f zuſammen einen . zuſchlagen 00 ere Hammer don beiter mit ſolcher ſtecken blieb, uf. Einladung Erneuerungswahl des Gemeinderats. Nachdem die geſetzliche Dieuſtzeit der Gemeinderäte iter naar Tor Franz Agricola, Karl Günther, Karl Wollenſchläger, Jonas Baumann und eine chſtehende Eh abgelaufen iſt, hat der Gemeinderat und Bürgerausſchuß gemäß § 11 und 13 5 Monat Maul 10 der Gemeindeordnung 4 Gemeinderäte neu zu wählen und findet die Wahl am und die Net die gz Doenunerstag, 15. Juni d. Is. welle überſcwennn auf dem hieſigen Rathauſe ſtatt. Die Mitglieder des Gemeinderats und einer Decke 115 Na Bürgerausſchuſſes werden hiezu mit dem Anfügen eingeladen, daß die Ab⸗ „Ozeans epo 5 ſtimmung in der Zeit von 6 7ÿâ bis 7 Uhr nachmittags zu geſchehen hat. rloren ihre e hen Daz Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter⸗ anden 250 f ſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen Tage; alle a enn mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein, ſie ſollen ein Oktapblatt, ſo⸗ l 15 bon anne mit 78 des normalen Aktenbogens groß und von mittelſtarkem Schreibpapier 8 8 80 Sand bez ſein und ſind außerhalb des Wahllokals mit den Namen Derjenigen, welchen chwi wand ging. 5 der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige ken, bis das Mittel der Vervielfältigung zu verſehen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem ſchen Behörden aum. Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche en zur Ernährung det F er von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo be⸗ ſelbſt wieder ernten bi. Mzeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. 1 0 — — Die ausſcheidenden Gemeideräte können wieder gewählt werden. f Wählbar iſt ferner jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlbe⸗ rechtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger, und jeder im Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche männliche, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehende Angehörige des Deutſchen Reiches, welcher ſeit 2 Jahren a. Einwohner der Gemeinde iſt, b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtel⸗ lung hat, C. keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen hat, d. die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, 3 2 David Freitag urdeſt Du aus unſter N reu in ſtetem Fleiß! r zum Grab' die Scheilt t letzten Ehre Preis. l gedacht' ich oft der Steh Deinen Worten lauſhl, mir die Trauerkunden, Todes Flügel rauscht! Hoffnung mehr geneſen, n Leiden würdſt befreit, unſter Seele leſen, r warn vor Herzensled. ir Dein Ende, — ohne Rez Unglück auf Dich nahm. rſchulden reechlich mußteß lu an Gottes Milde mahnlf. er wollen wir Dir ſeten enn Erz und Stein: nerung wir verletzen nicht länger durft Dein ß in einer umlagefreien badiſchen Gemeinde ſolche zahlen müßte, wenn die letztere Umlagen erheben würde. Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b werden diejenigen Per⸗ ſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen Staats⸗ ſteuern mindeſtens 20 Mark bezahlen. Zur Giltigkeit der Wahl iſt erforderlich, daß mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgeſtimmt hat. Iſt am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Friſt die er⸗ förderliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo ſind die Ausgebliebenen unter An⸗ drohung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (§ 46 Abſatz 2 der Gemeindeord⸗ nung) nochmals zur Abſtimmung vorzuladen und es iſt dieſes Verfahren ſo lange fortzusetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekommen iſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeiſter. 5 Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer der Erforderniſſe Buchſtabe a. bis e. kann durch Bürgerausſchußbeſchluß z im einzelnen Falle Nachſicht erteilt werden. Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht as Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: Dir ſich unſre Herzen lan in Lebensſtürmen ſtehn ; Sinn ſtets denken, ich für uns ein Witderſht Ludwig Stliz l ach Grove folgen, nick lte. Sie konnte ihn nach er lechzte, wie u labenden Quell, er, 10 1. in Folge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, n durfte, oder ob all 2. in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der e von Liebesglück vegte Dauer dieſes Verluſtes, en 3. in Folge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung nimorgen war es, b f Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, ind ein Gefühl des? 4. nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer deſſelben und nblick des ſchönen N ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, ö ck darauf zurückwarſ. i in Folge des Eintritts in den akliven Militärdienſt auf die Dauer ö die Bäume, die Blu dieſes Verhältniſſes. e e 5 de in dem Glanz 1 In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt koſtbares, herrliches e von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahl⸗ male fühlte Charles 4 % berechtigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den de chtum, ſeinen Titel W. meinderat tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ds willen! 