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Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Mannheim Vororte aus⸗ geſchloſſen), deren Familienname mit dem Buchſtaben W anfängt, ſowie alle Pflichtigen des Jahrgangs 1884, 1885 und 1886 aus der Gemeinde Ladenburg. Am Dienſtag, 24. April 1006, vormittags 8½ Uhr beginnend, findet die Ver⸗ beſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Be⸗ teiligten (Eltern und Pflichtige) an dieſem Tage zu erſcheinen. Am Mittwoch, 25. April 1906, vormittags 8¼ Uhr beginnt die Loſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1886, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht geloſt haben. Zu dem vorſtehend angegebenen Termin haben die Militärckflichtigen — auch wenn eine beſondere Vorladung nicht erfolgt — pünktlich, ſowie in reinlichem und nüchternen Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermin verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugnis ſpäteſtens drei Tage vor dem Muſterungstermin unter Beifügung der Vorladung hierher einzureichen; das Zeugnis iſt durch die Polizeibehörde beglaubigen zu laſſen, ſofern der ausſtellende Arzt nicht amtlich angeſtellt iſt. Die Beglaubigung der Zeugniſſe erfolgt koſtenlos. Gemitskranke, Blödſinnige, Krüppel, Epileptiker u. ſ. w. können auf Grund der Vorlage eines derartigen ärztlichen Zeugniſſes von dem perſönlichen Erſcheinen im Muſterungstermin befreit werden. Militärpflichtige, welche in den Terminen bor den Erſatzbehörden nicht pünktlich oder Überhaupt nicht erſcheinen, werden, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft zu drei Tagen beſtraft werden. (8 26 Ziffer 7 Wehrordnung). Außerdem können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen werden. Wer in böslicher Abſicht oder wiederholt ſich der Geſtellung entzieht, wird als un⸗ ſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, außerterminlich gemuſtert und im Falle ſeiner Taug⸗ lichkeit ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1884 und 1885 ſowie diejenigen früherer Jahr⸗ gänge haben ihre Loſungsſcheine mitzubringen. Jeder Militärpflichtige darf ſich im Muſterungstermin frei zur Aus hebung melden, ohne daß hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattungen oder des Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten die Militär⸗ Truppen⸗(Marine⸗)teils erwächſt. pflichtigen auf die Vorteile der Loſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſungstermin überlaſſen. Für dte Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion geloſt werden. Mannheim, den 1. März 1006. 3 Der Civilvorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim. e., e ſ chu ß: e Bekanntmachung 7 hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bürgermeiſteramt: 8 Betz. A 1 Ladenburg am Marktplatz empfiehlt: Herrenhemden Strümpfe Damenhemden 5 Socken Kinderhemden Woll Tricotagen Kragen Bett jacken Cravatten Flanelle, farbig n. weiß Hoſenträger Handtuchzeuge Taſchentücher Damenſchürze Bettücher Corſets, Papierwäſehe Schützengeſelſchaft Ladenburg. Samstag, den 10. März abends halb 9 Uhr dae im Schwanen Heneralperſammlung Veſlatt. e vollzähliges Erſcheinen wird höfl. gebeten. 1 Der Vorſtand. N. B. Bei günſtiger Witterung, findet Sonntag, den 11. ds. Mts. Der Obige. * Herren. mit Stoff von 29 Mk. an. Knaben⸗ und Burſchen⸗Anzüge Anzüge Ausführung. 1 Barth, Herrenſchneider Wohnung Rheingauſtraße 359. billigſt, in 35 in zwei Zimmern und einer Küche zu vermieten. meiſteramt melden. längs der Bahnhofſtraße, einmal mit eleganter D 7atadellos erhalten, Bekanntmachung. Die Herſtellung von je einem Unifom⸗ rock für die drei Polizeidiener ſoll im Submiſſionswege erfolgen. Deßfallſige Angebote mit Tuch⸗ und Futtermuſtern belegt und mit ent⸗ ſprechender Aufſchrift verſehen wollen bis längſtens Floltag, den J6. Matz 1908. Nachmittags 2 Uhr anher eingereicht werden. Dabei wird bemerkt, daß Schneider⸗ meiſter, welche in militäriſchen Werk⸗ ſtätten gearbeitet haben den Vorzug er⸗ halten. 5 Ladenburg, den 2. März 1906. Der Gemeinderat: Betz. Bekanntmachung. Wir machen darauf aufmerkſam, daß die Beſitzer von Tauben verpflichtet ſind letztere während der Zeit der Frühjahrs⸗ ſaat, d. i. von Mitte Februar bis Mitte April einzuſperren, und daß Zuwider⸗ handlungen nach § 40 Ziff. 1 der Feld⸗ polizeiordnung mit Geld bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen be⸗ ſtraft werden. Ladenburg, den 5. März 1906. Bürgermeiſteramt. Betz. Bekanntmachung. Auf 1. April ds. Is. iſt in dem früher Colombara'ſchen Hauſe, Haupt⸗ ſtraße Nr. 331 eine Wohnung, beſtehend 3 Intereſſenten wollen ſich beim Bürger⸗ Ladenburg, den 5. März 1906. Bürgermeiſteramt. Betz. a Bekanntmachung. Der Anſtrich des eiſernen Geländers Mennige und zweimal mit Oelfarbe ſoll imSubmiſſionswege vergeben werden. Deßfallſige Angebote mit entſprechen⸗ der Anfſchrift verſehen wollen bis längſtens 0 fleitag, den 9. März d. Js. Nachmittags 2 Uhr anher eingereicht werden. Koſtenüberſchlag und Bedingungen können inzwiſchen diesſeits eingeſehen werden. Ladenburg, den 2. März 1906. Gemeinderat: Betz. Erklärung. Ich nehme die gegen Spengler Franz Schmitt hier am 11. v. M. ausge⸗ ſtoßenen beleidigenden Aenßernunge bereuend zurück. Ladenburg, den 6. März 1906. Andreas Deck. Hünckelſtolz 8 20 em lang 25 em al per Bündel 13 Pfennig offeriert. J. Ph. Fuchs, . Holz- & Baumateriallenhandlung. PFF Ein Rud. Sack'ſcher Aniverſalpflug iſt preiswert zu verkaufen. Neue Anlage 92. eee