eiſpiel nice eu Die G Ka auen dez dh cßert N n lage, af führung. 1 — Drangpeith en erſcheigte d Drang feſſor Nehmt mehr die 11 ſanter, fich erfaſſer gehale licher, bollstir wickelten pon wirken die Hie e der Neſſtſg ollt und inen 1 ſich ſeine dur olitik bes ragen der Gez Verſtändnis az eigentlich de Werk auſchefe vird vielfach z in den babies vei erſten Aer; 1. Det 8 u 1842; 3, ag von 1843 6. Der Lung in 10 munut ngen 3 1 N ungen ſowie ie Buchdruckerti, g verden. : Bums! Bunz pfeifen tuts 10 Randow, de gh auf ſeine Mu kann Dir ag ertönte und A am kan der eben Naben 1s in den ntkleidett 15 6 mal über in, de er ſih k n Kleinen in l iakeit aur Alles. 5 0 5 rten ihr 19 r Mutterglil Knabe. bite Kiſſen au, Bekanntmachung. Maßregeln gegen den Milzbrand betr. Nr. 169042 . Unter Bezugnahme auf das Reichsge ſetz vom 23. Inni 1880 be⸗ keffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh ſeuchen (R.⸗G.⸗Bl. Sei Juſtruktion, das Landesgeſetz vom 18. März 1894 Harte die Sendung 995 Eil ſchaͤdigung bei Seuchenverluſten (G., und P.⸗O.-Bl. S. 123), ſowie auf dit Vollzugs- Verordnung hierzu vom 26. Juni 1894 (G.- und V. Bl. Seite 284) bringen wir nach⸗ ſtehende 5 55 über den e zur öffentlichen Kenntnis abei machen wir darauf aufmerkſam, daß d 0 i i walt. ſam, daß der Anſpruch auf Entſchädigung ins⸗ 1. Wenn der Beſitzer der Tiere oder der Vorſteher der Wir i . 1 8 irtſchaft, wel d Tiere angehören, vorſätzlich oder fahrläſſig, oder der Begleiter, der 0 i befindlichen Tiere oder bezüglich der in fremdem Gewahrſam befindlichen Tiere der Be ſitzer des Geſchäfts, der Stallung, Koppel oder Weide vorſätzlich den Vorſchriften der 88 9 . 15 . 190 15 Juni 1880 zuwider die Anzeige vom Ausbruche der tuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt oder länger als 24 S e dert 5 9 1 Stunden nach erhaltener 2. Wenn unterlaſſen wurde, von der Erkrankung, dem Verenden oder der Ti 5 1 - 5 . ötung mit Milzbrand oder Rauſchbrand behafteter Tiere unverzügli i ie Polize . ha. züglich Anzeige an die Polizei⸗ 3. Wenn der Beſitzer eines der Tiere mit der Seuche beh i . haftet gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeſchäft unter Lebenden erworben hat und von die an datt 0 ieſem kranken Zuſtande 5 4. Wenn dem Beſitzer oder deſſen Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr zur Laſt fällt. 5. Wenn Tiere, welche beſtimmten Verkehr⸗ oder Nahrungsbeſchrünkungen oder der Abſperrung unterworfeu ſind, in verbotwidriger Benutzung oder außerhalb der ihnen an⸗ gewie ſenen Ränmlichkeit oder an Orten, zu welcher ihr Zutritt verboten iſt, betroffen erden. In den Fällen der Ziffer 2 und 3 kann eine Abſchätzung nur auf den Antrag N Beſitzers und unter ſeiner Haftbarkeit für die Koſten vorgenommen werden Die Bürgermeiſterämter und Stabhalter des Bezirks haben dieſe Bekanntmachung kot der Belehrung in geeigneter Weiſe zur Keuntnis der Veteiligten zu bringen. 5 Belehrung über den Milzbrand. Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchnell und tödlich verlaufende Kr i ie bei anhaltender Trockenheit häufiger als 1 8 1 1 e Der Milzbrand befällt hauptſächlich Rinder und Schafe, ſeltener Pferde, Schweine und Ziegen; zuweilen auch Hirſche und Rehe. Ein plötzliches Verenden ſolcher Tiere ohne vorherige Krankheit, darf beſonders in 5 in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt den Verdacht der Seuche erwecken. n „Die Tiere ſtürzen, wie vom Schlage getroffen, zuſammen, verfallen in Krämpfe f eigen große Atemnote und erſticken ſchließlich. Milchkühe brechen kurz vor der Krankheit in der Milch ab, Schafe entleeren einen blutigen Harn.“ Manche Tiere ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; in Neſen Fällen laſſen die Tiere plötzlich vom Futter ab und zeigen großen Durſt; anſäng⸗ lic zittern ſie und ſind kalt; ſpäter wird die Hautoberfläche wieder heiß. Die Tiere Amen haſtig und verraten große Angſt. Solche Fieberanfälle wiederholen ſich gewöhnlich Mehrmals; endlich treten Zuckungen und Krämpfe an den Gliedmaßen ein. Miſt id weich und mit Blut gemiſcht. „Mitunter, häuptſächlich an Rindern, kommen plötzlich ganz unregelmäßig geſtaltete Heſchwülſte an den Hinter⸗ und Vorderſchenkeln, auf dem Kreuz, dem Rücken, am Halſe oder Kopfe zum Vorſchein. Tier ſchmerzhaft; ſtulſt hinwegfährt. Die G.eſchwülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen ſich zuweilen und entleeren eine blutwäſſerige Jauche.