6 denburg, dben fde im n Adler ieh lmaßiges e 7 Vorſtand. — igereinhſi . März, Abe 9 obe. und volk et Redaktion, g Anzeiger für Ladenburg und Umgegend Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Aben ? N Preis vierteljährlich Mark 1.— mit illuſtrirtem Sonntagsblatt frei ins Haus, Anzeigen: Die einſpaltige Garmondzeile 10 Pfg. Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg., Reklamen 20 Pfg. Lruck und Verlag von Karl Molitor Hofbuchdruckerei. — 5 Vorſtand. Hamstag, den 22. März Ar. 24 1902. r- FFF 1 Die geſetzliche Arbeitsruhe im Gaſtwirthsgewerbe. e. i Am kommenden J. Aprll erhält ein neues r Vorſtard. und nicht ganz unwichtiges Stück der deutſchen Socialpolitik practiſche Giltigkeit, denn am ge⸗ 5 nannten Tage werden die Beſtimmungen über, die Beſchäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gaſt⸗ und Schankwirthſchaften in Uraft blatt treten. Wenn dieſe Kategorie von Angeſtellten bislang noch immer der ſocialen Fürſorge zeiger ſeitens der Keichsgeſetzgebung entbehrte, obwohl ürttembetg doch gerade ſie bei der im Allgemeinen ſo —— anſtrengenden und ungeſunden Thätigkeit im — Wirthsgewerbe mit am eheſten Anſpruch auf 1 ſtaatlichen Schutz ihrer Angehörigen gegen ensorgan. übermäßige Ausbeutung von deren Arbeitskraft 2 gehabt hätte, ſo lag dies an den manichfachen 1 Schwierigkeiten welche einer Einführung der 1 reichsgeſetzlichen Arbeitsruhe auch in den Gaſt⸗ nummern.] haus⸗ und Keſtaurations betrieben entgegen⸗ — ſtanden. Aber die geſetzgebenden Fackoren im Reiche haben es verſtanden, jene Hinderniſſe en endlich zu überwinden, ſo daß nunmehr die Spinat wohlthätigen Wirkungen des ſogenannten Ar⸗ beiterſchutzgeſetzes auch auf das Perſonal der eK puter Saſt⸗ und Schankwirthſchaften ausgedehnt ind bleibt] werden konnten; die Verordnung des Bundes⸗ i rathes vom 23. Januar 1902 weiſt die be⸗ 8 Beste!] treffenden Vorſchriften auf, welche alſo am 1. Apeil 1902 ihre Umſetzung in die Praxis — — 2 ſcher erfahren. Unter das neue Geſetz fallen alle männ⸗ liche wie weiblichen Hilfskräfte im Gaſt⸗ und Schankwirthſchaftsgewerbe mit Einſchluß des lernenden Perſonals, dies von morgens bis abends, ja meiſt bis tief in die Nacht hinein d. Bl. faſt ungusgeſetzt auf den Beinen befindliche 5 Heer Bedienſteten wird demnach jetzt ebenfalls ing 7e ernen will! ſeine geſetzliche Ruhezeit erhalten; lediglich die kaufmänniſch oder in ſonſtiger Weiſe thätigen Perſonen in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften bilden eine Ausnahme von dieſem Geſetz. Als Mernpunkt der entſprechenden Vorſchriften iſt offenbar die Beſtimmung zu betrachten, wonach in Gaſt und Schwankwirthſchaften jedem Gehilfen und Lehrling über ſechszehn Jahren für die Woche ſiebenmal eine ununter⸗ brochene Ruhepauſe von mindeſtens acht Stun⸗ den, jedem Gehilfen und Lehrling unter ſechs⸗ zehn Jahren aber eine mindeſtens neunſtündige Kuhepauſe in dem gedachten Seitraum zu ge⸗ währen iſt. Für die Bedienſteten der erſteren Arbeitsklaſſe darf der Zeitraum zwiſchen zwei Ruhezeiten, welcher auch die Arbeits bereitſchaft und die Ruhepauſen umfaßt, höchſtens ſechs⸗ zehn, für die Bedienſteten der letzteren Arbeils⸗ klaſſe höchſtens fünfzehn Stunden betragen. Für Gehilfen und Lehrlinge über ſechs zehn Jahre, die in