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Dezember 1895 vom Aufſtellungsorte entfernt werden darf, wenn die Polizeibehörde des Be⸗ ſtimmungsortes von dem Bezirksarzte der Polizeibehörde des Herkunftsortes an tele⸗ graphiſchem oder telephoniſchem Wege von dem Eintreffen der Sendung in Kenntnis ge⸗ ſetzt wird. Mannheim, den 20. Februar 1905. 5 Großh. Bezirksamt III. Zoeller. 10 Bekanntmachung. 165 Polizeiliche Beobachtung des Handelsviehs beim Ausbruch der Mauſ⸗ und Klauenſeuche betr.: Nr. 162065 I. Im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Maul⸗ nnd Klauenſeuche wird die Beſtimmung des § 33 der Verordnung vom 19. Dezember 1895 hinſichtlich des Handels mit Rindvieh in Kraft geſetzt. Darnach unterliegen dte von Händlern zum Zwecke des Verkaufs aufgeſtellten Rindviehſtücke einer verſchärften veterinärpolizeilichen Aufſtcht iu der Weiſe, daß bie Händler und in deren Vertretung die Beſitzer von Gaſt⸗ und Privatſtällen verpflichtet ſind, von der Einſtellung von Tieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde ſpäte⸗ ſtens im Verlaufe von 12 Stunden von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Beſcheinigung auszuſtellen und dem Bezirkstierarzt von dem Tag der Einſtellung der Tiere unter Angabe der Zahl, des Alters der Farbe, des Geſchlechts ſchriftlich Mitteilung zu machen. Am 5. Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirkstierarzt die Unter⸗ ö ſuchung der Tiere vor. Ehe dieſe ſtattgefunden hat und die Tiere für ſeuchenfrei erklärt worden ſind, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Aufſtellungsorte zu bewir⸗ kender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung unterliegende Tiere in deu Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen die eingeſtellten, abgeſehen von dem Fall des vorhergehenden Satzes, aus dem Sialle nichl entfernt werden bevor nicht die Beobachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umlaufen iſt. ö Mach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Reinigung der von deu zu⸗ ſammengebrachten Tieren jeweils denützten Stalluugen, Buchten ꝛc. anzuorduen. Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirkstierarztes und unter polizeilicher Ueberwachung zu bewirken. 5 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Ladenburg, den 29. Februar 1905. Bürgermeiſteramt. „„ Bee tz. Hibſchenberger. Freiwillige Feuerwehr der Stadtgemeinde Tadenburg. . Eingetragener Verein. Der Verwaltungsrat hat in ſeiner Sitzung vom 16. Februar folgende Dienſtordnung für das Jahr 1905 aufgeſtellt: Uebungen 1. u. 2. Compagnie Sonntag, den 2. April, morgens 7 Uhr 2. Sonntag, den 7. Mai, morgens 6 Uhr 3. Sonntag, den 4. Juni, morgens 6 Uhr 4. Sonntag, den 25. Juni, morgens 6 Uhr 5. Sonntag, den 13. Augunſt morgens 6 Uhr 1 Sonntag, den 10. September morgens 6½ Uhr Aktive Handſpritzenmannſchaft g 29 15 Sonntag, den 2. April, morgens 7 Uhr 2. Sonntag, den 10. September, morgens 6½ Uhr. Die Haußf, und Schlußyrobe Das Cammando. Halme HA 5 e . Gut Heil! % N Vereinsjahr. Die regelmäßigen Turnflunden 1 4 fiuden wieder von jetzt ab wie folgt ſtatt: 8 7 7 für Turner 1 0 abends halb 9 Uhr für Zöglinge und Samſtags für Männerriege. 5 wee, Zahlreiches und pünktltches Erſcheinen wird erwünſcht. Der Turn wart. Geſellſchaft „Gemütlichkeit“ . Tadenburg. Freitag, 10. März, abends 0 iter General⸗Ver ummlung im Lokal. 5 Dankſagung. Wir ſprechen ſämmtlichen hieſigen Einwohnern, welche zum Gelingen des Feſtes beigetragen haben unſeren gam verbindlichſten Dank aus. Grosse Carnevalgesellschaft Fig Der Elfer Rat. 5 en Maskenrechen mit Blumen umwunden iſt am Diens⸗ tag Abend verloren gegangen, Der ehrliche Finder wird gebeten, den⸗ ſelben gegen Belohnung in der Exp, d. Bl. abzugeben. Zu berpachleh durch das Gräflieh von wiſer ſehe Rentamt i Ceutershauſen 57 af 59 qm Ace in der Steeg, Lag.⸗B. Nr. 649 gehen Betz und Siegel, auf die Dauer boy 9 Jahren. Angebote ſind ſchriftlich bis zun 13. ds. Mts. einzureichen. Möbl. Zimmer zu vermieten bei Geyer am Sahnhof, Eine kleine Wohnung iſt ſofort oder ſpäter zu vermieten 5 S. Schweizer Eine Wohnung mit Zubehör auf 1. April zu ii mieten. Friedrich Volz II, Eintrachtſtraße. Eine kleinere parterre Wohnung bis 1. April zu vermieten. Heinrich Iiill, Schneider, Wohnung zu vermieten. Der ganze untere Sto im Domhof iſt ganz oder geteilt vermieten. Der Beſitzer Möbl. Zimmer zn vermieten bei Georg Müller, Zehntgaſſe 87. S Zimmer nebſt Küche, Speicher und Keller, soft zu vermieten bei Jahann Georg Müller ! 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