25 Alle. g 8 49 Al hi Feier d halb 9 zuenchor, im ah, a nen der 90 zend nöͤiig. f. 5 Aigen Feier ebenden Alle he am: b 1 Mai 5 tel ſtati. für die ei innen, widr ers bekannt z 8. April 10% ſtitter. verbal — Neckorhauſ 96. 7. Mai, N Zürzburger ge ammlung lung: Quartal. it. Beſuch bitt Jer waltung urg. kitgliedern ichricht, daß e April ds. J. kal „zur Kia Zier ſcheinen wild Der Vorſtand. Der e genblicklich uppen, ucen, Ge- alate w. nirte 10 falt igen, ſowie 10 15 tangen duch andlülh Preis nertelührlic Mark 1.— Redaktion, Druck und Verlag der e 35. Die Bestätigung der Glaubens- freiheit in Rußland. f Petersburg, 30. April. Die von dem Kaiſer genehmigten Beſchlüſſe über die Toleranz in Glaubensſachen beſtehen in folgendem: Der Abfall von dem orthodoxen Glauben zu einem anderen chriſtlichen Glauben zieht keine Verfolgung oder irgendwelche für die per⸗ ſönlichen und bürgerlichen Rechte nachteiligen Folgen nach ſich, wobei die als Volljährige Abgefallenen als zu der Vonfeſſion zugehörig erkannt werden, zu der ſie übergetreten ſind. Kultus miniſteriums. Bei dem Uebertritt eines Shegatten zu einem Minder dem Glauben des nicht übergetretenen Teiles. Bei dem Uebertritt eines Ehepaares nehmen die Kinder bis zu 14 Jahren den Glauben der Eltern an, die älteren Kinder ver⸗ bleiben in dem früheren Glauben. Chriſten jeder Konfeſſion iſt es geſtattet, aufgenommene Findlinge und Kinder unbekannter Herkunft nach dem Ritus des eigenen Glaubens taufen zu laſſen. Die Kaskolniken (Schismatiker) werden fortan in drei Oruppen geteilt, nämlich Alt⸗ gläubige, Sektierer und Bekenner von Irrlehren, deren Befolgung gerichtlichen Strafen unter⸗ liegt; die erſten beiden Gruppen erhalten das Kecht öffentlichen Hottesdienſtes und beſtimmte bürgerliche Rechte. Die Kaskolniken jeder Art werden Altgläubige genannt, wenn ſie die Grunddogmen der orthodoxen Uirche, aber einige Gebräuche derſelben nicht anerkennen und den Gottesdienſt nach eigenen alten Büchern ver⸗ richten. Keligiöſe, altgläubige Sektierergemein⸗ den erhalten das Kecht des Beſitzes von mit illuſtriertem Sonntagsblatt frei ins Haus. Hofbuchdruckerei Karl Molitor, Ladenburg. anderen Glauben verbleiben die minderjährigen Bücher wird aufgehoben. Bezüglich der Miſchehen Anzei Nachmitt Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Reklamen 20 Pfg. Anzeigen welche am Tage des Erſcheinens bis igen: Die einſpaltige Garmondzeile 10 Pfg. Bei größeren Aufträgen Rabatt. ags 2 Uhr eintreffen finden ſofortige Aufnahme. eee Mobilien und Immobilien. Für den Bau von Gebethäuſern Altgläubiger und Sektierer, ſowie für die Schließung derſelben treten die für die Kirche andersgläubiger Konfeſſionen erlaſſenen Beſtimmungen in Kraft. Altgläubige und Sektierer erhalteu das Recht zur Gründung von Einſiedeleien und Klöſtern. Die Geiſtlichen der Altgläubigen und der Sektierer werden in Vor⸗ ſteher und Lehrer geteilt. Den Altgläubigen und den Sektierern wird die Errichtung von Schulen geſtattet, wo eine bedeutende Alt⸗ gläubigen⸗ und Sektierer-Bevölkerung vorhanden iſt. Die Schulen unterliegen der Kontrolle des Das Verbot der