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Nachſtehend wird die Beſtimmung des § 93, Ziff. 2 der Wehrordnung beſonders zur Kenntniß der Beteiligten gebracht: „Beim Eintritt in das militärpflichtige Alter haben ſich die zum Einjährig⸗Frei⸗ willigendienſt Berechtigten, ſofeen ſie nicht bereits vorher zum aktiven Dienſt eingetreten ſind, ſowie diejenigen Militärpflichtigen, welche gemäß 8 89, Ziff. 3 die Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligendienſt bei der Prüfungs⸗Kommiſſion nachgeſucht haben, bei der Erſatzkommiſſion ihres Geſtellungsortes ſchriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsſcheines, ſofern ihnen derſelbe bereits behändigt iſt, bezw. unter Vor⸗ legung des Befähigungszeugniſſes zum Seeſteuermann zu melden und ihre Zurückſtellung vor der Aushebung zu beantragen. 5 Militärpflichtige, welche dieſer Meldung ſpäteſtens bis zum 1. Februar d. Js. nicht nachgekomnen ſind, haben gemätz § 33 Reichsmilitärgeſetz, 8 93 Ziff. 4, 26. Ziff. 15. Jun. Di Mer 7 Wehrordnung Geldſtrafen bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen zu gewärtigen.“ 1 9. Jul. . M Die Gemeinderäte des Amtsbezirks werden angewieſen, dieſe Verfügung alsbald k heute nachmitter ö lx in ortsüblicher Weiſe bekannt zu geben und den Vollzug anzuzeigen. Jar. Biſchſ zern an. Proſeſtt r zut Förderunz li er Anſtalten Titan Der Zivilporſitzende der Erſatzlommiſſlon des Aushebnngsbezirks Wannheim: Eppels heimer. Beſchluß: Mannheim, den 1. Januar 1905. Jan. Seit Sonden co, Monacco und e liger Schnerſurn. dr zan Remo allein Sr: Millionen. 5 niß gebracht. 5 Ladenburg, den 5. Januar 1905. Gemeinderat. Betz. 5 1 Medizinal- Verband 5 Ladenburg Neckarhauſen — Edingen — gegründet 1897. — i Sonntag, den 22. Januar 1905, nachmittags 3 Uhr Generalverſammlung im „Würzburger Hof“. achtöpf 110 ſchſtände ig in verſchiebenn 00h Ph. Fuchs, aumateriolier.04 Wohung 1607 ag e 8 or du un g. 1. Bericht des Vorſtandes über das abgelaufene Geſchäfts jahr. 2. Kaſſenbericht. 12 3. Angelegenheit betr. die Aerzte. 4. Entlaſtung des Vorſtandes. ſpäter zu berinleln Harl Zeil, 5. Neuwahl des Geſamtvorſtandes. Aulag N. 6. Verſchiedenes. 5 . 1—— Die Mitglieder werden um zahlreiches Erſcheinen erſucht. nul Der Vorſtand. 2 Zimmer Nie u bermieten bisl. in in c ohnung immer Küche 4 1. April zu peil Adan Hefe . Weinbein o hhunz 4 iche 10 J 5 5 Zimmet gabe, f N Stock; . 1 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ wozu freundlichſt einladet 5 Bekanntmachung. Den einjährig⸗freiwilligen Mililärdienſt betr. Nr. 5 M. Bei der Prüfungskommiſſion für Einjährig⸗Freiwillige laufen zahl⸗ reiche Geſuche und Zulaſſung zum Einjährig⸗Freiwilligendienſt verſoätet oder unvollſtändig ein. Es wird deshalb daraufhingewieſen, daß die Berechtigung zum Einjährig⸗Frei⸗ willigendienſt nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgeſucht werden kann und ſpate⸗ ſtens bis zum 1. April des erſten Militärpflichtjahres (d. h. 1. April desjenigen Ka⸗ lenderjahres in welchem der Pflichtige das 20. Lebensjahr erreicht) erlaugt ſein muß. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs⸗Rommiſſion nachgeſucht, in deren Bezirk der Wehrpflichtige geſtellungspflichtig iſt (d. h. ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Die im Großherzogtum Baden Geſtellungspflichtigen haben ihre Geſuche an die Prüfungs⸗Kommiſſion für Einjährig⸗Freiwillige in Karlsrühe zu richten. Wer die Berechtigung nachſuchen will, hat fich bei der bezeichneten Prüfungs⸗ Kommiſſiou ſpäteſteus bis zum 1. Februar des erſten Militärpflichtjahres ſchrifttich zu melden. Dieſer Mel dung iſt beizufügen: a) ein Geburtszeugnis: b) ein Einwilligungs⸗Atteſt des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über die Berettwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer rinjährigen aktiven Dienſtzeit zu bekleiden, auszurüſten, ſowie die Koſten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu iſt obrigkeitlich zu be ſcheinigen. c) ein Unbeſcholtenheitszeugnis, weil es für Zöglinge von höheren Schulen durch den Direktor der Lehranſtalt für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei⸗ obrigkeit oder ihre vorgeſetzte Dienſtbehörde auszuſtellen iſt. Sämtliche Papiere ſind in Original einzureichen. Außerdem bleibt die wiſſenſchaftliche Befähigung für den Einjährigen⸗ dienſt noch nachzuweiſen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugniſſen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs⸗ Kommiſſion geſchehen. Maunheim, den J. Januar 1905. Der Zivilvorfitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks f 1 Mannheim 5 1 Eppelsheimer. Gaſthaus z. „Hirſch“. Donnerstag, den 19. Jauuar cdsrosses Schlacht-Sest morgens Wellfleiſch, abends hausgemachte Wurſt, ersffnen werde. Indem ieh meinen werten Aunden einer guten Bedienung verſichere bitte höfl. mieh in meinem Unternehmen unterſtützen zu wollen. Boechachtungsvoll!