zur 8 wahl des gürgermeiſters zu e 1. Nachdem die Vorarbeiten zur Bürgermeiſterwahl in Folge Rück ttitts des Herrn Bürgermeiſters Hermann Petermann getroffen ſind, iſt eine neue Wahl eines Bürgermeiſters in hieſiger Gemeinde durch den Bürgerausſchuß und den Gemeinderath vorzunehmen. 2. Die Wahl findet im Rathaus dahier am 5 a Donnerstag, den 17. Zuli ds. 38. Abends 6—/27 Uhr Die Wahl geſchicht mittelſt geheimer Stimmgebung und es hat jeder Stimmberechtigte ſeinen ausgefüllten Wahlzettel der Wahlkommiſſion 5 berſonlch zu übergeben. ö 8. Wahlberechtigt ſind die Bürgerausſchuß mitglieder und Gemeideräte. 4. Wählbar ſind ſämmtliche Gemeindebürger. „%% ſind d 1 nicht gewählt werden diejenigen: Die als Soldaten im wirklichen Dienſt ie 2. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und 5 Jahre nach dem Schluſſe desſelben ſofern ſie nicht früher nachweiſen, daß ſie ihre 1 10 haben; 1 3. Denjenigen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz 010 1 5 Für die Beweiſe herzlicher Teilnahme an dem ſchweren Verluſte unſers lieben Gatten, Vaters, Schwiegervaters, Bruders, Schwagers, Onkels. und Großvaters Gg. Adam Schäfer für die ſchnelle 195 an der Unglücksſtätte, den Nieder⸗ bronner Schweſtern für die aufopfernde Pflege während ſeines ſchweren Leidens, den Herren Geiſtlichen für ihren Beſuch am Urankenlager, dem Cäcilien⸗Verein für den erhebenden Grabgeſang, ferner für die vielen Kranz⸗ ſpenden und zahlreiche Leichenbegleitung ſprechen innigſten Dank aus 27 5 l . Die tieftrauernden Hinterbliebenen. Ladenburg, den 11. Juli 1902. elch, oder teilweiſe entzogen iſt; Wfa rtsabweſenheit iſt kein Hindernißgrund für die Wählbarkeit. fte da Wenn ein als Bürgermeiſter Gewählter das Wirthſchaftsgewerbe 0 5 lich , treibt, ſo kann er die Wahl nur annehmen, wenn er zwei dritteile der 8 2 2 10 Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hat, oder ſein Gewerbe niederlegt. der Stadtgemeinde Ladenburg. Sebi f Vorgeſetzte Staatsverwaltungsbeamte und Ortsgeiſtliche, andere Eingetragener Verein. amt Staatsdiener, ſtandes oder grundherrliche Beamte und Schullehrer können Der 19 badiſche die Wahl zum Bürgermeiſter nur annehmen. wenn ſie ihre Stellen 1.90 3 niederlegen. 1 e 5. Unter denſelben Vorausſetzungen, kann auch jeder Staatsbürger a * gewählt, aber nicht von der Staatsbehörde ernannt werden. Mit der fudet am 2. 3. und 4. Auguſt ds. Js. in e 5 05 1 Annahme der Wahl erwirbt der Gewählte das Bürgerrecht unentgeltlich. Diejenigen Kameraden, welche beabſichtigen, denſelben zu beſuchen un n Es ſteht ihm frei ſich in den Bürgergenuß einzukaufen oder nicht. Die auf Quartier Anſpruch nehmen, wollen ſich bei unſerem Commandanten in Friedrich Agricola bis ſpäteſtens, 12 li ds. Js. anmelden. Bürgerausſchußmitglieder und der Gemeinderath werden hiermit eingeladen, 1 . zahlreich und pünktlich zur Wahl zu erſcheinen. Ladenburg, 6. Juli 1902. 5 „ Da die Wahlhandlung öffentlich iſt, iſt jedem Wahlberechtigten und Der Verwaltungsrat N 1 1 5 8 0 0 ſehateek, CTCTCFCFCTCCFCTCFCÿ 00 d ⁊ v bol . 6. Die Liſten der Wahlberechtigten und die Liſten der Wählbaren g a 5 legt während der ganzen Wahlhandlung im e auf. Ein Wagon 7 5 us, de Juli 1902. 5 . — ichtz 5 Gemeinderat. Einmachglässe a 8. B. d. . a 5 G. M. Beidinger. Frey eingetroffen. eee N 13 5 Von heute ab liefere ich bis auf Weiteres zu folgenden Ausnahmspeeiſen . Mein Laden Prima Nußkohlen J oder II zu Mk. 1.12 1 Dito III 05 9 8 1 5 e 8 1 IV Schmiedekohlen 95 gzgocöffnet. 3 ( kückreichen eight „ 8s 1 5 per C us bei Abnahme von ganzen Fuhren. 15 5 8 i J. Tischer II. 8 J. F. Merkel. erſch, 5 Tun 6 O SS οοοοοοοσ Holz- per eg, Ingenieurschule zu Mannheim r e eee Sctädtiſch ſubventionirte höhere techniſche Fachſchule. 1 Alen e e Programme koſtenlos durch das Sekretariat. Geyer & Comp. e Inhaber: M. Hohn, Apotheker. farben Cack⸗ und ſirniß⸗ Jabri empfiehlt: e I entarden, trockene Farben, f Hernstein- und Spirſtuslackfarben, 0 Eigenann. a pargusftbodenwiohse, Möbelwiohse, Fürnisse, K tte, Beizen ete. Broncen, aller Alt, Leinöl, Ther. N le in allen Sorten und 1