Preis vierteljährlich Mark 1. Redaktion, Druck und Verlag der mit illuſtriertem Sonntagsblatt frei ins Haus Hofbuchdruckerei Karl Molitor, Ladenburg. . deu Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Reklamen 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen Rabatt. Anzeigen welche am Tage des Erſcheinens bis Nachmittags 2 7 Uhr eintreffen finden ſofortige Aufnahme. 3 — eee Frritag, den 23. Februar Der Rauf auf Abzahlung. Das Abzahlungsgeſchäft, das ja noch immer viele prinzipielle Gegner hat, iſt in unſern heutigen Zeitverhältniſſen — auf reeller Grundlage betrieben — eine notwendige und unentbehrliche Geſchäfts⸗ form, die in einer Mehrzahl von Fällen einem Die frühere wirklichen Bedürfnis entgegenkommt. Vertragsfreiheit allerdings, die bei dem Kauf auf Abzahlung herrſchte, und die zu unglaublichen Aus⸗ wüchſen führte, iſt jetzt verſchwunden. über die Abzahlungsgeſchäfte hat die allzu große Willkür derjenigen Geſchäfte, die auf Abzahlung zu verkaufen pflegten, ganz gehörig beſchnitten. Früher war eine ſelbſtverſtändliche Vorausſetzung der Ab⸗ zahlungs⸗Kaufverträge die ſogenannte Verwirkungs⸗ klauſel. hatte der Lieferant ohne weiteres das Recht, die verkaufte Sache wieder an ſich zu nehmen, ohne Rückſicht auf den darauf bereits bezahlten Betrag. Und wenn auf eine Möbeleinrichtung im Preiſe von 400 Mark auch ſchon 375 Mark gezahlt waren, der Käufer aber die letzten 25 Mark nicht zahlte, ſo konnte der Verkäufer die Rückgabe der ganzen Einrichtung fordern. Ein zweiter wunder Punkt war die ebenfalls allgemein übliche Beſtim⸗ mung, daß, wenn der Käufer auch nur einen Tag mit der Zahlung der fälligen Rate im Rückſtande war, ſofort die ganze Reſtſchuld fällig wurde. Jetzt iſt derartigen Ausbeutungen des Käufers ein Riegel vorgeſchoben worden. Der Verkäufer, der die Ver⸗ einbarung mit dem Käufer trifft, daß im Falle der Nichtinnehaltung der übernommenen Verpflichtungen die verkaufte Sache ihm wieder zurückgegeben werden muß, hat ſeinerſeits dem Käufer auch wieder die empfangenen Ratenzahlungen zurückzuvergüten. Aller⸗ dings hat dann in ſolchen Fällen der Verkäufer ge⸗ wiſſe Rechte gegen den Käufer. Er kann erſtens Auf den Wogen des Schickſals. Nopelle von A. Peter s. 6. Fortſetzung. (Nachdruck verboten.) Granville bat, flehte ſeinen Vater an, ſich erweichen zu laſſen, doch vergeblich. Hätte er Cecil auch gern ſein Vermögen, ſeine Beſitzungen geopfert, ſo war er doch ein zu guter Sohn, um den Befehlen ſeines Vaters direkt zuwieder zu handeln, auch kannte er Cecil und wußte, daß ſie unter ſolchen Umſtänden niemals die Seine werden würde. Seine Mutter bat anfangs ihren Gatten unter heißen Tränen, er möge doch nachgeben; dann ihren Sohn, er ſolle ſeiner Liebe entſagen; doch ihre Bitten und Vorſtellungen fanden bei dem einen ſo wenig Gehör wie bei dem andern. Granville verbrachte die Nacht ſchlaflos unter heißen Seelenqualen und ſagte ſeinen Eltern am folgenden Morgen, er wolle Cecil Lebewohl ſagen und ins Ausland gehen, bis die Zeit den Schmerz des augenblicklichen Schlages geheilt habe. Seine bleichen Züge, ſeine wildblickenden Augen verrieten Cecil ſofort, daß ein tiefer Kummer ihn befallen haben mußte, und ſie nahm alle Kraft