5 Bekanntmachung. * Pferdevormuſterung betr. Nr. 61186 J. In der Zeit vom 8. bis mit 20. Juni ds. Is. wird eine Vor⸗ zuſterung des Pferdebeſtandes des Amtsbezirks Mannheim durch den militäriſchen 1 vormuſterungskommiſſär ſtattfinden und zwar: a i 0 Dienſtag, 20. Juni ds. Js., vorm. 10 Alhr in Tadenburg Muſterungsplatz: Platz beim Schriesheimer Tor. 5 Zu dieſen Bormuſterungen müſſen ſämtliche vorhandene Pferde geſtellt werden, Ausnahme: a) der unter vier Jahren alten Pferde, p) der Hengſte, 5 9 der 8 die entweder hochtragend ſind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 0 18 d) der Vollblutſtuten, die im „Allgemeinen deutſchen Geſtütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Liſten eingetragen und von einem Vollbluthengſt laut Deckſchein belegt ſind, auf Antrag des Beſitzers, e) der Pferde, welche auf beiden Augen blind ſind, e ) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marſchfähig ſind oder wegen An⸗ ſteckungsgefahr den Stall nicht verlaſſen dürfen, g) der Pferde, welche bei einer früheren, in der betreffenden Ortſchaft abgehaltenen Muſterung (Vormuſterung im Jahre 1903) als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden find. Die vorübergehend Kriegs unbrauchbaren ſind von der Vorführung nicht befreit). h) der Pferde unter 1.50 m Bandmaß. 5 l Außerdem ſind die Bezirksämter befugt, unter beſonderen Umſtänden Befreiung on der Vorführung eintreten zu laſſen. 5 In den unter e bis g aufgeführten Fällen ſind vom Bürgermeiſteramt ausge⸗ fertigte Beſcheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer e) auch der Deckſchein beizufügen iſt. Die Beſcheinigungen können in Spalte 6 (Bemerkungen) der Pferdevorführungsliſte erteilt werden. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferte ſind ausgenommen: a) die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienſt⸗ gebrauch gehaltenen Pferde, i bp) die Poſthalter hinſichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Be⸗ förderung der Poſten kontraktmäßig gehalten werden muß, c) die ſtädtiſchen Berufsfeuerwehren. 5 5 Alle Pferdebeſitzer werden hiermit aufgefordert, ihre ſämtlichen hiernach ge⸗ tellungspflichtigen Pferde pünktlich zu der beftimmten Zeit auf den bezeichneten Plätzen ur Muſterung vorzuführen. 85 Pſerdebeſitzer, welche ihre geſtellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll⸗ ählig vorführen, haben außer der geſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Koſten ine zwangsweiſe Herbeiſchaffung der nicht geſtellten Peerde erfolgt. Die vorzuſtellenden Pferde ſind abgeſchirrt und ausgeſpannt mindeſtens eine halbe Stunde vor der feſtge⸗ etzten Beſichtigungszeit auf dem Muſterungsplatz aufzuſtellen. Jedes Pferd iſt durch inen Mann vorzuführen. 5 An dem linken Vackenſtück der Halfter eines j den Pferdes iſt ein Zettek mit eutlicher Nummer, welcher derjenigen der Vormuſterungsliſte entſpricht, zu befeſtigen. Bei Pferden, welche bei der letzten Vormuſterung für kriegsbrauchbar befunden wurden, ind außerdem — unter Verankwortlichkeit des Bürgermeiſters — Beſtimmungstäfelchen Form B zu 8 5 der Pferdeaushebungsvorſchrift — ebenfalls am linken Backenſtülck er Halfter anzubringen. Nach erfolgter Muſlerung des Pferdes ſind diefe Be ſtimmungstäfelchen wieder abzunehmen und vom Bürgermeiſter wieder in Ber ⸗ wahrung zu nehmen. Dieſelben dürfen den Pferdebeſitzern nicht überlaſſen werden. Des weiteren werden die Bürgermeiſterämter angewieſen, dafür Sorge zu tragen, daß a) dieſe Verfögung zur Kenntnis der in ihren Gemeinden wohnenden Pferde⸗ befitzer gelangt, b) die Vorführungsliſten nach Vorſchriſt — Muſter A zu § 5 der Pferdeaus⸗ hebungsvorſchrift — aufgeſtellt und in doppelter Fertigung dem Vor⸗ muſterungskommiſſär perſönlich durch den Bürgermeiſter oder im Behinderungs⸗ falle durch deſſen Stellvertreter am Muſterungstage übergeben werden, c) die letzteu Vormuſterungsliſten zur Stelle ſind, d) ein Tisch, 3 