Druck⸗ legung und Einführung altgläubiger, religiöſer werden die Altgläubigen und die Sektierer den andersgläubigen 1 gleichgeſtellt. Die Führung der Geburts-, She- und Todes regiſter wird den Geiſtlichen der Altgläubigen und der Sektierer unter obrigkeitlicher oder kommunaler Aufſicht übertragen. Den Altgläubigen und den Seklierern werden beſondere Kirchhöfe ein⸗ geraumt. Für die Wiedereröffnung verſiegelter Beihäuſer wird die allerhöchſte Genehmigung eingeholt, ebenſo für die Aufhebung des Verbots der Eröffnung von Stundiſtenbethäuſern und für den Eintritt von Kas kolniken in die Junker⸗ und Militärſchulen ſowie für die Veförderung zu Offizieren. licher Genehmigung die Beſchränkung mit der Tapferkeitsmedaille für Molotanen Duchoborzen und andere Sektierer. Der Verweſer des Juſtizminiſteriums wird beauftragt, rechtzeitig Maßnahmen zu treffen zur Erleichterung des Schickſals der wegen religiöſer Vergehen verurteilten Perſonen, Der Stern des weißen Hauſes. Roman von J. Ines. 15. Fortſetzung. „Annemarie, Tochter Andreas Hagenbecks, auf dem Vorwerk Lindenheim in der Grafſchaft M. . , las er noch einmal langſam. „Das iſt dieſelbe Adreſſe, die auf Charlottens Brief ſtand, welchen ſie neulich nach der Poſt trug. Was werde ich da wohl für eine Entdeckung machen?“ Er zog ein Notizbuch aus der Taſche, ſchrieb alles, was auf dem Zettel ſtand, ab, legte dieſen darauf wieder genau ſo hin, wie er ihn gefunden hatte und verließ das Zimmer. Nachdem er die Sache zwei Tage lang reiflich erwogen hatte ſagte er ſich: „Vielleicht iſt es nichts; jedenfalls aber kann ein Verſuch nichts ſchaden, und wenn mir der Verſuch die Mittel an die Hand gibt, Werners Plan zu vernichten, dann will ich ſie ergreifen, mag es koſten, was es wolle.“ So gedachte er vor allen Dingen nach Linden⸗ heim zu gehen und den Vermutungen, welche jener Zettel in ihm erweckt hatte, näher nachzuſpüren. . Bedauern aus, des Malers liebenswürdigen Geſell⸗ ſchaft zu verlieren, hoffte aber, daß er ſeinen Beſuch bald wiederholen würde. „Gewiß, Frau Baronin,“ antwortete er mit mattem Lächeln, „ich hoffe, daß Sie mir einmal ge⸗ ſtatten werdeu, das Porträt Holm von Gunslach zu kopieren?“ „Welches meinſt Du, Robert Es ſind, Du weißt, drei Holm von Gunslach da,“ Werner. „Wohl das mit der Rüſtung?“ „Das nicht. lach, von dem Du die Beſitzung geerbt haſt,“ lantete die in langſam und bedachtem Ton gegebene Ant⸗ wort, uad während er ſprach, ruhten ſeine Augen forfchend auf den bleichen, ſeltſam verſtörten Zügen der Frau Baronin, welche ihm gegenüber ſaß — „den Vetter Deiner Mutter, welcher auf der Jagd ſtarb.“ 10 Ah, wie ſagte den! Ja, der Arme es war hart für ihn, daß er im ſchönſten Mannesalter ſterben mußte. mal auf ſein ſchwarzes Jagdroß ſetzte. Ich kaun mich ſeiner kaum noch erinnern; ich weiß nur noch, daß er, als ich noch Kind war, im Park zuweilen „Verſtecken“ mit mir ſpielte und mich ein⸗ Dann auch erinnere ich mich — denn das Ereignis machte mir einen tiefen Eindruck — wie die Männer ihn auf einer Tragbahre nach dem Schloß getragen brachten, während andere das Roß am Zügel führten, Die Baronin drückte in höflichen Worten ihr lichen welches ihn abgeworfen hatte, und wie ich, nachdem er geſtorben war in das Zimmer geholt wurde, um ihn noch einmal zu ſehen — und der unheim⸗ Stille, die am ibnistage im ganzen herrſchte.