chung. J Nach den Beſtimmungen der landesherrlichen Verordnung vom den gefallenen und zur Beſeitigung beſtimmten Tiere, ſowie die auf polizeiliche Anordnung unſchädlich zu machenden Tierkadaver von den Beſitzern der Verbandsabdeckerei Ladenburg h überwieſen werden. Ausgenommen ſind hiervon, unbeſchadet der bei anſteckenden Krank⸗ 1 U heiten in Geltung tretenden anderweitigen Beſtimmung kleine Haustiere, wie Hunde 05 und Katzen. Die ſe müſſen aber von dem Beſitzer längſtens innerhalb 12 Stunden an einem abgelegenen Orte verlocht werden. Dieſe Tiere können jedoch auch der Abdeckerei überwieſen werden und find die Bedienſteten verpflichtet, dieſelben beim Paſſieren der Ortſchaft auf Verlangen mitzunehmen. 6 Die Beſitzer der gefallenen oder zur Beſeitigung beſtimmten Tiere find verpflichtet, n ungeteiltem Zuſtande abgeliefertſ werden. Das Abhäuten ei Notſchlachtungen verboten. iſt, gegen haben die Beſitzer keine Gebühren für das Abholen zu entrichten. ungsfällen, in welchen der ganze Körper als untauglich zum Genuſſe für Menſchen erklärt wird, verbleibt die Haut dem Veſitzer, welcher jedoch für die Abholung des Kadavers eine vom Bezirksrat feſtgeſetzte Gebühr von pro Stück 10 Mark an die Abdeckerei zu entrichten hat. 5 5 Zuwiederhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden aufgrund des 8 91 R.⸗S.⸗G.⸗B. mit Geld bis zu 100 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Ladenburg, den 23. Juni 1906. 1 Bürgermeiſteramt. 5 Betz. Gösdenberger Kriegerverein Ladenlluung. „ Eingetragener Verein. 1 Sonntag, den 1. Juli l. Is., Nachmittags 4 Uhr findet im Lokal Gaſthaus zum „Adler“ General⸗Verſammlung att. — Tagesordnung wird durch Rundſchreiben bekannt gegeben. Wir erſuchen um pünktliches und vollzähliges Erſcheinen. Der Vorſtand. Medizinal⸗Verband Tadenburg, Edingen und Reckarhauſen. Am Sonntag, den 1. Juli Nachmittags 2 Uhr Großes Sammer⸗Feſt nuerhunden mit jojährigem Ktiſtungsſeſt uf der Lackerswieſe, daſelbſt Volks⸗ und Kinderbeluſtigungen aller Art, wie dreiskegeln, Taubenſtechen, Wurſtſchnappen, Tanzboden u. ſ. w., Speiſen und Geträuke in eigener Regie, ff. Bier aus der Kronenbrauerei Beidinger. Eintritt 10 Pfennig. Abmarſch um ½2 Uhr vom Würzburgerhof unter Vorantritt der apelle Hertel. Zu recht zahlreicher Beteiligung ladet höflichſt ein 1 5 Der Vorſtand. Gaſthaus zum „Bad. Hof.“ Donnerstag, 28. Juni Frosses Schlachtfest. Morgens Wellfleiſch, abends ff. Würſte, Heidelberger Aktien⸗ auei Bier und prima Wein. 4 Fritz Götzelmann. Gewerbe Verein Ladenburg. Bekanntmachung. i Aus der Frau Anna Mone⸗Hamma⸗Stiftung in Karlsruhe ind für das Jahr 1906 an badiſche Landesaugehörige beider chriſtlichen Konfeſſionen folgende Beihilfen zu vergeben: . 1. an 10 bedürftige, begabte und fleißige Knaben (6 katholiſche, 4 evangeliſche), welche die hieſige Kunſtgewerbeſchule, Baugewerbe⸗ ſchule oder eine andere, die Ausbildung in einem gewerblichen Berufe dienende Anſtalt des Großherzogtums Baden beſuchen, und zwar: ) an 5 Knaben, deren Eltern nicht am Sitze der Anſtalt wohnen, 400 M., an 5 Knaben, deren Eltern am Sitze der Anſtalt oder doch in deren unmittelbarer Nähe wohnen, je 150 M. 2. an 10 bedürftige unbeſcholdene fleißige Mädchen (6 katholiſche IL̃ eyangeliſche) zur Ausbildung als tüchtige Näheriunen Kleider⸗ 8 macherinnen, Köchinnen oder in einer Haushaltungsſchule, und zwar: an 5 Mädchen je 300 M., an 5 Mädchen je 100 M., je nach dem Wohnorte der wie bei den Knaben I a und b oben). Bewerbungen ſind unter Anſchluß der erforderlichen Nachweiſe (Schul⸗ Sitten⸗ und Vermögenszeugniſſe, Lehrverträge für Mädchen) ſpäteſtens bis J. Juli d. Js. bei diesſeitiger Behörde einzureichen. . Karlsruhe, den 2. Mai 1906. Großh. Verwaltungshof: Wirth. zur gefälligen Kenntnis. 2 6. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir unſeren verehrl. Mitgliedern Ladenburg, den 1. Juni 190 5 D — er Vorſtand: Fr. Krauß. 5 18. September 1904, wodurch das Geſetz vom 3. Juni 1899, betr. das Abdeckereiweſen und die Voll⸗ zugsverordnung hierzu vom 3. Mai 1900 für den Betrieb der Verbandsabdeckerei Ladenburg vollſtändig in Kraft geſetzt wurde, müſſen alle in den zum Verbande gehörenden Gemein⸗ 1 oſort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erſtatten. Die Abholung der überwieſenen Tiere 5 rfolgt ſpäteſtens innerhalb 12 Stunden nach Einlauf der Anzeige. Die Tiere müſſen gusgenommen Eine Entſchädigung für die Kadaver wird von der Abdeckerei nicht gewährt; da⸗ g Bei Notſchlacht⸗ Julius Walther, Fife Herrn Profeſſor Wollenſchläger. ö j Zu bevorſtehender Einmachzeit empfehle zu geneigter Abnahme Einchunſtfrüge, Einmachgli Eincklunftſrüge, Einmackgläſer 1 m. Peter Götzelmann, Hauplſlraße. Annahmeſtelle bei Herrn Mar Mafor Ladenburg. Institut l. Ranges mit Pensionat, Gegr. 1882. . Realschule mit Unterriehe in den Handels wissenschaften und Geſchäfts⸗ » an der Hauptſtraße ſofort zu vermieten. Mitteilung, daß ich ein beſtehend aus 2 Zimmern und und billig ausgeführt. mit und ohne Patentverſchluß. 1 plissiren/ 5 N 0 sicherer Vorbereitung für das Einjährigen-Examen. Muster-Kontor f Tiſandtr-fürse. enaufnabne: Empfehlung. Auskunft erteilt Sautol, Schuhmacher. Schußmachergeſchäft Speicherplatz, an ruhige Leute per ſofort Um geneigten Zuſpruch bittet aufmerkſa Glas⸗ und Porzellanwaren FHrnst Levi, Mannheim, M 4, 7. 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