190 0 Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der impfpflichtigen Kinder und Schüler wird in der Gemeinde Ladenburg am Samstag, den 24. Mai d. As., Nachmittags 2 Uhr, im Rathausſaale durch den Großherzoglichen Bezirksarzt vorgenommen. W muß werden: jedes Kind vor dem Ablauf des erſten Geburtsjahres, ſoſern es nicht nach ärztlichem Zeugniſſe die natürlichen Blattern über⸗ ſtanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranſtalt oder einer Privat⸗ ſchule innerhalb des Jahres, in dem er das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, ſofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überſtanden hat, oder mit 3, geimpft worden iſt; ältere impfpflichtige Kinder und Zöglinge, welche noch nicht, oder ſchon einmal oder zweimal, jedoch ohne Erfolg geimpft wurden; Eltern, Pflegeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene dem Geſetze zuwider der Impfung entzogen bleiben, werden an Geld bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Für Kinder, welche von der Impfung wegen überſtandener Blattern oder früherer Impfung befreit ſein ſollen, oder zur Zeit ohne Gefahr für Leben oder Geſundheit nicht geimpft werden können, ſind die ärztlichen Zeugniſſe dem Impfarzte vorzulegen. Die geimpften Kinder müſſen bei Strafvermeiden zu der von dem Impfarzte bei der Impfung beſtimmten Zeit zur Nachſchau gebracht werden. 5 Aus einem Hauſe, in welchem anſteckende Krankheiten, wie Scharlach, Miaſern, Diphterie, Croup, Keuchhuſten, Flecktyphus, roſenartige Entzünd⸗ ungen oder die natürlichen Pocken herrſchen, dürfen Impflinge zum all⸗ gemeinen Termin nicht gebracht werden. Die Kinder müſſen zum Impf⸗ termine mit rein gewaſchenem Körper und mit reinen Kleidern erſcheinen. Ladenburg, den 22. Mai 1902. Bügermeiſteramt J VB. N B. G. M. Beidinger. Frey. Bekanntmachung. 5 Hiermit bringen wir unſeren Stromabnehmern zur Kenntnis, daß die ſeither mit Herrn Uhrmacher Heinrich Schneider, hierſelbſt beſtehenden Verträge gelöſt ſind, und iſt derſelbe weder befugt Beleuchtungskörper, Glühlampen und ſonſtige Bedarfsartikel für elektriſche Leitungen etc. an die Konſumenten zu liefern, noch Leitungen zu legen oder zu reparieren. Sämmtliche Arbeiten an elektriſchen Leitungen im Anſchluſſe an unſer Leitungsnetz dürfen der Gleichmäßigkeit halber nur von unſeren Arbeitern, die einen entſprechenden Ausweis in Händen haben, ausgeführt werden. Sollte bei einer eventl. Reviſion feſtgeſtellt werden, daß entſprechende Arbeiten von anderer Seite ausgeführt wurden, ſo ſind wir gezwungen, den § 13 der mit unſeren Konſumenten geſchloſſenen Verträge unnacht⸗ ſichtlich in Anwendung zu bringen. Gleichzeitig machen wir wiederholt darauf aufmerſam, das Glüh⸗ lampen nur von ung zu beziehen ſind, und verweiſen wir auch dieſerhalb auf unſere Strombezugsbedingungen Ladenburg a. N., den 19. März 1902. Elektricitätswerk Ladenburg. 85 FDTtets aur Lager. Ammoniak Superphosphat 1 Peru Guano Chiliſalpeter Cainit len 1 1 1 0 tin, Han we, , zur in bewährter Konſtruktion von 90 Jol an führt 11 ö . de Ludwigshafen. Anfragen bitte an meinen Vertreter Herrn P. W. Hertel Laden⸗ burg zu richten. ger rank Ce werbe verein adenburg. Am Sonntag, den 1. Juni findet von Seiten der Mitglieder unſeres Vereins ein Beſuch der Sandesge werbehalle, der See uſw. in Kalrsruhe ſtatt. Abfahrt Morgens 5 Uhr 45 Am Sonntag, den 29. Juni, Beſuch der Gewerbeausſtellung in Mannheim. Zur Beteiligung ladet freundlichſt ein Der Vorſtand. 45 ö e Ladenburg, den 16. Mai 1902. Ortskrankenkaſſe Ladenburg. Den Vertreter der Ortskrankenkaſſe Ladenburg zur Nachricht, daß am Samſtag, den 24. d. Is., präcis halb 9 Uhr Abends anfangend im Saale des Gaſthauſes zum Adler eine außerordentliche General versammlung Tagesordnung: 15 1. Genehmigung der Verträge mit den Ses f e Dr. Drißler und M. Schütz. 2. Genehmigung des Rechnervertrages. Genehmigung des Dienervertrages. Krankencontrole und Krankenmeldung. 6. Vereinsangelegenheiten. m vollzähliges Erſcheinen wird gebeten. Der Verwaltungsrat „Erſatzwahl von Vorſtandsmitglieder für die ausgetretenen Mit⸗ glieder Herrn Emil Ulrich, Peter Antweiler und Andreas Deck. Geyer & Comp. Ladenburg, Inhaber: M. Hohn, Apotheker. Farben Lack- und Jirniß⸗Jabril empfiehlt: Oelfarben, trockene farben, ö Bernstein und Spiritusſackfarben, parquettbodenwiehse, Möbelwiehse, Firnisse, Kitts, Beizen gte. Bfoncen aller Art, 5 Leinöl, Teer. pinsel in allen Sorten und Formen Reelle Bedienung — Billigſte Preiſe. 8 Erſte Mannheimer Kuntſchukſtempelfabrik. H. Woernet, Mannheim 8 6, 42 Fabri elaſtiſeher Typen u. 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