5 35 nächſten , erlangt hat. 1 a ich, gen und was Ke Außerdem ruht das Wahlrecht zur Bürgerausſchußwahl und in Folge 11 59 die stolzen deſſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat bei denjenigen Gemeinde⸗ 5 ürde! bürgern, welche 5 wieberſehte 5g i 5 in der Gemeinde keinen Wohuſitz haben, it e pe 1 Den Erforderniſſen des § 9a Abſ. 1d Gem.⸗Ordg. zur Zeit uicht 1 ze, en eentſprechen, f en eintreten ſun u 8 155 70 eines vorübergehenden Unfalls ausgenommen — eine tternder, als de, Armenunterſtützung aus öffenltichen Mitteln beziehen oder im letzten ufield erhob, der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, tes Kapitel den Le „nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im angelangt fiel . Fun laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht n von Irmgards 1 5 entrichten. Frove war ein 100 155 Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Bruder und emde daſelbſt 15 Schwager, ſowie diejenigen, welche als offene oder perſönlich haftende Geſell⸗ ſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft beteiligt ſind, können nicht zu⸗ ich Mitglieder des Gemeinderats ſein. Ladenburg, den 6. Juni 1907. Der Gemeinderat Hofſtetter. EL. in einer badiſchen Gemeinde Gemeindeumlagen zu zahlen hat, bezw. ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung Einladung zur Ergänzungswahl des Gemeinderats. Nachdem durch Austritt des Herrn Johann Philipp Fuchs die Stelle eines, Gemeinderats erledigt worden iſt, haben der Gemeinderat und Bürgerausſchuß für die] ganze nochz übrige Amtsdauer des Abgegangenen, d. i. für die Zeit bis 31. Mai 1910 eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Die Wahl findet am a Deunerstag, den 15. Juni Abends 8 / bis 0 Uhr in dem Rathaus dahier ſtatt und werden hierzu die Herren Mitglieder des Gemeinderats und Bürgerausſchuſſes hiermit eingeladen. Hinſichtlich der Ausübung des Wahlrechts und der Wählbarkeit gelten die gleichen Beſtimmungen wie bei der Erneuerungswahl des Gemeinderats. Ladenburg, den 6. Juni 1907. Gemeinderat. Hofſtetter. Bekanntmachung. „ . Die ſtaatliche Prämierung von Zuchlſtuten, die Erteilung von Freideckſcheinen und die N Haewährung von Kaufpreisnachläſſen betr. g 1 die Bürgermeiſterämter! Mit Bezug auf unſere Bekanntmachug vom 11. April 1907 Nr. 45184 J, Mann⸗ heimer Journal Nr. 69, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß die Muſterung der zur Bewerbung um Prämien, Freideckſcheinen und Kaufpreisnachlaſſe angemeldeten ſowi der zur Vorführung verpflichteten Stuten, Stutfohlen und Deckhengſte am 5 Samstag, 20. Juli, vormittags 10 Aßr 8 für Halbblutpferde in Seckenheim beim Rathaus und . em gleichen Tage nachmittags 4 Ahr 5 für Kallblutpferde in Tadenburg bei der Realſchule ſtattfindet. 2 Wir bemerken ausdrücklich, daß nur gemäß unſerer obenbezeichneten Verfügung rechtzeitig angemeldeten Stuten bei der Prämierung berückſichtigt werden können. Die Befitzer der zur Prämierung angemeldeten Stuten, ferner die Beſitzer der⸗ jenigen Stuten bezw. Stutfohlen, welche zur letztjährigen Stutenprämierung hätten vor⸗ geführt werden ſollen, äber nicht zur Vorführung gelangten, haben zur Prämierungs⸗ tagfahrt die zur Erbringung der verlangten Nachweiſe erforderlichen, vollſtändig ausge⸗ füllten und vom Bürgermeiſteramt beglaubigten Beſchälkarten bezw. Geburtsſcheine mit⸗ zubringen; es empfiehlt ſich, etwa vorhandene Nachzucht mit den Stuten zur Vorführung zu bringen. Die Bürgermeiſterämler haben dieſe Verfügung in ihren Gemeinden bekannt zu geben. 8 5 Mannheim, den 15. Mai 1907. Großh. Bezirksamt Abt. 1: Lang. 5 Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Ladenburg, den 24. Mai 1907. Bürgermeiſteramt: Hofſtetter: Hibſchenberge Kriegerverein Ladenburg (E. V.) Samstag, den 15. Juni l. Is., abends halb 9 Uhr findet im Lokal zum „Adler“ . i Beneral⸗Herſammlung mit folgender Tagesordunng ſtatt. 1. Jahresbericht. 2. Rechnungsablage. von 2. Reviſoren. 5. Verſchiedenes. Gleichzeitig bringen wir den werten Kameraden zur Kenntnis, daß am Sonntag, den 16. Juni 1907 der Verein ehem. Kaiſer⸗Grenadiere Nr. 110 in Sandhofen das Feſt ſeiner Fahnenweihe zu begehen beabſichtigt, woran ſich unſer Verein beteiligen wird. 8 Abmarſch wird in der Generalverſammlung bekannt gegeben werden. Um vollzähliges und pünktliches Erſcheinen bittet. Der Vorſtand. Schützengeſellſchaft Ladenburg. 8 Sonntag, den 16. Juni 1907, nachmittags 3 Uhr Eröffnungsſchießen. Die verehrl. Mitglieder werden gebeten pünktlich und zahl⸗ reich zu erſcheinen. Der Schützenmeiſter. Candi. Pezirksverein Cadenburg. Von unſerer Zuchtſtation, Adrian Bläß, werden 5 Kücken und Bruteier des vebhuhnfarbigen Edelleghuhns abgegeben. Die Direktion. Georg Katzenmaier 2069 eidelbergerstrasse 269 Hibſchenberger 2 3 3. Vorſtandswahl. 4. Wahl 9 Spezialität in 0 Bodenlacken u. Farben, rocken und in Bürſten und Pinſel Vinoleums, Müllels und Pavkeiliodeus Michſe ſtaulfreies Bodenüöl, vohes und gekochtes Veinöl ſowie alle ſonſtigen in dieſes Fach einſchlagenden Artikel NRNNNNNNNNN NN NNNNNNNNN&