“ Hauſe Schulen, die Befreiung der Mullahs und der Außerdem werden mit kaiſer⸗ aufge⸗ hoben betr. den Sivildienſt und die Belohnung Ich meine den Holm von Guns 1905. deren Strafe gemildert oder ganz aufgehoben werden kann. Bezüglich der Konfeſſionen Audersgläubiger beſchloß das Miniſterkomitee, die beſtehenden Beſchränkungen zu beſeitigen. Für die Eröff⸗ nung von Bethäuſern iſt nur die Suſtimmung der betreffenden geiſtlichen Obrigkeit erforderlich. Die obligatoriſche Schließung der römiſch⸗katho⸗ liſchen Klöſter des Uönigsreiches Polen höct auf, ſobald die neuen Beſtimmungen in Uraft treten, Der Keligionsunterricht Andersgläubiger erfolgt in allen Cehranſtalten in der Mutter⸗ ſprache. Das Miniſterkomitee beſchloß ferner die allerhöchſte Genehmigung einzuholen, daß den römiſch⸗katholiſchen Geiſtlichen, welche die lokalen geiſtlichen Seminare abſolviert und die vorgeſchriebene Prüfung in der ruſiſchen Sprache noch nicht beſtanden haben, das Recht eingeräumt werde, geiſtliche Aemter in den römiſch⸗katholiſchen Eparchien zu bekleiden. Die den Mohamedanern gewährten Slau⸗ bensfreiheiten betreffen die Eröffnung kofeſſioneller höheren Geiſtlichkeit vom Militärdienſt und die Eröffnung von Bethäuſern. Der heute veröffentlichte Toloranzerlaß be⸗ zieht ſich auf die Lamalten, welche in amtlichen Schriftſtücken in Sukunft jetzt nicht mehr als Götzendiener und Heiden bezeichnet werden dürfen. Verſchiedenes. — Mannheim, 30. April. Im ſtädt. Viehhofe wurde der Koppelknecht eines Stuttgarter Pferdehändlers von einem e Pferde direkt an den Kopf getroffen, ſo daß der Tod des Geſchlagenen alsbald eintrat. Ein lautes Klirren erſchreckte plötzlich die beiden Herren. Die Baronin hatte ihr Weinglas ans der bebenden Hand fallen laſſen, ſodaß es in tauſend Stücke zerbrach und ſein Inhalt ſich teils über das weiße Damaſttuch, teils über das blaßgraue Seiden⸗ keid der Baronin ergoß. Werner ſprang ihr zu Hilfe. Erſchrocken ſag er ſeine Mutter an; ſie war totenbleich. 5 „Mutter, Du biſt nicht wohl?“ rief er ängſtlich. „Ganz wohl, Werner — u ch Friedrich, öffnen Sie die Fenſter Der Diener gehorchte. „Nur etwas ſchwach, meine Gn ; gerade wie damals, als auch von Holm von Gunslach die Rede war“, war des Malers raſcher Gedanke. Und der kleine Zwiſchenfall, ſo unbedeutend er an ſich auch war, warf doch ein Licht auf eine Sache, welche Robert Selten gerade lebhaft beſchäftigte. Der ſchlaue Maler ſah ein Geheimnis, deſſen Schleier er um jeden Preis in ſeine Hand be kommen wollte, weil er dadurch großen Einfluß auf die Baronin und auch auf Werner und Hilda zu erlangen hoffte, und dann ſollte der Stern vom weißen Hauſe noch in ſeinen Beſitz gelangen, denn die unglücklich Liebende gedachte der durchtriebene Ränkeſchmied dann leicht für ſich zu gewinnen, zu mal er dann in der Geſtalt eines Retters aufzu treten gedachte. (Fortſetzung folgt.)