigung unterm 6. Auguſt ds. Is. erteilt hat. e 8 Ladenburg, den 24. Auguſt 1907. a Gemeinderat: Hofſtetter. 0 Ortsſtatut über den Beizug der Anſtößer zu den Koſten für die Herſtellung von Straßen und unterirdiſchen Abzugskanälen. . 8 1. 75 Bei der Anlage neuer Ortsſtraßen haben die beiderſeits angrenzenden Grund⸗ Agentümer an den Kosten für Erwerbung des Straßengeländes ſowie der erſtmaligen, den Bedürfniſſen des Verkehrs entſprechenden Einrichtung der Straße zuſammen 2½ des Geſamtaufwands der Gemeinde zu erſetzen und zwar jeder Angrenzer das auf ſein Grund⸗ ſtück entfallende Betreffnis, ſobald er auf demſelben Bauten ausführt. Wenn eine neue Straße nur auf einer Seite bebaut werden kann, haben die Grundeigentümer die Hälfte der entſtandenen Straßenloſten zu erſetzen. Ebenſo haben die Eigentümer der an ſolche Ortsſtraßen angrenzenden, ſchon früher ausgeführten Bauten, wenn dieſen die Straßen in hervorragendem Maße einen beſonderen Nutzen bietet, einen entſprechenden Beitrag zu den in Abſatz 1 genannten Koſten zu leiſten. 2 2 In gleichem Maßſtabe (§ 1 Abſ. 1) haben auch bei neuen Straßenanlagen die betelligten Grundeigentümer der Gemeinde die Koſten der Herſtellung der neuen Gehwege und der zur Ableitung des Regen- und Abwaſſers erforderlichen Rinnen zu erſetzen. 3 Als Neuanlage einer Straße gilt auch der Ausbau eines bisher ſchon benützten offentlichen Weges als Ortsſtraße. Bei Berechtigung der in § 1 genannten Koſten bleibt der Bodenwert früher vor⸗ handen geweſener Gemeindewege außer Brtracht, das übrige von der Gemeinde etwa zur Straßenamage gegebene Gelände wird nach dem Tagespreis berechnet. 5 Die von den Angrenzern zu tragenden Koſten entfallen zur Hälfte auf jede Straßenſeite 3 8 6. Bei einer Straße mit über 12 m Breite bleibt die über dieſes Maß hinausgehende Breite bei Berechung der Verbindlichkeiten der Angrenzer außer Betracht, gleiches gilt hinſichtlich der öffentlichen Plätze. 75 Die von den einzelnen Grundeigentümern zu leiſtende Vergütung bemißt ſich nach der Länge der Beſitzfront. Die ſelbe wird fällig, hinſichtlich ſchon bebauter Grundſtücke, ſobald die Straße bis vor dieſe Gebäude benutzbar hergeſtellt iſt, hinſichtlich der anderen Grundſtücke, ſobald mit der Errichtung von Gebäuten auf denſelben begonnen wird. 8 8 8. Eckplätze werden nur zu den Koſten derjenigen Straße beigezogen, an welche ſie mit der längeren Front angrenzen und bleiben für die kürzere Front an der anderen Straße beitragsfrei. Bei gleicher Front an beiden Straßen findet Beizug zu jeder mit der Hälfte des Normalſatzes ſtatt. Wird ein Grundſtück nur teilweiſe bebaut, ſo erſtreckt ſich die Fälligkeit des Bei⸗ trags auch auf den übrigen Teil, ſoweit derſelbe dem Gebäude als Zubehörde dient (Hof⸗ kaum, Garten, Zufahrt, Lagerplatz etc.). Mehrere neben einander liegende Grundſtücke eines und desſelben Eigentümers werden, wenn ſie auch im Lagerbuch als verſchiedene Stücke eingetragen ſein ſollten, für die Fälligkeit des Beitrags als ein einziges Grund⸗ ſtück angeſehen, ſofern ſie mit dem überbauten Teile zu einem wirtſchaftlichen Ganzen erbunden ſind. 8 9. Die Koſten der Straßenunterhaltung verbleiben völlig der Gemeinde. 10 Zu den Koſten der neuen Herſtellung der unterirdiſchen Abzugskanäle haben die angrenzenden Grundeigentümer ebenfalls beizutragen und zwar wird erhoben: 23. Bei neu anzulegenden Ortsſtraßen ſowie bei bereits vorhandenen aber noch nicht bebauten Ortsſtraßen oder Teile pro laufender Meter Beſitzfront 10 Mark, b. bei ſchon beſtehenden und bebauten Ortsſtraßen pro laufenden M ſi front 3 Mark. . § 11. Eckgrundſtücke werden nur mit der längeren Front beigezogen. 05 Gleiches gilt bei durchgehenden Grundſtücken, welche nur nach einer Seite entwäſſern. Bei Grundſtücken, welche an drei kanaliſierten Straßen grenzen, wird die Hälfte der zuſammengezählten drei Straßenſeiten genommen. Ganze Bauquadrate in einer Hand werden wie doppelte Eckgrundſtücke e 12. Der Beitrag der Anſtößer wird fällig, wenn vor einem bebauten Grundſtück der Abzugskanal benutzbar hergeſtellt iſt, oder, wenn ein Grundſtück erſt nach der Ausführung des Kanals bebaut wird, ſofort mit dem 1 1 des Baues. 3 Bei Grundſtücken, die teilweiſe bebaut ſind, gilt bezüglich der Fälligkeit des Bei⸗ trags die Beſtimmung § 8. 8 14. ö f 5 Die Koſten für die Herſtellung und Unterhaltung der Anſchlußleitung bis zur Eigentumsgrenze, welche Arbeiten von der Gemeinde beſorgt werden, ſind von den Privaten in vollem Umfange zu vergüten. 1 9 Hielier für Zahnheilkunde und Jaljutechnin 15 und halte wieder regelmäßig, 4 jeden Samstag, von 2 —6%/ nachm. Sprechſtunde i Theodor Höfer Heidelbergerſtraße Nr. 270, ab. Friedrich Beek, Dentiſt Hauſe 5 . Heidelberg, Hauptſtraße 113a Schützengeſellſchaft Ladenburg. Nächſten Sonntag von nachmittags 3 Uhr ab Übungs- Schießen. Der Schützenmeiſter. Bin von der Reiſe zurückgekehrt ö zum ſofortigen Eintritt Seſueht. 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