Gaſtwirthſchaften von Curorten beſchäftigt ſind, kann die höhere Verwaltungs⸗ behörde die tägliche Ruhezeit während der eigentlichen Saiſon bis auf ſieben Stunden herabſetzen. Die Ausnahmefälle in welchen ſprechen die neuen Beſtimmungen hauptſächlich noch die Verpflichtung der Arbeitgeber zur An⸗ legung eines Verzeichniſſes der von ihnen be⸗ ſchäftigten Gehilfen und Tehrlinge und zum Eintrag der jedem derſelben wöchentlich ge⸗ währten Ruhezeit in das Verzeichniß, ſowie das Verbot der Beſchäftigung von Gehilfen und Lehrlingen unter 16 Jahren in Gaſt⸗ und Schankwirthſchaften von 10 Uhr abends an bis 6 Uhr morgens aus und unterſagen über⸗ dies für dieſe Seit die Bedienung der Gäſte durch weibliches Perſonal im Alter von ſechs⸗ zehn bis achtzehn Jahren, wenn letzteres nicht zur Familie des Arbeitgebers gehört. Auch ſind weibliche Perſonen von letzterem Verbot ausgenommen, die zur Seit des Inkrafttretens der neuen Vorſchriften bereits Kellgerinnen ſind. Zweifellos wird dies neue Geſetz den Ar⸗ beitgebern im Saſt⸗ und Schankwirthſchafts⸗ gewerbe mancherlei Unbequemlichkeiten und LCaſten aufbürden, die ſich indeſſen nun einmal nicht vermeiden ließen. Es galt vor Allem eben auch den Angeſtellten in dieſem Berufe endlich einmal die Wohlthaten der ſocialpoliti⸗ ſchen Geſetzgebung zukommen zu laſſen und Gaſtwirthsgehilfen und Lehrlinge einmal länger beſchäftigt werden dürfen, als dies nach dem neuen Geſetz zuläſſig iſt, ſind auf 60 im Jahre feſtgeſetzt, außerdem wird den Angeſtellten nach zwei bis dreiwöchiger ununterbrochener Dienſt⸗ thätigkeit, abgeſehen von den täglichen Erhohl⸗ ungspauſen, noch ein außerordentlicher geſetz⸗ licher Ruhetag zugebilligt. Ruhetag ſein, daneben ſichert der Geſetzgeber den Bedienſteten des Wirthsgewerbes noch einen halben freien Tag in der erſten und zweiten, je nachdem auch in der dritten Ar⸗ beitswoche bei dreiwöchiger ununterbrochener dienſtlicher Beſchäftigung zu. Im weiteren Dies ſoll ein voller hiermit einfach eine dringende Forderung der Ge⸗ rechtigkeit und Menſchlichkeit zu erfüllen. Auch werden die Hellner u. ſ. w. auch nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen noch immer nicht ſo günſtig in Bezug auf ihre ge⸗ ſetzliche Ruhe und Erholungszeit geſtellt ſein, wie die in zahlreichen anderen Berufen gegen Gehalt oder Cohn beſchäftigten, indeſſen ſtand bei noch größerer Fubemeſſung der freien Zeit für die Gaſtwirthsgehilfen und Lehrlinge allerdings eine Schädigung berechtigter Intereſſen der Arbeit⸗ geber zu befürchten. Hoffentlich finden ſich beide Theile mit den jetzt in die Praxis tretenden an⸗ derweitigen Einrichtungen baldigſt gut ab. nir in die Wahn und Wahrheit. ich Schäſe. Roman von A. Peters. . ̃ — (Nachdruck verboten.) „Dienſtboten pflegen in ſolcher Weiſe ihrer ter Herrſchaft gewöhnlich nicht nachzuſpioniren und zu belauſchen,“ verſetzte Ralph ſcharf, aber er wurde aa doch bis zu den Haarwurzeln dunkelroth vor Aerger. bre „Du irrſt, wenn Du meinſt, ich hätte dies gethan“, gab Marianne würdevoll zurück, „ich konnte 5 nur nicht ſchlafen und wollte mir ein Buch hier imme holen. Bitte, laß Dich in Deinem nächtlichen Stell⸗ . dichein mit Fräulein Wernick nicht ſtören.