Awzeiger fü Preis vierteljährlich Mark 1.— Redaktion, Druck und Verlag der Erſcheinen lit Der Viren Unſer Band! 1 Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. mit illuſtriertem Sonntagsblatt frei ins Haus. Hofbuchdruckerei Karl Molitor, Ladenburg. Anzeigen: Die einſpaltige Garmondzeile 10 pf Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Reklamen 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen Rabatt. Anzeigen Nachmittags 2 Uhr eintreffen finden ſofortige Aufnahme. welche am Tage des Erſcheinens bis — — abſichtigt in erſten Taue Auguſt einen Anfänge Belehrung und warnung der in den Eheſtand tretenden weiblichen verſicher⸗ ungspflichtigen Perſonen über die Erſtattung der Beiträge zur Invalidenverſicherung. 2 Uurs 1. Der Geldwert der erſtatteten Bei⸗ für Da träge iſt geringfügig. Die Erſtattung der Beiträge erfolgt auf An⸗ trag innerhalb eines Jahres nach der Eheſchließung, wenn vor Eingehung der Ehe mindeſtens 200 Bei⸗ träge entrichtet wurden. Es wird aber nur der Anteil an den Beiträ⸗ gen erſtattet, zu deren Leiſtung die Verſicherte ſelbſt verpflichtet war. Es iſt dies die Hälfte des Werts der geleiſteten Beiträge. Zur Zeit handelt es ſich um einen verhältnis⸗ mäßig niederen Beitrag von meiſt nicht über 14 bis 50 Mk. II. Nachteile der Beitragserſtattung. Die Folgen der Zurückbezahlung der Beiträge machen ſich früher oder ſpäter in ſehr nachteiliger zu eröffnen. Der Vorſun ungen werden fte riftlich oder mn intracht“ eng stommiſſn u. Amgelm n 19. Juli, dag im „Adler“, che Vertrauens ner „ ſowie die Vor kaſchinen bauer, J arrenarbeiter u Verſicherten gewährt, erliſcht. tn Invalidenrente, keine Krankenrente, rente und kein Heilverfahren mehr beanſprucht wer⸗ den. Wie unklug es iſt, die Beiträge ſich erſtatten zu laſſen, ergibt ſich, wenn man erwägt, welchen Gefahren gerade infolge der Eheſchließung die Frauen Es kann alſo kein den ehrlichen . nstag auf S8 ten eine ausgeſetzt ſind. Man denke an das Wochenbett, ſtohla ferner wie häufig beim Hantieren mit Spülwaſſer, 1 ge Speiſereſten, Kohlen ꝛc. durch unſcheinbare Hautriſſe r zurückzugke Zellgewebsentzündungen mit nachfolgender Vereiter⸗ ung der Hand oder des Armes hervorgerufen werden können, welche ungeheure Menge von Opfern die Tuberkuloſe, Blutarmut, Frauenkrankheiten und ſonſtige Krankheiten fordern. Vollends unwirtſchaft⸗ gegen den barg 5, Baume. htige 0 Der geſtohlene 1 lle Diamantenſchatz. bert. 5 Roman von J. Ga r w in. 5 5 15. Fortſetzung. (Nachdruck verboten.) Jabigenfab k 1 3 Der Poliziſt ſtürzte Möller nach. Dieſer lief wie ein Wahnſinniger davon, gelangte aber zu ſeinem Unglück in eine Sackgaſſe, die keinen zweiten Ausgang hatte. Eine hohe ſteinerne Mauer ſtarrte ihm entgegen und gebot ihm Halt zu machen. Vor Hunger und Anſtrengung erſchöpft und gänzlich waffenlos, konnte er es mit ſeinem Gegner nicht auf⸗ behmen. der, wiſſend, in welchem Rufe der Flüchtige ſtand, ſich in gar keinen Wortſtreit mit ihm einließ, ſondern ihm gleich einen Schlag mit ſeiner Waffe verſetzen wollte. 0 „Schlagt mich nicht,“ rief Möller. mich nicht wehren , Lale Ficg baun“ N 4. 1 Me, N , „Ich kann ich bin zu erſchöpft ſonſt würde ich es mit einem halb Dutzend, wie Ihr cspreis . n Lut „ e . einer ſeid, aufnehmen. Ich bin Euer Gefangener.