K 5 Die Schlachtvieh⸗ und Fleiſchbeſchau betr. eth Nr. 36132 J. Nachſtehend bringen wir die von den Bürgermeiſterämtern mit Zu⸗ D.. ſtimmung der Gemeinderäte für die Grmeinden Feudenheim, Ilvesheim, Badenburg, Neckar⸗ 8 haufen, Sandhofen, Schriesheim, Seckenheim und Wallſtadt mit Wirkung vom 1. April 1 d. Js, ab gleichlautend erlaſſenen ortspolizeilichen Vorſchriften * . g 2 1 70 „ „Die Schlachtvieh⸗ u. Fleiſchbeſchau betr.“, oed nachdem dieſelben von dem Großh. Herrn Landeskommiſtär mit Erlaß vom 27. März 1903 Nr. 1956 für vollziehbar erklärt worden ſind, zur öffeutlichen Kenntnis 8 J N Evangel. Rirchenchor Cadenburg. g Unſere verehrl. aktiven und paſſiven Mitglieder mit Familienange⸗ hörigen werden zu der am Sonntag, den 21. d. Mts. abends ½8 Uhr im Gaſthaus zum „Anker“ ſtattfindenden D Wieihnachts⸗Feier verbunden mit Gaben⸗Verloſung, hiermit freundlichſt eingeladen. Eine recht zahlreiche Beteiligung wünſcht. Der Vorſtand. u IB. Abermalige Unterſuchung eingeführten Fleiſches. 9 Neg. Geſchenke zur Verloſung werden von Herrn Gg. Paul dankbar lein Friſches Fleiſch, welches innerhalb des Reiches der amtlichen Unterſuchung nach entgegen genommen. . D. O. ich n Maßgabe der 88 8 bis 16 des Reichsgeſetzes vom 3. Juni 1900, die Schlachtvieh⸗ und 700 17 75 it 77„7CCCCCCCCCC 708 Fleiſchbeſchau betr. (R.⸗G.⸗B. S. 547) unterzogen worden iſt, unterliegt, wenn es zum 0 E 1 ſch A b V iich Verkauf auf Märkten, Straßen, in Fleiſchläden, Wirtſchaften u. ſ. w. in die Gemeinde 1100 Vange 1 er 1 l er⸗ ereim. 9 nch eingeführt wird, einer abermaligen Unterſuchung durch den zuständigen Fleiſchbeſchauer zu Am Sonntag, den 28. Januar 19006. findet im del. idem Zwecke, um feſtzuſtellen, ob das Fleiſch inzwiſchen verdorben iſt, oder ſonſt eine Gaſthaus zum Anker“ unſere 8 * geſundheitsſchädliche Veränderung ſeiner Beſchaffenheit erlitten hat. N 5 1 1 Abend- Unterhalt dün Art der Anmeldung zur Schlachtvieh⸗ und Fleiſchbeſchau. g S nd Dreèern 1 fen: Die Anmeldung zum Zwecke der Schlachtvieh⸗ und Fleifchbeſchau gemäß 8 2 der ſtatt e kung Miniſterialverordnung vom 17. Januar 1903 (8 1 der bundesrätlichen Ausführungs- 5 5 e beſtimmungen A) kann bei dem zuständigen Fleiſchbeſchauer oder im Falle der Verhinder⸗ Mer Novſtaud. 1 t, dh ung desſelben bei dem geordneten Stellvertreter ſchriftlich oder mündlich erfolgen. Uebe 8 0 Mehrere 8 die erfolgte Anmeldung hat der Fleiſchbeſchauer dem Anmeldenden auf Verlangen eiue 528 derne Beſcheinigung auszuſtellen. 5 0 I ver mieten 7 K. — 3. ö . 1 5 95 5 8 f iſt mein neueröfneter Collonialwaren⸗ 1 2 11 Beſchränkung der Beſchauzeit. 0 1 7 555 5 ö f ell ⸗ 1 1 Die Schlachtvieh⸗ und Fleiſchbechau darf in der Zeit vom 1. April bie 30 laden unter ſehr günſtigen Bedingungen 2 1 epiember nur von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr nnd in der Zeit vom 1. Oktober näheres bei f 0 und 25 ite n bis 31. März nur don Morgens 8 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr vorgenommen werden. Geyer am Bahnhof. 5 f gen t a 8 4. ö 5 1 dische Vertrieb des nicht bankwürdigen Fleiſches. f W̃᷑ U Iickelmacher lich de Nicht bankwüdiges Fleiſch don Rindvieh, Schweinen Schafen, Ziegen (vergl. 