zuſammen, um ihn ruhig anzuhören; doch was er ihr zu ſagen hatte, überſtieg alles, was der Schreck über ſein Ansſehen ihr vorgemalt hatte, und wenige Minuten lang war ſie nur fähig, zwiſchen den weißen Lippen hervorzuſtoßen: 1 5 Das Geſetz Im Falle der Nichtbezahlung der Raten eee, einmal die infolge des Vertrages gemachten Auf⸗ wendungen verlangen, z. B. die Transportkoſten nach und von der Wohnung des Käufers, dann muß der Käufer auch für die durch ſeine Schuld verurſachten Beſchädigungen der Sache Erſatz leiſten. Die Hauptſache aber iſt, daß der Verkäufer von dem Käufer eine Benutzungsgebühr zu fordern be⸗ rechtigt iſt. halbes Jahr in Gebrauch geweſen iſt, ſo iſt ſie doch ſchon ein erheblich Teil minderwertiger, als zu der Zeit, wo ſie neu war. Dieſen Minderwert hat der Käufer dem Verkäufer zu vergüten. Nicht aber darf auch ſchon der Verkäufer von vornherein eine beſtimmte Vergütung, die höher iſt als der wirkliche Minderwert, feſtſetzen. Das iſt ausdrück⸗ lich für nichtig erklärt. Wie leicht erklärlich, kommt es hier ſehr oft zu Differenzen zwiſchen Verkäufern und Käufern, deren Anſichten über den Minderwert einer Sache meiſt weit auseinandergehen. — Die früher gleichfalls ſehr beliebte Methode, für die Nichtinnehaltung der Zahlungsverpflichtung eine un⸗ verhältnismäßig hohe Konventionalſtrafe zu ſtipu⸗ lieren, hat zu der Geſetzesvorſchrift geführt, daß eine ſolche Strafe durch Gerichtsurteil auf einen angemeſſenen Betrag herabgeſetzt werden kann. — Ferner kann die Abrede, daß der Käufer bei Nicht⸗ erfüllung ſeiner Zahlungsverbindlichkeiten, ſofort die ganze Reſtſchuld zahlen müſſen, rechtsgültig nur für den Fall getroffen werden, daß der Käufer mit mindeſtens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweiſe im Rückſtande iſt, und daß der ſchuldende Betrag mindeſtens dem zehnten Teile des Kaufpreiſes der Sache gleichkommt. Kauft alſo jemand ein Klavier zum Preiſe von 600 Mark, zahlbar in monatlichen Raten von 20 Mark, ſo iſt ſelbſt bei zweimonatlicher Nichtbezahlung der Raten die Reſtſchuld nicht fällig. — Man ſieht alſo, daß derjenige, der auf Abzahlung kauft, den beſonderen „Für immer! O, Granville, das kann, das kann ich nicht!“ Dann riß die Seelenqual, die ſich auf des Geliebten Antlitz ſpiegelte, ſie aus ihrem eigenen Elende heraus, und es zeigte ſich in ihr der ganze Heldenmut einer edlen Frauenliebe, als ſie, das ſchmerzliche Aufſchreien ihres Herzens unterdrückend, verſuchte, ihn mit Worten der Liebe und des Troſtes aufzuheitern. „Bis zu einem gewiſſen Grade heilt die Zeit alle Wunden, und wenn der Himmel es ſo will, da muß es auch gut ſein,“ ſagte ſie. Brechenden Herzens ſchieden ſie von einander, und Granville kehrte nach Hauſe zurück, um ſeine Vorbereitungen für die Abreiſe zu treffen. An einem klaren Herbſtmorgen, der Cecil mit ſeinem blutgefärbten Laube und dem kalten, wolken⸗ loſen, blauen Himmel lebhaft an den ſchmerzlich qualvollen Morgen im vergangenen Jahre erinnerte, Zeit Lebewohl. ſchlechte Zeit; Cecil jedoch war alles neu, trotzdem ſie ſich dunkel erinnerte, in ihrer früheſten Kindheit ſchon dort geweſen zu ſein; und das rege Leben und Treiben tat ihr wohl nach der für ſie ſo troſt⸗ loſen Stille und Leere