“ 25 Cinn 5 Mit dieſen Worten taumelte er gegen die Mauer. un gl Er war ſo ſchwach, daß er kaum gehen konnte, und ohne den geringſten Widerſtand zu bieten, ließ er ſich bon dem Poliziſten abführen. — Als er an die Stelle kam, wo der Wagen ſtand, und er ſeine Schweſter ſah, da kehrte momentau ein wenig Leben in ihn zurück. rief er. „Aber vergiß eines nicht. Ich ſagte Dir vor kurzem, daß ich mir eine aus dem Wege ſchaffen än, Weiſe geltend, indem das Anrecht auf die ſämtlichen Wohltaten, die das Invalidenverſicherungsgeſetz den keine Alters⸗ lich erſcheint die Erſtattung, da vielfach die Frauen „Das iſt Dein Werk, Du Schlange!“ des Arbeiterſtandes früher oder ſpäter gezwungen ſind, durch verſicherungspflichtige Arbeit zur Er⸗ nährung der Familie beizutragen. Solche Frauen, welche ſich die Beiträge zurückzahlen ließen, müſſen dann mit Markenkleben wieder von vorn anfangen und können die Wartezeit oft nicht mehr erfüllen. Um das Geſagte kurz zu wiederholen: Infolge einer einmaligen Zahlung von ca. 14 bis 50 Mk. verzichtet die Verſicherte auf die Gewährung einer alljährlich, meiſt bis an das Lebensende, zu zahlende Rente von allermindeſtens 116 Mk. bis zu 300, 400 Mk. und noch mehr. Außerdem aber verzichtet ſie auch auf das gerade für Frauen vielfach ſo notwendige Heilverfahren. Bei dieſer Sachlage wird doch jede junge Ehefrau, die auch nur einigermaßen an ihre und ihrer Familie Zukunft denkt, lieber auf die ein⸗ malige Erſtattung des ſo geringen Betrages ver⸗ zichten, und künftig mindeſtens die zur Erhaltung der Anwartſchaft erforderlichen Marken weiterkleben. III. Was muß man tun, um ſich die Wohltaten des Geſetzes für die . Zukunft zu ſichern? Alle diejenigen, welche unter Verzicht auf die Beitragserſtattung ſich ihre Zukunft durch dieſe Wohltaten des Geſetzes ſichern wollen, haben ſich zu merken, daß die Markenklebung während der Ehe nicht gänzlich aufhören darf. Es braucht nicht für jede Woche eine Marke geklebt zu werden, aber es müſſen innerhalb zweier Jahre mindeſtens 20 Marken geklebt werden. Dieſe zwei Jahre ſind jeweils vom Tag der Ausſtellung der betr. Quittungskarten ab zu rechnen. z. B. eine Karte am 29. September 1905 ausge⸗ ſtellt, ſo müſſen bis 29. September 1907 in dieſer Karte mindeſtens 20 Marken entweder auf Grund verſicherungspflichtiger Arbeit oder zu freiwilliger . 142 werden. Beſſer iſt es Iſt alſo Pfg., alſo 1.40 Mark pro J natürlich, wenn die Verſicherte mehr Marken klebt, womöglich jede Woche eine Marke, da dann die Invalidenrente entſprechend höher wird. Auch wegen Erlangung einer Altersrente empfiehlt es ſich, mehr Marken zu kleben, weil für die Altersrente 1200 Beiträge geleiſtet ſein müſſen. Die Klebung von mindeſtens 20 Marken inner⸗ halb zweier Jahre iſt zur Aufrechterhaltung der Rechte aus der Verſicherung unbedingt erforderlich. Geſchieht es nicht, ſo erliſcht die Anwartſchaft nach dieſen 2 Jahren und man hat dann keinen Anſpruch auf die Wohltaten des Geſetzes mehr. Man kann aber in ſolchem Falle durch Klebung von 200 Marken, wozu etwa 4 Jahre erforderlich ſind, da für eine Woche höchſtens eine Marke geklebt werden kann, eine neue Anwartſchaft erwerben, wodurch alle früher geklebten Marken wieder anrechenbar werden und die ſämtlichen Anſprüche auf Renten 2c. wieder aufleben. Die nichtverſicherungspflichtig arbeitende Ehe⸗ frau, die nach Abſchluß der Ehe von dem Recht der freiwilligen Weiterverſicherung Gebrauch macht, kann nach ihrer Wahl Marken