Stühle, ſowie das erforderliche Schreibzeug zur Verfüsung ſteht; bei ungünſtiger Witterung iſt ein gegen Wind und Niederſchläge geſchützter Raum zu erſtellen. Zu dieſem Zwecke haben ſich die Bürgermetſter im Behinderungsfalle ihre Stell⸗ vertreter zu den Muſteruugsterminen einzufinden, um die richtige der Reihenfolge in der Vormuſterungsliſte entſprechende Vorführung der Pferde zu überwachen und dem Vor⸗ muſterungskommiſſär bei der Berichtigung und Fortführung der Liſten behilflich zu ſein. Die Kenntnisnahme dieſer Verfügung iſt zu beſcheinigen und bie Aufſtellung der Vorführungsliſten 14 Tage vor der Muſterung hierher anzuzeigen. Mannheim, 19. April 1905. Großh. Bezirksamt: 5 Lang. 9 Bee ſſchel u ß. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. 75 Ladenburg, den 17. Mai 1905. 95 Bürgermeiſteramt: „„ Bee tz. Hibſchenberger. Geſchäfts⸗Eröffuung. 5 Hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich im Hauſe des Herrn Mehl⸗ händlers Bauer eine 5 Lack- und Farben⸗Riederlage errichtet habe. d Ee wird mein Beſtueben ſein, durch ſtreug reelle u. ſorgfältigſte Be⸗ dienung die Zufriedenheit meiner geſchätzten Kundſchaft zu erweben; ich bitte daher ergebenſt, mein Unternehmen geneigteſt unterſtützen zu wollen. Mit Hochachtung F. Gg. Herrmann Hauptſtraße 163. 155 Tabak⸗ und Dickrübendünger Pern, Gnano und Amoniak-Fuperphosphat ſtets auf Lager J. F. Merkel. Altkatholiſche Gemeinde. Am Feſte Chriſti Himmelfahrt findet nach dem Gottesdienſte ehe e Hemeinde⸗Verſammlung 86 5 1. Wahl 101 50 115 Kirchen derſe 2. Wahl eines Delegierten zur Synode. Ladenburg, den 25. Mai 1905. Der altkatholiſche Kirchennorſtund Candw. Conſum⸗ und Abſatz⸗ Verein. Laden burg. Mittwoch, 31. Mai Vormittags von 11 bis 12 Uhr verſteigern wir unter unſeren Mitgliedern im Magazin ö ca. 26 Sack Melaſſetreber Es laden Steigliebhaber hierzu ergebenſt ein. 3 Ladenburg, 30. Mai 1905. 5 C. J. Colombara. Der Vorſtand: J. Remelius III. U 0 Medizinal⸗Verband Ladenburg Edingen — Neckarhausen gegr. 18 Es diene hiermit den verehrl. Vereinen zur Nachricht, daß der Ver⸗ band in ſeiner letzten Sitzung beſchloſſen hat, ſein diesjähriges p SOMMER F HST den 2. Juli auf Lackertswieſe abzuhalten und erſuchen Tit. Vereine ihre Ausflüge u Feſtlichkeiten auf dieſen Tag zu beſchränken. Das Feſtkomitee. Sonntag den 4. Juni morgens 10 Uhr findet eine — 1 tz Un g eim Würzburgerhof ſtatt. D. O. Heſang-Verein Cadenhurg. Gegründet 1843. 5 Eingetragener Verein. Nächſten Donnerſtag, 1. Juni (Chriſti Himmelfahrt) Jamilien-Ausſlug nach Schwetzingen, Abfahrt von hier mit Zug 12 Uhr 06 Min. mittags, Rückfahrt von Schwetzingen um 6 Uhr 58 Min. abends. Die Fahrkarten mit Preisermäßigung (35 Pfg.) ſind ſpäteſtens um 11 Uhr am Bahnhof in Empfang zu nehmen. Näheres durch die beſondere Einladung. Wir bitten um recht zahlreiche Beteiligung. 0 2 4 —— 1 Freiwillige Feuerwehr der Stadtgemeinde Tadenburg Eingetragener Verein. Unſere Kameraden, Ehren⸗ und paſſive Mitglieder laden wir zu unſerm m Sonntag, den 4. Juni ſtattfindenden 7 * 0 Famililen-Ausflug unter Mitwürkung der vollſtändigen Feuerwehrkapelle (Direktien J W. Hertel) ergebenſt ein. Die Tour geht nach Heidelberg per Bahn bon da zu Fuß über Neuenheim, Philoſophenweg, durch den Wald in das prächtige Siebenmühlentbal und von da nach Handſchuhsheim, woſelbſt in de Brauerei Bachlenz Tanzbeluſtigung ſtattfindet. — Antreten der akliven Mannſchaften um ½ 12 Uhr am Ru haus, die übrigen Teilnehmer wollen um ¼ 12 Uhr am Hauptbahnhof ſein, Abfahrt 1206 (Fahrpreisermäßigung für alle Teilnehmer). Der Verwaltungsrat. SOS SSS Mühelſchreinerei 2 bon Adam Reilholz, Cadenburt 7 empfiehlt ihre ſelbſtverfertigte 8 * Der Vorſtand. — Senne NK polirte, lakirte und mattirte 12 MG bel N SSS — r n ge A mailte ian Sil, u Node i in muff dan, J. a Mut u A u du alt, a beg en i die lenz ſiht Aug Nu ile au usch a Bie ung Ant ncht 80 ier 7170 i dat S dat m Wu ill A ihn, Inuit