“ ob Schäſek, fernen, Ralph aber vertrat ihr den Weg. uptſtraße 17 „Wie kannſt Du nur ſo thöricht reden“, ſagte er heftig, und in bitterer Angſt darüber, Elfrieden Mit dieſen Morten wollte Marianne ſich ent⸗ oße dadurch, daß er ſie zu ſolch einer Zeit zurückge⸗ ner halten hatte, zu kompromittiren, „es iſt der reine Zufall, daß Du uns Beide hier findeſt!“ iumöblirt „Das ſehe ich ja“, verſetzte Marianne dabei tiſch lächelnd. . „Reiner Zufall, verſichere ich Dich! Fräulein — nick hatte ihr Medaillon verloren, und —“ „— Du halfſt ihr ſuchen, ergänzte Marianne noch immer lächelnd die Worte Ralphs; „nun, ich hoffe, Du findeſt das Medaillon noch. Gute Nacht!“ ter Wo ſagt 1 Damit ſchloß ſich die Thüre hinter ihr. „Was. . was ſagte, was meinte ſie?“ brachte Elfriede mübſam hervor, und ihr Geſicht war ſo weiß wie ihr Kleid geworden. „Laſſen Sie ſie reden, denn es waren nur Thorheiten von ihr, daß ſie uns hier ein abſicht⸗ liches Stelldichein andichtete. Gehen ſie ſchlafen, Fräulen, und regen Sie ſich über den Vorfall nicht weiter auf!“ Allerdings war jetzt auch keine paſſende Zeit mehr für irgend welche Erörterungen, und Elfriede verſchwand in ihrem Zimmer. „Ich hätte große Luſt zur Einweihung der Kirche nach K... zu gehen. Will mich Jemand begleiten? Du vielleicht, Marianne?“ Mit dieſen Worten wandte Ralph ſich am folgenden Morgen, eingedenk des vergangenen Abends, mit verſöhnen⸗ dem Lächeln zu ſeiner ſchönen Couſine, die er ſich bei ihrer Neigung zum Ränkeſpiel doch nicht zur Feindin machen durfte. „Wie weit iſt es nach K.?“ fragte dieſe, ſo ungern ſie auch ging, doch von dem Wunſche beſeelt, ein neues ſchwebendes Stelldichein zwiſchen Ralph und Elfriede zu verhindern. „Ungefähr eine Stunde weit zu gehen“, ſagte Ralph. „Und eine Stunde zurück“, hohnlachte Marianne, „Du biſt wohl von Sinnen, mir ſo etwas zuzu⸗ muthen! So weit laufe ich bei der Hitze heute nicht.“ „Da erbarmen vielleicht Sie ſich meiner?“ frug nun Ralph raſch Elfrieden, die, eben aus dem Garten kommend, noch mit dem großen Strohhut auf den Kopf, unſchlüſſig zu ihm aufblickte, ohne zu antworten. „Kommen Sie nur mit, ſo ein weiter Spaziergang iſt uns Allen recht geſund“, redete er ihr zu. 8 „So ſei doch nicht ſo unvernünftig“, ergriff jetzt Marianne wieder das Wort, „Fräulein Elfriede iſt froh, wenn Du ſie in Ruhe läßt.“ „Iſt das wahr?“ fragte Ralph dieſe. „Na, ja, das ... das heißt, ich würde doch gern mitgehen, wenn ich darf. — Erlauben Sie es, Frau Major?“ wendete Elfriede ſich zu der Dame des Hauſes mit vor Eifer ſtrahlenden Augen. „Weshalb nicht? — Gewiß mein Kind, gerne wenn ich bei dieſer Hitze nur nicht mitzugehen brauche“, erwiderte die kleine korpulente Dame, den wie nach Luft ſchnappend, in bequemem Schaukel⸗ ſtuhl zurückſaß und ſich ſeufzend, Kühlung zufächelt; „aber ſorge dafür, Ralph, daß Ihr pünktlich zurück ſeid, Du weißt wie ärgerlich Dein Vater ſonſt ſein kann, wenn Ihr zur Abendtafel fehlt. „Sorge Dich nicht, Mütterchen, wir werden pünktlich zurückkommen.“ entgegnete Ralph, „aber in einer halben Stunde müſſen wir ſchon fortgehen, ſonſt kommen wir zu dem Einweihungsfeſte nicht rechtzeitig. Hoch zu Roß oder vornehm zu Wagen paßt es mir nicht, mich heute auf das Dorf zu den ſchlichten Landleuten zu begeben, wir gehen zu Fuße. Beeilen Sie ſich mit Ihrer Toilette, Fräulein Elfriede!“