ale 11% S über ein du özlich ein Nn g ſich über 0 die We 1 0 19 1 iacta 11 n Anzeiger für Ladenburg und Umgegend. Pilzſuppe geſtorben, on hier wird Samſtag, 28, November 1904 Biſchof Au 1 05 empfang Uhr an einem rener Bayer, 9h Miſſionen in dh die Bulun! Irkft. Zi. ſhrch Paß ein; Eu zer war; denn die Ansprüche l ſchuldet. du itſchen Einflaß z 1 Berlin eine g yr willkommen ur, er Tod des Dit ing des prenfſſh hahn, bei weltn lte. Drei Stute r Tod ein Miſſionars, wil te bereiſt hat. 8 g habe eine Hung d moraliſche N d am 3 g ch nfleſſc e i 1 ein großes Lager in n. Der Handel 0000 dieſer ung 8 Juüten uucl Mätzen zerhungerten, dich ſowie in Filzwaaren iegen. 8 zeckenhein a errichtet habe. — Durch meine Fachkenntniſſe bin ich im Stande ſtets uur war mit 63 k prima waaren bei ſtaunend billigen Preiſen bieten zu 1 wei Aa können und lade bei Bedarf höflichſt ein. zeſetzt. — ) aus ihrem Au ein!“ jubelte 8 Cadenburg m Bahnhof Hut- und Mützenhandlung zus, in daß ub on gros & en detail. 5 ſie wieder im dull ſchmückte die l 0 5 Blumen u n ſie küſſen tn en. Es ſolle W. War es eine 1 Rolf am nich „er moͤe auf 15 Geſchäftlichs 1 prechen und ihn fi zm Nach der Na . 1 den ganzen 15 ten Aufregung he, und endlich K Ich mußte datt und ſie — N. n Winuten uu l f tte, ritt ich i 5 den ilz hüte ſol. u. dauerhaft „Wen le 705 4 5 3.25, 4.— 5 4.40, 5.— c. meiner 19 1 0 geſiegt! 1 90 See b i er Kranke ple N nur vor 1 Lo euhüt 5505 10 1 für Herren und Knaben % ſprach feu Spr echen n deſtdt in neueſten Modeformen zu billigſten Preiſen. Sorten und Preislagen. Schützenhüte . von 1.— Mk. an. eien Esg wird hiermit zar öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die diesjährige Viehzählung am Donnerſtag, den 3. Dezember l. Is. in der bisher üblichen Weiſe vorgenommen wird. Ladenburg, 25. November 1903. Bürgermeiſteramt. Betz. Frey. Bekanntmachung. Den Verkauf von Feuerwerkskörpern betr. No 141807 II. Zur Orientierung der hieſigen Kaufleute von denen gegen Ende des Jahres jeweils zahlreiche Geſuche um Genehmigung zum Ver⸗ kauf von Feuerwerkskörpern einlaufen, wird auf Folgendes aufmerkſamgemacht: 1. Der Verkauf von Feuerwerks⸗ körpern ohne Sprengſtoffgehalt wie Goldregen, Feuerregen, Silberregen zꝛc. unterliegt keinerlei Beſchränkungen. 2. Die Abgabe von ſprengſtoffhal⸗ tigen Feuerwerkskörpern iſt verboten an Perſonen, von welchen ein Miß⸗ brauch der Feuerwerkskörpern zu be⸗ fürchten iſt, insbeſondere an Perſonen unter 16 Jahren. Ausgenommen vonletzterem Verbot ſind Spielwaren, welche ganz geringe Mengen von Sprengſtoffen enthalten alſo z. B. auch Fröſche und Schwär⸗ mer, welche nur geringen Pulverge⸗ halt haben. Mannheim, 18. November 1903 Großh. Bezirksamt Polizeidirektion. . . e wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht. Ladenburg, den 26. November 1908. Bürgermeiſteramt. Betz. Frey. Bekanntmachung. Die Allmendſtücke des Taglöhners Jakob Backes hier in Gewann Nacht weide und Stadtäcker gelegen, werden am Mittwoch, den 2. Dezember ds. Js. vormittags 11 Uhr im Rat⸗ hauſe hier auf die Dauer von ſechs Jahren öffentlich verpachtet. Ladenburg, den 26. Nov. 1903. Bürgermeiſteramt. Betz. Frey. Auf meinem Holzplatz kann nach wie vor Schutt abgeladen werden je⸗ doch wolle man denſelben auf der öſtlichen Seite abladen. J. Ph. Fuchs. Holz⸗ und Baumaterialienhandlung. ieee eee