Bekanntmachung Das Ausladen von ca. 1800 Ztr. Tas polizeiliche Meldeweſen! Kohlen an der Ausladeſtation der Die Vorſchriften über das polizeiliche Meldeweſen ſind in hieſiger Gemeinde bisher Main⸗Neckar⸗Baßh ſowie S Ver⸗ wenig beachtet worden. 00 5 5 8 1 5 9 10 5 995 Nachſtehend bringen wir deshalb einen Auszug aus der Vefordnung vom 8. . bringen 2 1 . l e 1889 „das polizeiliche Meldeweſen betr.“ mit dem Anfügen zur öffentlichen Keuntuls, 0 ſoll im Submiſſionswege an den We⸗ daß wir künftig Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften unnachſichtlich auf Grund nigſtnehmenden vergeben werden. Des⸗ des § 40 P. Str.⸗G.-B. bestrafen waren. e N 5 fallſige Angebote wollen bis längſtens Ladenburg, den 9. Auguſt 105 19 9 1 1 05 6 1 3 915 Cause, 1 51 8 f Bürgermeiſter e ö N 5 E n kutze Freitag, den 30. ds. Mts., mittags e Mische macht, unſchat⸗ 12 Uhr, anher eingereicht werden. 10 6 eee i 19 0 55 bare Pienſte. Haben burg den 26. Auguſt 1907. „ Auszug 8 a ee aus der Verordnung vom 8. Mai 1883 in der Faſſung 10 5 6 0 vom 10. De⸗ 2 — 8 Dofſtetter. g zember 1891 „das polizeiliche Meldeweſen etr.“ f f 2 5 1 1 Hibſchenberger. § 1. Wer nach zurückgelegtem vierzehnten Lebensjahr in eine Gemeinde einzieht, Geſangverein Däͤnger⸗Cinheit 5 5 um in derſelben ſeinen Wohnſitz oder Aufenthalt zu nehmen, iſt verpflichtet, binnen 3 Ladenburg. — 24. Vereinsjahr Bekauntmach Un Tagen nach dem Einzuge ſich bei der Ortspolizeibehörde unter Vorlegung der ihm an N 1 5 0 g. ſeinem bisherigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsorte erteilten Abmeldebeſcheinigung perſönlich Mittwoch, den 28. Auguſt, abends Am Mittwoch, den 28. Auguſt 1907 oder ſchriftlich anzumelden und die im beigedruckten Formular A. enthaltenen Angaben halb 9 Uhr 8 5 u Ig 3% über feine perſönlichen Verhältniſſe zu machen. 1 . 3 vormittags 11 Uhr läßt die Stadtge⸗ Auf Verlangen der Ortspolizeibehörde haben die Anzumeldenden auch die in ihrem Heſangs Peobe meinde auf dem Rathaus dahier das Beſitz befindlichen, zum Ausweis über ihre Perſon ſonſt dienlichen Papiere (Reiſeausweiſe, im Lokal. diesjährige Oehmdgraserträgnis der Päſſe, Heimatſcheine etc.) a 10 0 0 0 1 Das Erſcheinen ſämtlicher Sänger Romwieſe in mehreren Looſen an den § 3. Wer nach zurückgelegtem vierzehnten Lenbensjahre aus einer Gemeinde weg⸗ a 0 15 e den öffentlich 1 ern zieht, um ſeinen Wohn⸗ oder Aufenthaltsort in derſelben aufzugeben iſt verpflichtet, vor e VF 8 g f 8 1 e ſeinem Wegzuge ſich bei der Ortspolizeibehörde perſönlich oder ſchriftlich abzumelden und dänn uBelan 7 92 5 5 9 1 * 11 Ladenburg, den 24. Auguſt 1907. dabei anzugeben, wohin er zu verziehen gedenkt. 5 4 a . 85 bund“ Babeuh Bürgermeiſteramt. 