chachtungsvol torch, Hauplſ. 15 Preis vierteljährlich Mark 1.— 85 Redaktion, Druck und Verlag der ürzekraft b Das Geſetz über die Einführung neuer Gemeindeſtenern iſt nunmehr erſchienen und tritt bezüglich der Warenhaus ſteuer am J. Jannar 1905, für die anderen Steuern aber am J. Auguſt d. J. in — Kraft. Vom 1. Auguſt wird für alle Stadt⸗ 0 gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, immer ſeofern ſie eine Umlage von mindeſtens 40 Pfg. ibehör Hauptſtaß; g von 100 Mark erheben, vom Verkehrswert Doher 1 aller 00 Verkauf kommenden Grundſtücke ein Ubſssoph an Zuſchlag von einem halben Prozent zur ſtaat- — — lichen Verkehrsſteuer erhoben. Auf die Er⸗ von Herrn Kemp hebung einer ſolchen Steuer kann aber durch b b Gemeindebeſchluß mit Staatsgenehmigung ganz ans oder teilweiſe verzichtet werden. In den übri⸗ N Aus gen Gemeinden kann, ſofern die Umlage 40 uar ev. auf frühn g Pfennig von 100 Mark Grundſteuerkapital nieten. reicht, durch Gemeindebeſchluß mit Staats⸗ Jacob Bauer. genehmigung die Erhebung eines ſolchen Zu⸗ 5 ſchlags zur ſtaatlichen Verkehrsſteuer angeordnet hnung werden. Befinden ſich die der ſtaatlichen Ver⸗ n, Küche und Zub kehrsſteuer unterliegenden, um eine Geſamtleiſt⸗ ieten. ung erworbenen Grundſtücke in mehreren Ge⸗ 5 z; meinden, ſo iſt zum Zweck der Feſtſeßung des Georg Loh. Zuſchlags von der Staatsſteuerbehörde der auf q f jede der erhebungsberechtigten Gemeinden ent⸗ hnung fallende Anteil an der Geſamtleiſtung oder dem Vorderhaus) beſuheh . Geſamtwert der Grundſtücke im Benehmen mit „Küche und Zulet den beteiligten Gemeinden, nötigenfalls im Weg zu vermieten, 0 der Schätzung zu ermitteln. Erfolgt hierbei . keine Einigung, ſo haben die Verwaltungs⸗ Arnold Witut gerichte zu entſcheiden. Der Suſchlag der ſtaat⸗ lichen Verkehrsſteuer wird von den Staats⸗ hnung ſteuerbehörden zugleich mit der ſtaatlichen Ver⸗ 1 Zimmer, fich, kehrsſteuer feſtgeſetzt, erhoben und beigetreten. ler auf 1. Septen Hierfür haben die Gemeinden 5 Prozent des i Erkrags des Zuſchlags zu zahlen. Die Feſt⸗ Fr. Nah 3 5 5 Kirchgaſſe 21 — — mer d Speicherplatz zu dl udwig Mün, Metzger. — 1 0 mmer ehör auf 1. Acht J. giegth, Enterbt. Roman. Nach dem engliſchen frei bearbeitet von Klara Rheinau. 11. Fortſetzung. (Nachdruck verboten.) „Ich hoffe, es werden auch noch viele Jahre darüber hingehen, bis dies Dein Los ſein wird ent⸗ gegnete er. „Niemals werde ich hierhergehen,“ ſagte Lady Neßlie fehr entſchieden. „Glaubſt Du, ich könnte hier zwiſchen dieſen Bäumen wohnen? In einer Rheingauftah, Woche würde ich vor Langeweile ſterben.“ — „Nichtsdeſtoweniger, mein geliebtes Weib, hnung wirſt Du eines Tages gezwungen ſein dieſes Haus er, Küche, Kalte zu beziehen.“ i fort oder l. Dale „Niemals — nichts kann mich dazu zwingen. Aber, Arthur, Du haſt mir noch nicht geſagt, was für ein Haus dies iſt.“ „Es wurde für die verwitweten Damen der Familie erbaut; darum ſprach ich auch die Hoffnug udwig Scha wicken, terbſen, 1 Du es erſt in langen Jahren beziehen ifſaat, „Aber ich verſtehe Dich nicht, Arthur,“ ſagte b iſamen ſe, ernſt zu ihm aufblicend. „Meinſt Du, daß bel ich nach Deinem Tode dort wohnen müſſe?