in Midvale. Sie mieteten ſich eine freundliche Wohnung im Weſtend Londons, und Doktor Leſter ſah ſich in ſeinen Hoffnungen auf gute Praxis nicht getäuſcht. In ſeinen Mußeſtunden führte er Cecil viel Wenn eine Einrichtung auch nur ein 2 1906. Schutz des Geſetzes genießt, was freilich nicht aus⸗ ſchließt, daß ſich trotzdem noch mancher Mißſtand auf dieſem Gebiete bemerkbar macht. Nicht ver⸗ boten iſt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, der aber dem Intereſſe des ehrlichen Käufers keines⸗ wegs zuwiderläuft. Verſchiedenes. y Ladenburg, 22. Febr. (Frauen⸗ Spende zum Gold. Ehejubiläum der Großherzogin). Die Sammlung in hieſiger Stadt ergab netto Mk. 168.—, welcher Betrag an die Sammelſtelle in Karlsruhe abgeliefert wurde. Die Sammelliſte kann beim Vorſtand des Frauenbereins eingeſehen werden. 215 Frauen haben zur Sammlung bei⸗ getragen. 5 — Ladenburg, 22. Febr. Die Inden⸗ tität der Frau, welche jüngſt den Tod im Neckar ſuchte und fand, iſt nunmehr feſtgeſtellt. Die Un⸗ glückliche iſt die Frau des Lehrers Brinkmann aus Alzey. Die Frau war in einer Heilanſtalt bei Heppenheim untergebracht und iſt aus derſelben entflohen. — Aus Baden, 20. Febr. Großherzog Friedrich von Baden feiert am 9. September ſeinen 80. Geburtstag und am 20. September begeht er mit ſeiner Gemahlin, der Sroßherzogin Luiſe, das Feſt der goldenen Hochzeit. Aus dieſem Anlaß haben die Vertreter der Städte und der Landgemeinden des Großherzogtums beſchloſſen, dem hohen Jubel⸗ paare durch eine Abordnung der Gemeinden auf den 20. September 1906 eine Ehrengabe, beſtehend in einem ſilbernen Tafelſchmucke, zu überreichen. Die Koſten werden uach Maßgabe der Einwohnerzahl von den Gemeinden aufgebracht. Der Direktor der Kunſtgewerbeſchule Karlsruhe, Profeſſor Hoffacker, iſt mit Fertigung eines Entwurfes beauftrafft, den zu begutachten und über deſſen Annahme oder aus und tat alles, ſie aus ihrer gedrückten Stimmung zu reißen, was ihm auch nicht mißlang, denn bald begann wieder ein zartes Rot ihre Wangen zu färben, und in die Veilchenaugen kehrte ein Schein ihres alten Glanzes zurück. Nicht daß ſie Granville etwa vergeßen oder ihre Liebe zu ihm ſich verringert hätte, nein, aber das Leben und Treiben um ſie her riß auch ſie mit fort und gab ihr neuen Mut. Auch hatte ſie bereits viele gute Freunde, die ſie wegen ihres einſamen Lebens bedauerten und ihr mancherlei Vergnügungen boten. Ihr Liebreiz und ihr anmutiges Weſen gewannen ihr viele Bewunderer, doch alle boten ihr vergeblich Herz und Hand. Sie ſagte einem jeden, daß ſie ihn nicht lieben könne und daß ſie überhaupt nicht heiraten werde. So verging der Winter, und zum Frühling füllte ſich London mehr, der Park war des Morgens von Reitern, des Nachmittags von Wagen belebt, ſagten ſie Midvale und ihren Freunden für lange das Opernhaus allabendlich bis zum letzten Platze 5 ausverkauft, und die Bälle nahmen ihren Anfang, Es war, um nach London zu ziehen, eine woſelbſt die Mütter mit neu herangewachſenen Töchtern 8 oder ſchon älteren Jahrgängen, die ſich von der Landluft wieder hatten auffriſchen laſſen, ihren Stand auf dem Heiratsmarkt aufſchlugen und auf das höchſte Gebot für ihre Kinder warteten. i 0 Fortſetzung folzt.)