8 8 0 nung 15 0 5 zu vermieten, ſofort oder bis 1. April 10 der Miniſteralverordnung, darf nicht in Fleiſchbänken, Läden, Privatwuhnungen u. uuter ortspolizeilicher Kontrole ſtehenden, von dem Bürger⸗ (Freibank) und joweit es zuvor zum Genuſſe für Menſchen⸗ Beſchaffenheit erkennbar machen. feilgehallen u. verkauft werden. J. w., ſondern nur an einem meiſteramt beſtimmten Orte erſt brauchbar gemacht worden iſt, nur unter einer dieſe den Bezeichnung (§ 11 des Reichsgeſetzes 8 3. Juni 1900) 5 Strafbeſtimmungen. Wter den vorſtehenden Vorfchriften zuwiderhandelt, wird auf Grund der 88 87a und 93 Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen und im Falle des § 4 auf Grund der § 24, 27 Ziffer 4 des Geichsgeſetzes vom 3. Juni 1900, verbunden und mit § 15 der Miniſterialverordnung vom 17. Januar 1903 mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 6 Wochen beſtraft. . a § 6 Inkraftreten der Vorſchrift. 1 Die egenwärtige ortspolizeiliche Vorſchrift tritt am 1 April 1903 in Kraft. Jauun 151 „ ortspolizeilichen Vorſchriften über die Fleiſchbeſchau find gleichzeitig 155 aufgehoben. tück ke Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, die ortspo. izeiliche Vorſchrift unver⸗ 1 züglich in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen und wie geſchehen, anher zu ber chten. eiſe Den Fleiſchſchauer und deren Stellvertreter iſt je ein Abdruck der Vorſchrift zu behändigen. Mannheim, den 30. März 1903. Großh. Bezirksamt: Zoeller. Vorſtehende ortspolizeiliche Vorſchrift bringen wir unter Hinweis auf darin enthaltenen Strafbeſtimmung wiederholt zur öffentlichen Kenntnis. Ladenburg, den 10. Jan. 1906. 9 4 Bürgermeiſteramt: Betz. 155 1 läche rns sil Hibſchenberger. Ladenburg. Eingetragener Verein. Liederkranz Gegründet 1843. aufhänt⸗ Unſeren geehrten Vereinsmitgliedern zur gefl. Nachricht, daß der Verein a ' am Faſtnacht⸗Sonntag, den 25. k. M. im Saale des Bahnhofhotels eine racht / 4 7 * 2 N 2 7 a Barnevaliſtiſche Abend unterhaltung eben“ mit darauffolgendem Tanz verauſtaltet. „ ut, „e Näheres ſpäter durch beſondere Einladung. e 1 5 1 5 Der Verwaltungsrat. , 4 N * 5 7 N i ö 1 e60 Kriegerbund Ladenburg. 115 N Unſer 2 1 110 „ Vereinsball f findet zur Feier des Geburtsfeſtes des Kaiſers, unſeres allerhöchſten Kriegs ach „ok herrn am 27. Jaunar 1906, abends 8 Uhr, im Gaſthans z. „Adler“ deshalb 1 ſtatt. — Einführungskarten ſind bis 25. Januar bei dem 1. Vorſitzenden, perbilde Kamerad D. Kaſchuge, anzumelden. Gaben zur Verloſung können bei den Vorſtandsmitgliedern, ſowie im Adler abgegeben werden. en see Die Kameraden werden erſucht, mit ihren geſchätzten Angehörigen voll- 15 un. öählig zu erſcheinen. Ladenburg, den 9. Januar 1906. Der Vorſtand. nigen eiu 8 u Sn Medizinal⸗Verband ud dl Ladenburg, Edingen und Neckarhauſen (gegr. 1896.) 9 amit ting Sonntag, den 28. Januar 1906, nachmittags 3 Uhr im „Würz⸗ en. Du burger Hof! was 5 Generalverſammlung. d und 5 Tagesordnung: 1) Bericht des Vorſtandes, 2) Kaſſenbericht, 3) Neu, gtung ahl des Geſamtvorſtandes, 4) Aerztefrage, 5) Feſtlichkeit in Edingen im zweiten Stock 3 Zimmer, Küche, Speicher, Keller und Holzplatz. im 2. Stock in neuem Haus mit Ausſicht auf den vermieten. d. Bl. abzugeben. Zimmerwohnung ) Verſchiedenes. Der Vorſtand. für dauernde Beſchäftigung geſucht. Wilhelm Agricola Söhne Cigarrenfabrik, Ladenburg. Kräftige Arbeiter finden dauernde Beſchäftigung bei Reis & Co. Ffledtichsfeld. Lenrling. 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