8 8. Bezüglich der Perſonen, die ſich nur als Reiſende in einer Gemeinde auf- „Büllgerhund Vadenbuyg. Hofſtetter. halten, findet eine Verpflichtung zur Anzeige nur inſoweit ſtatt, daß Gaſtwirte Vor⸗ und Donnerstag, Abend 9 Uhr Hibſchenberger Zunamen, Stand, Wohnort und Tag der Ankunft des Fremden ſogleich in das von ihnen l Wefangs 61 15 a 8 0 J 1 0 85 zu führende Fremdenbuch einzutragen oder von dem Fremden eintragen zu laſſen haben. Wenge un . Bekaunntma 8 un 18 Die Femdenbücher können von der Polizeibehörde und deren Organen jederzeit Um vollzähliges Erſcheinen bittet 8 ch „eeingeſehen werden. f 5 f Vorſtand 9 19 a § 9. In den Städten von mindeſtens 3000 Einwohnern iſt jeder Einzug und 2 Der Vo ſtand. Die Einfuhr von Tieren jeder Auszug ſpäteſtens 3 Tage nach ſe nem Beginn ſchriftlich bei der Ortspolizeib⸗hörde l 5 aus der Schweiz betr. nach Formular E anzuzeigen; f f 5 4 1 5 13905 J. Die aus dem Aus⸗ 3. 11 25 1 e 8 0 ihm oder für ihn aufgeſtellten Ver⸗ 5 Haunheimer 2 2 K 7 5 1 8 zr 8 Ein⸗ . 8 5 welcher 2 55 7253 lande über den badiſchen Bahnhof in 1 9 i mit ihm 1 ede gen ö . Jubiläum 1 l Baſel zur Ein⸗ u. Durchfuhr gelangen⸗ 2. die übrigen in seinem K 1 i Die een Se,, 5 E 05 aſel 3 — r g 9 2. die übrigen in ſeinem Haushalt wohnenden Perſonen, wie Dienſtboten, Geſellen, Ge 70 2 Ziehung 8 22. u. 23. Oktober d. J. den Tierſendungen (Pferde, Rindvieh hilfen, Lehrlinge, Schlafleute, Pfleglinge, und Ziegen) unterligen einer Unter⸗ 3. ſeine Mieter, f 11 s 5 1 5 155 den U Auf die 1 dem Haushalte des Mieters wohnenden rpm wie Angehörige, Dienſtbolen⸗ 55 25 25 g Cewinne i „ 1 Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Pfleglinge und die von dem Mieter aufgenommenen 8 mib Anordnung Gr. Miniſterium des Innern Schlafleute, Aftermieter und deren Angehörige, ſoweit alle dieſe Perſonen mit dem 11 5 . iſt dieſe Controlle nicht mehr wie bis⸗ Mieter zugleich ein⸗ oder ausziehen, berühet; 5 5 . 12 1 000 1 5 her (vergl. unſere Bekanntmachung vom b. von dem Mieter bezüglich jedes Eine oder Auszugs dei mit ihm wohnenden Familien⸗ 7 5 „ 9. Febr. 1907 Nr. 1187011, Amts⸗ angehörigen, Dienſtboten, Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge, Pfleglinge, Aftermieler, Schlaf⸗ Hauptgewinn: 0 2 5 — 55 leute, welcher mit ſeiner eigenen Wohnungs veränderung nicht zuſammenfällt. 2 N 5 blatt Nr. 30 vom 13. Febr. 1907) Kinder unter 14 Jahren können außer Betracht bleiben. 