Die Beſchäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern betr. Nr. 140063 J. Nachſtehend bringen wir die Bekanntmachung des Herrn Reichs⸗ kanzlers in obigen Betreff vom 15. November 1903 (Reichsgeſetzblatt 1903, S. 286, mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß demnach die bisherigen Beſtimmun gen in Ziffer II, 1—3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. (Reichsgeſetzblatt S. 1061) in Wegfall gekommen ſind. b Mannheim, den 7. Dezember 1903. en, Bezirksamt: e * Oktober 1898 i Auf Grund des § 139 a, § 154, Abſ. 2 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat die nachſtehennen Beſtimmungen, betreffend die Beſchäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien erlaſſen. 1 5 In Ziegeleien, einſchließlich der Schammottefabriken, dürfen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter nicht verwendet werdeu: 8 zur Gewinnung und zum Transporte der Rohmaterialien, einſchließlich des eingeſummpften Lehmes, zur Handformerei (Streichen oder Schlagen) der Steine mit Ausnahme von Dachziegeln (Dachpfannen) und von Bimsſandſteinen (Schwemmſteinen) zu Arbeiten in den Oefen und zum Befeuern der Oefen, mit Ausnahme des Füllens und Entleerens oben offener Schmauchöfen, zum Transport geformter (auch getrockneter und gebrannter) 5 Steine, ſoweit die Steine in Schiebkarren oder ähnlichen Transportmitteln befördert werden und hierbei ſein feſtgelegtes Geleis oder eine harte ebene Fahrbahn nicht benutzt werden kann. II. In Ziegeleien, einſchließlich der Schamottenfabriken, iſt an einer in die Augen fallenden Stelle der Arbeitsſtätte eine Tafel auszuhängen, welche in deutlicher Schrift außer dem im § 138, Abſ. 2 der Gewerbeordnung vorgeſchriebenen Auszuge die Be⸗ ſtimmungen unter I wiedergiebt. III. Die vorſtehende Beſtimmungen haben für zehn Jahre Gültigkeit. 5 Sie treten am 1. Januar 1904 in Kraft und an Stelle der durch die Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 18. Oktober 1898 (Reichsgeſetzblatt S. 1061) verkün⸗ det Beſtimmungen. Berlin, den 15. November 1903. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: gez: Graf von Poſadowsky. 8 5 Be ſchluß. 5 Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Ladenburg, den 10. Dezember 1903. Bürgermeiſteramt. Betz. Frey. 2 D Gesangverein Ladenburg. N Samstag, den 26. ds. Mts., Abends halb 8 Uhr zur Feier des 60 jährigen Beſtehens des Vereins D Abendunterhaltung im Saale des Bahnhofhotels. Näheres durch Rundſchreiben. Bezüglich der Einführungen verweiſen wir unſere verehrl. Mitglieder auf § 10 der Satzung. Der Vorſtand. Turugeſellſchaft Jahn“ Ladenburg. — Gut Heil. — Wir laden hierdurch die verehrl. Mitglieder zu der am Sonntag, den 27. ds. Mis nachmittags 4 Uhr im Lokale ſtattfindenden Dezember ⸗Hauptverſammlung höfl. ein, und bitten um pünktliches Erſcheinen. — Die Tagesordnung wird in der Verſammlung bekannt gegeben. Der Vorſtand. Große Auswahl praktiſcher Weihnachtsgeſchenken ſowie 2 cSpielwaren . Christbaumverzierungen empfiehlt zu billigſten Preiſen Friedrich Krauß, Buch-, Schreib-, Galanteriewaren- Handlung, Buchbinderei 210 Kirchenstrasse 210.7 2 5 erhält einen prachtvollen Ab⸗ Hralis reißkalender wer für fü nf Mark einkauft. W 79 1 1 Statt besonderer Anzeige. Anna Oehm Karl Weiler Verlobte — Cognat, Rum, ra in Flaſchen billigſt. Höfer 8 Eekes. Gaſthaus „zum Hirſch.“ Gaſt he 26. 1 A . Hi sch — anz musik P PP eee D wozu freundlichſt einladet M. Kreter. Gaſthaus zum Badiſchen Hof. Heute Mittwoch großes Schlachtiest wozu fereundlichſt einladet. 5 905 Jakob Hirn. Während der Feiertage kommt P SSO eee A Für die bevorſtehenden Feiertage bringe mein Lager in Glas-, Porzellan-, Tiguren und Nippsachen See 15 75 paſſend für weihngehtsgeſehenke, verlo⸗ 8. Fo bung und Verleſungen 1 . eh Erinnerung. 5 15 Peter Götzelmann. * Sees Alle Sorten N 8 8 ade geſch! i . mit 9 Kuhr⸗Nußkolen II. Ruhr Nußkohlen III. d Ruhr Fettſchroot, Ruhr Schmiedekohlen, 15 Anthracitkohlen, Gaskoks, ; n Braunkohlen-Brikets empfiehlt 3 bc J G. Merkel. b Frachtbrieſe 5