Bekanntmachung. Die Wahl des Bürgerausſchuſſes betr. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennknis, daß die aus drei Wählerklaſſen beſtehende Wählerliſte zur Wahl des Bürgerausſchuſſes vom 25. April 1906 an acht Tage lang zur Einficht der Beteiligten auf hieſigm Rathauſe öffentlich aufgelegt iſt und während dieſer Friſt Einſprachen vorgebracht, ſpätere Einſprachen dagegen nicht be⸗ rückſichtigt werden und nur Diejenigen an der Wahl ſich beteiligen können, welche in der WMählerliſte eingetragen ſind. 9 Waßlberech igt ſind nach § 9, ga und 9b der neuen Gemeindeorduung die ſtimmſähigen Gemeindetzürger und wahlberechtigten Einwohner. Wahlberechtigte Einwohner ſind die im Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen männlichen, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehenden Angehörigen des deutſchen Reiches, welcher ſeit 2 Jahren Einwohner der Gemeinde iſt. N a. Einwohner der Gemeinde ſind, b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtſtändige Lebensſtellung haben, o. keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen haben, d. in einer badiſchen Gemeinde Gemeindeumlagen zu zahlen haben, bezw. in einer umlagefreien badiſchen Gemeinde ſolche zahlen mützten, wenn die letztere Um⸗ lagen erheben würde (Geſetz vom 27. Juli 1902, Geſ.⸗ u. V.⸗Bl. S 204) die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben. welche entweder einen eigenen Haushalt haben, oder ein Gewerbe auf betreiben, oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern, Mark bezahlen. 8 Bei allen Wahlberechtigten ruht nach 8 9b der Gemeinde⸗Ordnung das Wahlrecht: 1. infolge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, 2. infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes. 8. infolge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſlahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten 5 Jahre, 4. nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer desſelben und ſolange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, 5. infolge des Eintritts in den aktiven Milſtärſtand auf die Dauer dieſes Verhältniſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die 5 Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberechtigung tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wieder befähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht der Gemeindebürger, welche J. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, 2. den Erforderniſſen des § 9a Abſatz 1d zur Zeit nicht entſprechen (Geſetz vom 27. Juli 1902, Geſ.⸗ u. V.⸗Bl. S. 204), 3. den Fall eines vorübergehenden Unglückes ausgenommen, eine Armenunter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorherge⸗ gangenen Jahſe bezogen haben, ö 4. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. Zur Teilnahme an den Wahlen ſind nur diejenigen berechtigt, welche in die oben bezeichneten aufliegenden Liſten aufgenommen ſind. Der Tag der Wahl wird ſpäter beſonders bekannt gegeben. Ladenburg, den 24. April 1906. Der Gemeinderat: J. V.: Carl Günther. Ia. Virginia Saat⸗Nlais, Viktoria Saaterbſen ſowie Ja. RAönigsberger Saatwicken 5 empfiehlt. 5 5 f . A. F. Merkel. Freiwillige Feuerwehr der Stadtgemeinde Tadenburg Eingetragener Verein. Unſere erſte D Uebung wird am Sonntag, den 29. April morgens 6 Ithr vor⸗ f genommen. — Antreten der Mannſchaften beider Compagnien, der Feuer⸗ wehrkapelle ſowie der aktiven Handſpritzenmannſchaft präcis / 66 Uhr am Spritzenhauſe. Um vollzähliges und pünktliches Erſcheinen wir erſucht. Das Commando. Nach beendeter Uebung findet im Rathaus (Bürgerſaal) eine Corps⸗Derſammlung Tage 3 Ordnung: 1. Neuwahl des I. Hauptmanns der II. Compagnie. 2. Neuwahl der Vertrauensleute beider Compagnien. 0 3. Corpsangelegenheiten. ö Die aktiven Kameraden werden hierzu mit der Bitte um vollzählige Beteiligung eingeladen. Der Verwaltungsrat. Hulfabrik Olto Abel prämiert Mannheim 1902 9 silbernen led, Ladenburg am Bahnhof . Med, Gräßles Hul⸗ u. Alüßenlager 5 5 1 2 22 Aeu zugelegl: Schülermützen — vorſchriftsmäßig in allen Farben in oelyfeinſter Ausführung — per Stück Mk. 2,40, Mk. 2.60, Mk. 2.80. b eigene Rechnung mindeſtens zwanzig i Hibſchenberger. e. f Als ſelbſtſtändig im Sinne dieſes Geſetzes werden diejenigen Perſonen betrachtet, Wohnung geſucht nebſt Zubehör ſofort oder ſpäter zu vermieten bei mit Zubehör ſofort zu vermieten. ſofort zu vermieten. Wohnung 175 Gewerbeschule Ladenburg. Bekanntmachung. Das Schuljahr 1906/07 beginnt Montag, 30. April 1906. Die Anfnahme der neueintretenden Schüler erfolgt Montag früh Es iſt Papier und Schreibmaterial, ſowie 7797 455 8 Uhr im Gewerbeſchulgebäude. Schulzeugnigz mitzubringen. en Schüler der l. Klaſſe haben ſich Dienstag früh 7 Uhr, Die letztjä die der II. Klaſſe Mittwoch früh Uhr einzufinden. Ladenburg, 23. April 1906. A. Molitor. Höhere Töchterſchule Ladenburg. Morgen Mittwoch, den 25. ds. Mts. vormittags 9 Uhr, findet die Aufnahme der neueintretenden Schülerinnen im Schullokale (Gaſthaus zum Luſtgarten) ſtatt. Der Verwaltungsrat. ; nnn⁰n⁰nn n nn nnnmꝛ᷑e Neuheiten von Srühlars- und Sommerklederstofln. Große Auswahl moderner 5 . 5 * NNENN NN Beinvich Sierumeiler. 1 KRAN RN RRR Eine friſchmelkige f D 1 1 eh e n 12 4 U 5 a au Gemeinden zu billigſtem Zins, an Private auf erſte Hypotheke, Stadt⸗ zu verkaufen. 6 und ländliche Objekte zu 4—4½ %. Wo? ſagt die Exp. d. Bl. Gefl. Anfragen unter K G. 17 poſtlagernd Ladenburg. in ruhiger Lage, 2—3 Zimmer, Küche Zu vermieten 5 . 0 5 ſofort der 2. Stock meines Wohn⸗ möglichſt mit kleinem Gärtchen, ae gen der ge per 1. Juli. Offerten unter M 7 Moritz Hauſer, Kirchgaſſe. an die Expedition d. Bl. erbeten. * 5 7 1 2 · 6 2 4 Eine Wohnung, öhl. Zimmer ſofort zu vermieten. 2 Zimmer, Küche mit Zubehör per Näheres in der Exped. d. Bl. ſofort zu vermieten. 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