8 39 85 von einer vorherigen Anmeldung ab⸗ Für jede Perſon iſt die Anzeige auf eine beſondere Impreſſe zu ſchreiben. Nu 175 e hängig, ſondern die Unterſuchung erfolgt bei N 9155 ſich 75 5 Familienhaupt beziehen, können Ehefrauen und Kauder Mark uftighi 8 8 auf das gleiche Blatt geſchrieben werden. künftighin ohne vorausgehende Aumeld⸗ f § 12. Jeder, 55 Bezug auf deſſen Perſon oder Angehörige nach Vorſchrift vieſer ung an allen Werktagen und zwar in Verordnung eine Meldung erſtattet werden muß, iſt verbunden, den zur Meldung Ver⸗ den Sommermonaten (April bis Sep⸗ pflichteten alle zur vorſchriftsmäßitzen Erfüllung erforcerlichen Angaben zu machen. tember von 7 —12 vormittags und § 13. Impreſſen zu den Meldeformularien ſind den zur Anmeldung vorpflichte⸗ von 2—5 Uhr nachmittags und n ten Perſonen von der Oe tspolizeibehöcde, beziehungsweiſe der Gemeindebehörde unentteld⸗ ö 3 5 lich zu behändigen. Wintermonaten (Oktober bis März) von e N 9—12 Uhr vormittags und 2 —4 Uhr Freiwillige Feuerwehr 55 Wirſing⸗ Rot⸗ nachmittags. Wir geben den beteiligten Kreiſen g der Stadigemeinde Ladenburg 8 5 und Weißkohl, zur Beachtung hiervon Kenntnis. Eingetragener Verein. „ pro Itr. 3 Mk. Mannheim, den 16. Auguſt 190 Am Sontag, den l. September, morgens 6 Uhr a . Chriſtian Höflein. Gr. Bezirksamt: N 5 . N Abteilung III. Sr Uebung. . 5 Zur bevorſtehenden Einmachzeit em Dr. V. Pfaff. Antreten beider Kompagnien präzis /46 Uhr am Spritzenhaus. pfehle ich braun glaſirte Vorſtehende Bekanntmachung bringen 5 Wir verweiſen auf § 12 unſerer Satzungen d vollzähliges Einmachſtänder vir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Acheinen 3 Das Kommando. in Größen von 5 bis 150 Biber, Ladenburg, den 22. Auguſt 190 . Ortskraukenkaſſe Ladenburg. A. Ph. Fuchs. Bürgermeiſteramt. f 0 N 11 8 „F J. 2 3 Günther g Am Samstag, den 31. Auguſt, abends halb 9 Uhr im Gaſt⸗ Betten⸗Verkauf! 12 haus zum „Schiff“ 4 Deckbetten nebſt 2 Kiſſen Ii Fahrnis⸗ . Beneral⸗Herſammlung. halt, 2 Unterbetten (Federninhalt Verſteigerung. Die Herren Vertreter werden gebeten pünktlich und zahlreich zu er⸗ gut gereinigt zu verkaufen zu * 2 5 f 0 9 N 5 5 Am Donnerstag, den 29. d. ſcheinen. Der Vorſtand. billigen Preiſen. f 11 8 . 1901 anfangend Georg Katzenmaie i f Wo? ſagt die Expedition. in der bisherigen Wohnung (Spital 269 Ieidelbergerstrasse 269 f Hote 182 von dem Unterzeichneten verſchiedene 5 . — 9 — g b Schölte Paupläte Fahrniſſe gegen Baarzahlung öffentlich 1 55 Spezialität in werden abgegeben. verſteigern. . 5 Bodenlacken 1. „Farben, trocken und in ol Luiſenſtraße l. Der Waiſenrat 5 rel 7 Wohn Seit e Bürſten und Piuſel 10 Oohnung Binoleums, Mäliel⸗ und Parket ben iche beſtehend aus 2 Zimmer nebſt Zubehör Wohnung ſtaulfreies Boatenöl, rohes und gekochtes Veinil en ber J. Frey, Poligeidtener. im 2. Stock, beſtehend aus 2 Zimmer, ſowie alle ſonſtigen in dieſes Fach einſchlagenden Artikel I 2 3 — 5 1 Küche und Zubehör auf 1. Oktober zu — ———— — 3 — Möbl. Zim mer veemieten. Moritz Hauſer. ſofort zu vermieten. 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