“ er Qualität 6. ier kel. Wenn „Dies iſt die Sitte,“ erwiederte er Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. mit illuſtriertem Sonntagsblatt frei ins Haus. Hofbuchdruckerei Karl Molitor, Tadenburg. 125 Mittwoch, den 24. Auguſt 55 Anzeigen: Die einſpaltige Garmondzeile 10 Pfg. Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Reklamen 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen Rabatt. Anzeigen welche am Tage des Erſcheinens bis Nachmittags 2 Uhr eintreffen finden ſofortige Aufnahme. 1904. — — ſetzung des Suſchlags haben die Grundbuch ämter zu beſorgen. Liegen die Grundſtücke auf verſchiedenen Gemarkungen, ſo hat das zu⸗ den Beteiligten eine Berechnung der auf die einzelnen ſtändige Grundbuchamt vorläufige Grundſtücke entfallenden Teile des Geſamt— preiſes (nach Verhältnis der neuen Steuerein⸗ ſchätzung) und des hiernach feſtzuſetzenden Zu⸗ ſchlags zu eröffnen. Sind die Gemeinden oder der Erwerber hiermit nicht einverſtanden und achten eines oder mehrerer Sachverſtändigen zu erholen und hiernach den Suſchlag feſtzu⸗ ſetzen. Weicht das Gutachten von der grund⸗ buchamtlichen Schätzung um weniger als ein Sehntel ab, ſo hat der Beteiligte, der den Ein⸗ wand erhoben hat, die Koſten zu tragen. Die in einem Vierteljahr erhobenen Suſchläge ſind im nächſtfolgenden Monat nach Abzug der öprozentigen Gebühr an die berechtigten Ge⸗ meinde- oder Stadtkaſſen abzuliefern. Die Be⸗ fugnis der Steuerdirektion zu gnadenweiſen Nachläſſen erſtreckt ſich außer auf den Betrag bis zu 500 Mark an der ſtaatlichen Verkehrs ſteuer auch auf den Zuſchlag zu derſelben. Bei teilweiſem Steuernachlaß iſt der Suſchlag in dem gleichen Verhältnis wie bei der ſtaatlichen Verkehrsſteuer herabzuſetzen. Die vor dem 1. Auguſt abgeſchloſſenen entgeltlichen Kechtsge⸗ ſchäfte über die Erwerbung von Grundſtücken unterliegen der Suſchlagserhebung nicht, auch wenn die Kechtsänderung erſt nach dieſem Seit⸗ punkt im Grundbuch eingetragen wird. — Vom 1. Auguſt an kann ferner durch Gemeindebe⸗ ſchluß mit Staatsgenehmigung die Erhebung einer Abgabe auf Luſtbarkeiten, einſchließlich von Muſikaufführungen, Schauſtellungen und theatraliſchen Vorſtellungen angeordnet werden. das Haupt der Familie ſtirbt, zieht ſich ſeine Witwe in dies Haus zurück.“ „Aber warum könnte ich nicht in der Abtei bleiben?“ rief Valerie. „Wenn ich ſterbe, geht die Abtei an Vivien über,“ war die Erwiederung. „Ich könnte ſie Dir nicht hinnterlaſſen, ſie gehört mir nur bei Lebzeiten. Wenn ich einen Sohn hätte, fiel Lancewood nach meinem Tode an ihn, ſo aber iſt Vivien die Erbin.“ Während ſeiner Rede war ſie ſehr nachdenklich geworden. Wenn Vivien ſie wirklich eines Tages verdrängen konnte, welchen Wert hatten dann ſchließlich ihre vorübergehenden Triumphe? N 9. Kapitel. „Wenn ich ſterbe geht die Abtei an Vivien über.