Taubächlein. 8 g n, ein 8 Bächlein auf 8 de zu einem t ze den Ba ach k kre tgeriſſen, das N Schlucht vertieft, zum Teil rh 5 Jahre 18889 as kleine Bache Meter weites und 1 werden, wie die „St. . Kubikmeter 5 her wieder h herzuſtellg Juni. In Peng Schloſſer Dude . f e darauf Selbſtugth, rlich verletzt. Daz Jr Juni. An der b rſperrten zwei dus l Automobil, welheg und zwangen den ang einer der Burſchn und verſezte ihn r einem Stich in den euges — zwei Dann aus, worauf der p einen der Täter f fie Später wurde l. iftet und ebenſo 1 f ter ins Unterſuchungigs Juni. Heute nate kleinen Platze au der d er⸗Straße (Induſtren Bombe. Es hatten ur aus dem Ein gen ſehen und daran gur on erfolgt. Zwei ö ein 6jähriger Knabe E. der Exploſion iſt nochn uni. Bei der aus der alten Kat ind riß 14 Arbeitet it einen Kahn, die au. Letztere konnten f lle Abgeſtürzten erlitt varen- Gesch 23/42 J, Juwelier. und Reparaturen. 2 Strickerei ks. ge von undbel. s d ASI 1 c AMHERE Arc 9— Anstalt kührung aller . beiten bei 4 vrung. 1 Liefer. U 3 Marktplatl. ede N. ö 1 U . 9 Erneuerungswahl des eine Nachdem die geſetzliche Dienſtzeit der Gemeinderäte ranz Agricola, Karl Günther, Karl Wollenſchläger, Jonas Baumann abgelaufen iſt, hat der Gemeinderat und Bürgerausſchuß gemäß § 11 und 13 der Gemeindeordnung 4 Gemeinderäte neu zu wählen und findet die Wahl am Donnerstag, 15. Juni d. Is. uf dem hieſigen Rathauſe ſtatt. Die Mitglieder des Gemeinderats und ürgerausſchuſſes werden hiezu mit dem Anfügen eingeladen, daß die Ab⸗ timmung in der Zeit von 6½ bis 7 ½ Uhr nachmittags zu geſchehen hat. Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter⸗ ſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen e keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein, ſie ſollen ein Oktavpblatt, ſo⸗ nit /s des normalen Aktenbogens groß und von mittelſtarkem Schreibpapier ein und ſind außerhalb des Wahllokals mit den Namen Derzjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung zu verſehen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem ſamilien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche r von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo be⸗ eichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. Die ausſcheidenden Gemeideräte können wieder gewählt werden. Wählbar iſt ferner jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlbe⸗ echtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger, und jeder m Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche männliche, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehende Angehörige des Deutſchen 559 5 welcher ſeit 2 Jahren A. Einwohner der Gemeinde iſt, b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtel⸗ lung hat, . keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen hat, di. die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, L. in einer badiſchen Gemeinde Gemeindeumlagen zu zahlen hat, bezw. in einer umlagefreien badiſchen Gemeinde ſolche zahlen müßte, wenn die letztere Umlagen erheben würde. ö Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b werden diejenigen Per⸗ ſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen Staats⸗ euern mindeſtens 20 Mark bezahlen. Zur Giltigkeit der Wahl iſt erforderlich, daß mehr als die Hälfte der ahlberechtigten abgeſtimmt hat. Iſt am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Friſt die er⸗ orderliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo ſind die Ausgebliebenen unter An⸗ rohung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (§ 46 Abſatz 2 der Gemeindeord⸗ nung) nochmals zur Abſtimmung vorzuladen und es iſt dieſes Verfahren ſo lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekommen iſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeiſter. Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer der Erforderniſſe Buchſtabe a. bis e. kann durch Bürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht erteilt werden. Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: 1I.!. in Folge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, 2. in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, in Folge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, 29 nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer deſſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, 5 in Folge des Eintritts in den akliven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes. In deu unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt on dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wabl⸗ berechtigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den Ge⸗ neinderat tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. f Außerdem ruht das Wahlrecht zur Bürgerausſchußwahl und in Folge deſſ ſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat bei denjenigen Gemeinde⸗ welche a Fin der Gemeinde keinen Wohuſitz haben, a Den Erforderniſſen des § 9a Abſ. ld Gem.