“ Am deutlichſten treten die Kennzeichen des Milzbr ndes nach dem Tode hervor. „Der Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf; der Körper wird nicht ſtarr, und dus den natürlichen Körperöffnungen, beſonders aus Maul, Naſe und After fließt ſchau⸗ Miges, dunkelrotes Blut.“ Wenn ſolche Zeichen an kranken oder toten Tieren bemerkt werden, ſo iſt hiervon der Ortspolizeibehörde alsbald Anzeige zu erſtatten. Solcherweiſe erkrankte Tiere dürfen nicht gefchlachtet werden, widrigenfalls der Beſiter jeden Anspruch auf Entſchädigung verliert. Wo möglich ſſud die erkrankten Tiere von den geſunden ſofort abzuſondern. An den erkrankten Tieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein EAnſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil gezogen werden. Aetztliche Behandlung ſteht nur den Tierärzten zu. Wegen der großen Gefahr der Anſteckung, die nicht ſelten tötliche Krankheit zur Folge hat, dürfen Perſonen, welche Verletzungen an den Händen oder anderen unbedeckten Körperteilen haben, kranke Tiere nicht abwarten und iſt das blutige Abſchlachten und Abhäuten verboten. 1 Zur Verhütung weiterer Milzbrandfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Des⸗ Afektion aller Qertlichkeiten und Geräte, mit welchen die lebenden oder toten milzbrand⸗ Ranken Türe in Berührung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Tiere befand, unbedingt nötig. Mannheim, 2 November 1905. Hroßherzogliches Bezirksamt III. Zbeller. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Ladenburg, den 8. Nov. 1905. 75 Bürgermeiſteramt: Betz Der J LHibſchenberger. C. Lutz, Heidelberg Färberei und chem. Waſch⸗Auſtalt von Hefren⸗, Damen-, und Kinderkleider jeder At, Möbelſtoffen, Vorhängen, Stickereien, Federn, Handſchuhen, Plüſch und Wohnung Sammetkleidern bringt dieſelbe in empfehlende Erinnerung. Annahmeſtelle: A. Nubel, Ladenburg (Marktplatz). fertigt bei Selbſtlieferung der Stoffe von 14 Mk. an Anzüg Anton Ausführung. Barth, Herrenſchneider, Wohnung Rheingauſtraße 359. Dieſe Geſchwüre find heiß und ihle Berührung iſt für das oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand über die Ge⸗ . „ Hmpfehlung großem Speicher, J. Hasselbach Ladenburg. Grösstes Lager. billigste Preise in Helge und andere Fablikate Stoffhemden ketten⸗ und Fraueg⸗Unterhosen — Unterjacken Uuterhosel mit Leib in allen Größen. Gestrickte Herren westen gestrickte schwarze Damen westen Mützen, Pelzkappen Ropfſtauchen. Winterartikel als: Mormalhemden, Hapuſzen Charpes-Plaids PeIZ e in jeder Preielage Handschuhe für Herren, Damen und Kinder Taugt-Handschnhe A Sweaters Strümpte u. Socken reiche Answahl in getttücher und Hemdenſtoffen 287 2 * 1 Pflagzepbutfes zom Rochen, N 5 — Braten uns Achtung! Kehlung! Geschäfts- & . Einem verehrlichen Publikum von Ladenburg und Umgebung die ergebene Mitteilung, daß ich eine Miederlage von &Mramers Hut- u. Mätzengeschdit übernommen habe und halte mich bei Bedarf beſtens empfohlen. Reele Bediennug. Billigſte Preiſe. Hochachtungsvoll Johann Storch Hauptſtraße 312. Sofort zu vermieten eine Schlafſtelle an 2 Herrn, bei Müller, verl. Zehntgaſſe 87. Möbliertes Simmer zu vermieten Neue Anlage 119. Wohnung für jedes Geſchäft paſſend beſtehend aus 2 Zimmern, Küche, großem gewölbten Keller, großem Scheuerbaren, Dung⸗ grube, einem großen Stall und Schwein⸗ ſtällen zu vermiten bei Lorenz Trill, Hauptſtraße 167. 1 Zimmer Küchen und Zubehör zu Knaben⸗ und Burſchen⸗Anzüge billigſt, in eleganter 1 vermieten bei . Louis Kaufmann. Wohnung mit zwei Zimmern und Zubehör zu vermieten. Am Freitag Abend kam ein junger brauner Spitzer mit weißer Bruſt (weibl.) mir abhanden. Demjenigen, der mir den Täter namhaft macht, daß ich ihn belangen kann wird eine Belohnung zugeſichert. Karl Stumpf Würzburgerhof. Amerikaner Aepfelſchnitze per Pfund 20 Pfennig verkauft C. L. Stenz. HBünckelſtolz 20 em lang 25 em Durchmeſſer per Bündel 13 Pfennig offeriert. J. Ph. Fuchs, Holz- & Baumaterialienhandlung. Schönheit verleiht ein zartes, reines Geſicht, roſiges, jugendfriſches Ausſehen, weiße ſammetweiche Haut und blendender ſchöner Teint. Alles dies bewirkt nur Radebeuler 8 von Bergmann & Co., Radebeul mit echter Schutzmarke: Steckenpferd. Per Stück 50 Pfg. in der Apotheke zu Ladenburg. Gut möbliertes Zimmer ſofort oder ſpäter zu vermieten. Näheres in der Exp. d. Blattes. Wohnung ſofort zu vermieten bei Beue Anlage 120 Peter Gackſtatter Miw. Oleckenpferd⸗Lilienmilch⸗Seife 2 » — c 9 —