“ Dieſe Worte Sir Arthurs gingen ſeiner Gattin nicht mehr aus dem Sinn. Sie hatte ſich des ſchönen Beſitzes ſo ſicher geglaubt, ſie hatte nie von dem engliſchen Geſetz der Erbfolge gehört. Der Gedanke an die Möglich⸗ keit, daß die Beſitzung von Vater auf Sohn oder von Vater auf Tochter übergehen könne, war ihr nie gekommen, alles, was ſie bei ihrer Verheiratung wußte, war, daß ſie ihres Gatten Reichtum teilen ſolle. Die Abneigung zwiſchen ihr und Miß Neß⸗ lie hatte mit jeder Stunde zugenommen, aber Valerie hatte immer ihre gute Laune zu bewahren geſucht; es war ein Teil ihrer Politik, nie ein er Offizier war im Januar 1902 für den an die einigen ſich die Beteiligten nicht auf eine andere Verteilung, ſo hat das Grundbuchamt ein Gut⸗ ſche Laufbahn im Jahre 1860 beim Garde⸗Pio⸗ korps mit. Kaiſer dem hochverdienten General das Patent vorgeſchriebenen Formulare an die Vorſitzenden ihr nur als die entthronte Regentin von Lancewood Die Höhe und Kontrollierung der Abgabe iſt durch Gemeindebeſchluß feſtzuſetzen. Verſchiedenes. Karlsruhe, 21. Aug. Der General der Infanterie Julius Wagner, Chef des Ingenieur⸗ und Pionierkorps, iſt nach kurzem Krankenlager in Berlin an den Folgen eines Sturzes vom Pferde verſtorben Der verſtorbene, hochverdiente Spitze des 1. Armeekorps berufenen General Freiherrn v. d. Goltz zum Chef des Ingenieur⸗ und Pionierkorps und Generalinſpekteur der Feſtungen ernannt worden. Wagner, der am 18. Mai 1842 geboren wurde, begann ſeine militäri⸗ nier⸗Bataillon. Im Feldzug gegen Oeſter reich kämpfte er mit Auszeichnung. Den Krieg gegen Frankreich machte er zum Teil als Kompagnie⸗ führer der 3. Feldpionierkompagnie des 8. Armee⸗ Am 27. Januar 1900 verlieh der als Generalleutnant, und am 27. Januar d. J. erfolgte die Ernennung zum General der In⸗ fanterie. — Eppingen, 20. Aug. Geſellenprüfungen im Handwerkskammerbezirk Mannheim. Die im Herbſt ſtattfindenden Meiſter⸗ und Geſellenprüf⸗ ungen beginnen auf Anordnung der Handwerks⸗ kammer Mitte September. Anmeldungen find längſtens bis 15. September unter Benützung der der Prüfungsausſchüſſe zu richten. — Nordheim, 22. Aug. Geſtern nacht kurz nach 11 Uhr wurde die Einwohnerſchaft durch das Läuten der Sturmglocken, ſowie die Rufe „Feuer!“ in großen Schrecken verſetzt. In der großen Doppelſcheuer des Bauern Karl Ziegler war Feuer ausgebrochen, welches in den darin Gefühl von Ungeduld oder Aerger zu zeigen, und dies war leicht geweſen, ſo lange ſie den Sieg in ihren Händen glaubte — ſo lange Vivien Neßlie erſchien. Alles wäre natürlich anders, wenn Vivien im Laufe der Zeit wieder Herrin werden würde — wenn es in ihrer Macht ſtände, ihre Rivalin wegzuſchicken. „Nun verſtehe ich es,“ dachte „Mylady.“ „Ich konnte mir nicht denken, warum ſo viele Leute Miß Neßlie den Hof machten — ihr förmlich huldigten. Jetzt iſt mir alles klar. Ich bin nur für eine Zeit lang Herrin, hier; ſie wird es für immer ſein. Ich bin nicht ſicher, ob ich Sir Arthur geheiratet hätte, wenn mir dies früher bekannt geweſes wäre.“ Dann lröſtete ſie ſich wieder mit dem Ge⸗ danken, daß ihr doch ſicher ein großes Vermögen zufallen würde, wenn ſie wirklich nach ihres Gatten Tod gezwungen wäre, die Abtei zu verlaſſen. Aber ſie wünſchte doch Herrin von Lancewood zu ſein, die Stellung einzunehmen, in der ſie ſich jetzt ſo glücklich fühlte. Als ſie der Abtei wieder zuritten, war Lady Neßlie in tiefes nachdenken verſunken. Sie zeigte nur wenig Intereſſe für die verſchiedenen ſchönen Punkte der Beſitzung, auf die Sir Arthur ſte auf⸗ merkſam machte. Was konnte ihr noch an Lance⸗ wood liegen, wenn rs von ihr in die Hände des Mädchens, deſſen ruhige Ueberlegenheit ſie ſo ſehr