⸗Ordg, zur Zeit nicht entſprechen, den Fall eines vorübergehenden Unfalls ausgenommen — eine Armenunterſtützung aus öffenltichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, 4. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Bruder und Schwager, ſowie diejenigen, welche als offene oder perſönlich haftende Geſell⸗ ſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft beteiligt ſind, können nicht zu; gleich Mitglieder des Gemeinderats ſein. Ladenburg, den 6. Juni 1907. Der . erat Einladung zur e des Gemeinderats. Nachdem durch Austritt des Herrn Johann Philipp Fuchs die Stelle eines Gemeinderats erledigt worden iſt, haben der Gemeinderat und Bürgerausſchuß für die ganze noch übrige Amtsdauer des Abgegangenen, d. i. für die Zeit bis Mai 1910 eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Die Wahl findet am Donnerstag, den 15. Juni Abends 8 bis 9 uhr in dem Rathaus dahier ſtatt und werden hierzu die Herren Mitglieder des Gemeinderats und Bürgerausſchuſſes hiermit eingeladen. Hinſichtlich der Ausübung des Wahlrechts und der Wählbarkeit gelten die gleichen Beſtimmungen wie bei der Erneuerungswahl des Gemeinderats , den 6. Juni 1907. Hofſtetter. Bekanntmachung. Die Aushebuug der Militärpflichtigen belr. Zur öffentlichen Kenntnis: Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Mann⸗ heim findet vom 1. bis 13. Juli d. Js., vormittags Saale der Neſtauration „Zur Kaiſerhütte“, Seckenhelmerſtr. 11a dahier, ſtatt. Es haben zu erſcheinen, die beim dies jäh igen Muſte rungsgeſt äft a. für untauglich Erklärten, 2 . zum Landſturm Vorgeſchlagenen, zur Erſatzreſerve Vorgeſchlagenen, d. für tauglich Befundenen, die von den Truppenteilen abgewieſenen Einjährig⸗Freiwilligen, diejenigen Militärpflichtigen, welche ſich zur diesjährigen Vormuſterung nicht Hibſchenberger. ½8 Ahr beginnend, im Der Tag, an welchem die einzelnen Militärpflichtigen zu erſcheinen haben, wird denſelben durch Vorladung bekannt gegeben werden. Die Verbeſcheitung der Reklamationsgeſuche durch die verſtärkte Oberer ſatzkommi ſion findet jeweils an dem Tage ſtatt, an welchem die betreffenden Militärpflichtigen zur Aushebung zu erſcheinen haben. Es haben daher an dieſem Tage die Eltern des Reklamierten ſpäteſtens vormittags ½10 Uhr im Aushebungslokal zu erſcheinen. In denjenigen Fällen, in welchen zufolge der Aushebung mehrere Brüder gleich zeitig in den Militärdienſt gelangen, bezw. A enung des jüngeren ſpäteſtens drei Täge vor dem Aushebungster min beautragt im Militärdienſt ſtehen würden, Die Militärpflichtigen haben pünktlich jeweils 7½ Uhr vormittags in reinem und nüchternem Zuſtande im Aushebungslokale zu erſcheinen und ihre Militärpapiere (Loſungs⸗ bezw. eee mitzubringen. . Die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden werden gemäß § 26 3. 185 W.⸗O. an Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft, auch können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen und ſie als „vorweg Einzuſtellende“ behandelt werden. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandel er kann eee gemuſtert und ſofort eingeſtellt werden. Die durch Krankheit am Erſch inen Verhinderten haben ein ärztliches Zeugn . dasſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staaksarzt iſt, bürgermeiſter⸗ amtlich beglaubigen zu 2 Mannheim, den 2 . Der Zivilvorſitzende 12 ee e des Aushebungsbezirks Mannheim Dr. Bechtold. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Ladenburg, den 24. Mai 1907. 5 ubbtugll: Vereinsjahr. e Vereinsjahr. Den werten Mitgliedern diene hiermit zur Nachricht, daß am n Samſfkag den 29. d. Mts., abends halb 9 Uhr im Lokal zum a Haupt⸗ Verſauunlung 8 orden un g: Bericht über das ene Vereinsjahr. 2. Bericht der Reviſoren. 3. Entlaſtung des Vorſt . Schauturnen betr. 5. Neuwahl des Vorſtandes. 5. Vereins angelegenheiten. Um zahlreichen und pünktlichen Beſuch wird dringend gebeten. Der Vorſtjnn. Geſaugverein „Sängereinheit“. Sonntag, den 16. 8 40jähr iges Stiftungsfeſt des Geſangvereins „Sängerbund“ Edingen. Abmarſch vom Lokal halb 1 Uhr mittags. glieder nebſt Familienangehörigen zu zahlreicher Beteiligung höfl. ein. Der Vorſtand Hochfeiues garantiert 1 01 nes echtes ungerisch-serbisches Sehtweineſeh mit ſeinſtem Griebengeſchmack in emaill. Blechgefäßen als ſowie in 10 Pfd.⸗Doſen à & 6.50 geg. Nachn. od. Vorſchuß In Holzgeb. Preisl. z. Dienſt. W. Beurlen jr. Kirchheim⸗Deck 343 Württ.) r ſtattfindet mit folgender Wir laden unſere Mi N N nnn Vao.ele Anerkennungsschreiben.