5 8880000 Allgemeiner Deutſ 1 Verſicherungs-Derein in Suttgart. Ueberli Auf Gegenseitigkeit Gegründet 1875. Mit Aktiengarantie, e Kälber M 0 r⸗Me Haftpflicht⸗, Unfall⸗ u. Lebens⸗Verſicherung. beten Milcherſeh aN desamtreserven über 30 Millionen Mark. desamtversfoherungsstand mehr als 56 000 Versicherungen. Monatl. Zugang über 6000 Mitglieder. von Kälbern, Schweinen u. Jungvieh Prospekte, Versicherungsbedingungen, Antragsformulare, sowie jede weitere Auskunft bereitwilligst u. kostenfrei durch: jeder Art A. Jöst, in Weinheim. Niederlage bei D Mitarbeiter aus allen Ständen überall gesucht. i — 88 Bekanntmachung. der Schlachttiere in FP paſſenden i e a Weihnachts⸗Geſchenken 77 N betr kr. 2591. Nachſtehend bringen wir die vou den Bürgermetſtern der Gemein. den Schriesheim, Ladenburg, Ilvesheim und Feudenheim mit Zuſtimmung der Gemein⸗ deräte unterm 30. e und 1. Oktober 1903 erlaſſeue von Großh. Herrn Landes⸗ kommiſſar durch Erlaß vom 5. Nov. 1903 Nr. 7046 für vollziehbar erklärte. Ortspolizeiliche Vorſchrift. betreffend das Schächten der Schlachttiere 9 Kenntnis. bringe meine große Auswahl in goldenen und ſilbernen Damen und Herren⸗Uhren Uhrketten, e Wecker. — Goldwaaren als: Das Niederlegen größerer, vorher nich betäubter Schlachttiere (Ochſen, Kühe Kalbinnen, Rinder, Farren) zum Zweck der Schächtung hat mittelſt Winden oder ähn⸗ lichen Vorrichtungen zu geſchehen, wobei die Tiere an einer um Bruſt und Bauch ge⸗ legten Gurte in die Höhe gezogen und nach Feſſelung der Füße langſam anf den Boden, herabgelaſſen werden; dieſem Verfahren gleichzuſtellen ſind beſondere Apparate zum Nie⸗ derlegen (Klapptiſche ꝛc.) Ainge, Ohrringe, Bvoſehen, Armbänder, Colliers, Medaillons, Anhänger, Baarkettenbeſehläge, Geißlinger Eßbeſtecke, verſilberte und vernickelte 8 2. Die Vorrichtungen zum Hochheben der Tiere, insbeſondere dte Seile müſſen halt⸗ bar ſein uud ſtets geſchmeitig erhalten werden; zur Feſſellung der Füße müſſen Leder⸗ feſſelriemen verwendet werden. Der Platz, auf dem das Tier niedergelegt wird, muß eben ſein. 8 8 Mit dem Niederlegen des Tieres darf nicht begonnen werden, ehe der Schächter zugegen und zum Schächtakt ausgerüſtet iſt. 4. Während des Niederlegens muß der Kopf des Tieres gehörig unterſtützt und ge⸗ führt werden, damit ein Aufſchlagen desſelben auf den Fußboden und ein Bruch der Hörner vermieden wird. Haushallungs-, Luvus- u. Gebrauchs-Gegenſlände Kleine Modell-Dampfmaschin' chen, Latelna ena Magika, 5 § 5. Während des Schächtaktes und 1 der ganzen Dauer der nach dem Hals- ſchnitt eintretenden Muskelkrämpfe bis zum Eintritt des Todes in den Kopf des auf dem Boden liegenden Tieres unter Zuhilfenahme beſonderer Kopfhalter feſtzulegen, welche in hinreichender Zahl und entſprechender Größe vorhanden ſein müſſen. 6. bewegliche Figuren etc gte, ole. in empfehlende Erinnerung und biite um geneigtes Wohlwollen. Hochachtend Heh, Schneider, Uhrmacher u. Goldarbeiter. Die Schächtung darf nur durch geprüfte Schächter vorgenommen und muß ſicher und ſchnell und unter Verwendung 9 ſcharſer Meſſer ausgeführt werden. 8 8. Wenn aus irgend welchen Gründen ic eine Unterbrechung des Schächtaktes er⸗ gibt durch Bewegung des Tieres u. ſ. w., muß die ſofortige Betäubung und Tödung des Tieres vorgenommen werden. Eine Wiederholung des Schächtſchnitts bezw. ein Nachſchneiden bei Unterbrechung des Ausblutens iſt unſtatthaft. Kleinvieh darf nicht zum Zweck des Schächtens an den hintern Extremitäten auf⸗ gehängt werden ſondern muß zu dieſem Zweck auf einen Tiſch oder Schragen gelegt werden 8 9. Kinder ſind vou dem Schächtakt 25 von allen Schlachtungen fernzuhalten. § 10, 0 8 8 f 8 Zuwid⸗rhandlung gegen 9 Vorſchriften werden, falls nicht nach § 360 d Große. Auswahl praktiſcher 91, 13 R.⸗St.⸗G.⸗B. eine höhere Strafe verwirkt iſt, auf Grund des § 95 P.⸗St.⸗G.⸗ 5 . B. mit Geldſtrafen bis zu 20 Mark geſtraft. „ bi II 16 1 En N Schächter die wegen Znwiederhandluug gegen die orts polizeiliche Vorſchrift auf . Grund des § 360 Ziff. 13 N.⸗St.⸗G.⸗B. beſtraft ſind, können von der Vornahme von Schächtungen ausgeſchloſſeu werden. „ Mannheim, den 18. November 1903. Großherzogliches Bezirksamt N f en Spielwaren — . e ü U. Phristbaumverzierungen Be ſch lu ß. AN empfiehlt zu billigſten Preiſen Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. 5 0 Ladenburg, den 21. November 1903. N 5 0 85 * Friedrich Krauß, Bürgermeiſteramt. a 8 Betz. Frey. Buch-, Schreib-, Galanteriewaren- zenten, ͥͥͥͥ᷑̃ meer E Rlelier für Zalinleidencle „erhält einen prachtvollen Ab⸗ Hralis reißkalender wer für Fünf von E. Mushale Aheingauſtraße. Künstl. 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