der I. Klaſſe zu 14 Pfg., II. Klaſſe zu 20 Pfg., III. Klaſſe zu 24 Pfg., IV. Klaſſe zu 30 Pfg., oder V. Klaſſe zu 36 Pfg. kleben. Je höher die Klaſſe deſto höher die Rente. Wenn man Marken der J. Klaſſe klebt, ſo hat man einen Mindeſtaufwand von 10 mal 14 ahr. Es iſt weiter zu beachten, daß die Quittungskarte jeweils inner⸗ halb zweier Jahre nach deren Ausſtellungstag bei der Ortsbehörde gegen eine neue Karte umzutauſchen iſt, gleichgültig ob die Karte vollgeklebt iſt oder nicht. IV. Auskunftsſtellen ſind die unteren Verwaltungsbehörden (Bezirksämter). Die unteren Verwaltungsbehörden, in Baden die Bezirksämter, ſind ſtets bereit, jede gewünſchte Auskunft zu erteilen. 9171 5 „ letzt ſind es zwei biſt Du . . das ſchwöre ich!“ „Vermutlich wirſt Du keine Gelegenheit dazu haben,“ entgegnete Fräulein Hornegg, deren Geſicht eine tiefe Bläſſe bedeckte. „O doch! erwiderte Möller. „Ich bin noch jung und ich verſpreche Dir, in weniger als drei Jahren wieder frei zu ſein. Und Dir kann ich nie vergeben. Arm, hungernd und verfolgt kam ich zu Dir, und ich traute Dir verraten. Ich bin ein Mann, der auf ſein Wort hält .. auf ſein Ehrenwort — ja, lächle nur, ſo viel Du willſt — ich wiederhole: auf mein Ehrenwort . denn noch iſt mir wenig Ehre geblieben .. . ich werde mich an Dir rächen!“ Er wollte weiter reden, aber die Kräfte verſagten ihm und er ſank bewußtlos zu Boden. Fräulein Hornegg überließ dem Poliziſten ihren Wagen um den eingefangenen Verbrecher darin fort⸗ zubringen; ſie ſelbſt begab ſich, da der Sturm vor⸗ über war und es aufgehört hatte zu regnen, die kurze Strecke zu Fuß nach dem Hotel. Wie ſie daſelbſt bei einem guten Male ſaß und es ſich ſchmecken ließ, als ob nichts auf ihrer Seele laſtete, wiederholte ſie ſich leiſe: „Signor Conti, in der Beerenſtraße .. noch heute Abend will 1 ihn auf⸗ ſuchen. Der ſoll mir 1 0 4 5 155 5 dieſe zweite *. Es war ein warmer, feuchter, nebliger Abend. Schwere Wolken hingen über der Stadt, die mehr Du aber haſt mich niſche Weinſtube in der Beerenſtraße zu. Regen erwarten ließen, und der alte düſtere Stadtteil ſah noch kläglicher aus wie gewöhnlich. Ein Mann von gedrungener Geſtalt, dem man ſchon an ſeinem Aeußern den Fremden anſah, tauchte aus einem Hauſe auf, knüpfte ſich ſeinen fadenſcheinigen Rock bis an das Kinn herauf zu, drückte den alten Hut tief in die Stirn, ſuchte in der Taſche nach einer verirrten Münze, die aber leider nicht da war, und ging mit einem Seufzer langſam auf die italie⸗ An den Fenſtern desſelben hingen ſchmutzige Gardinen, die ſeit Jahren nicht gewaſchen zu ſein ſchienen; überhaupt machte das Haus den Eindruck größter Vernachläſſigung. Der Mann ſtieß die Tür auf und trat in ein langes Zimmer, das mit Tiſchen und Stühlen an⸗ gefüllt war. Einige waren beſetzt von Leuten, die teils Billard, teils Karte ſpielten, teils Zeitung laſen, aber alle tranken und rauchten. Der Neuhinzukommende ſchritt durch das Zimmer, nickte hier und da einem Stammgaſt vertraulich zu und begrüßte dann den Wirt, einen großen, beleibten Mann, deſſen behäbigem Aeußern man anſah, daß es ihm gut ging und daß er ſich nicht viel mit Sorgen befaßte. Außerdem ſah man dem Wirte an ſeinen dunklen Augen und Haar an, daß er ein Italiener war.“ „Guten Abend, Graf!“ begrüßte er den eben Eingetretenen. „Ich hoffe, die Welt behandelt Sie mit der Achtung, die Sie verdienen.“