nn kommen 1. ü 49 a8 begrug 5 3 1 en kounten W 8 e vor Be 4 b 1 2 un Hilfe. 8 im zehn Mun 2 en hatte, war z. 85 Ein Fall w. am vorget ſtadt. Ein dux kleidung Mang Tag unbewohe den Kleider ige Herren Pel⸗kragen, Nu ſtock aus. Steh immer als g 8 Zwicker en g t das Weite 8 Seckenheimerſtraß N Wohlschmeckender, kräftiger, ausgiebiger, dabei nur halb so theuer wie der amerikan. Fleischextract ist Siris. März. flichtiges Mit ſchiedene Einlde kwohnern. Spi Angaben des W Wie man längſt unter i Zahn ziehen laß u, dort in e haben, welch! rsfrau buchen heit des Mädte fmann zu beſch viel verſprechen erk gründlich geh rz. Der „Es gemeldet, daß bei dem Str 1 das Eſſen liel ut worden ist.! zeug für die nen Meſſer, Git e Gegenſtände! as fehlende Si ſeinen Konkus als Oekonon Probetöpfehen à Mk. 0, 25 im den besseren Colonialwaaren-, Delieatessen- und Drogen- Handlungen. Siris-Gesellschaft, G. m. b. H., Frankfurt a. M. 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Vorm. halb 9 Uhr i findet die Verbeſcheldung er rchtzeltig eing:kommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wiederholt zu erſchunen. 1 Am Samſlag, 19. April l. 38., Vorm. halb 9 Ahr 5 beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1882, ſo vie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſo keit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht gelooſt haben. 5 Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſungstermin Überlaſſen. Für die Nichterſcheinenen wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooſt Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im J., 2. oder 3. Militärpflichtjahr befindet, darf ſich im Muſterungstermin freiwillig zur Aus hebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen ⸗ Marine) Theils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen anf die Vortheile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſteruug in reinlichem und nüchterem Zu ⸗ ſtande zu erſcheinen. n Wer dulch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ä ztliches Zeugniß einzureichen. Daſſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. a Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünktlich erſcheinen, können ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Erſatzbehörhen die Vorth ile der Looſung entzogen werden (8 267 W. ⸗O.). Wer ſich der Geſtellung plötzlich entzieht, wird als unſicherer Dieſtpflichtiger be⸗ handelt, er kann außer terminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1880 und 1881 ſowie früherer Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. Die Rürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden ortsüblich wiederholt bekannt zu machen. Die Kenntnißnahme und der Vollzug iſt ſofort hierher anzuzeigen. Die Herrn Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichten ihres Orts im Muſter⸗ ungstermine zu erſcheinen. 5 Manheim, den 20. Februar 1992. 5 Der Civilvorſitzende der Erſatzlommeſſton des Aushebungs⸗ Bezirts Manußeim: SSS SSS Heinrich Sternweiler empfiehlt in reicher Auswahl 85 Nenheiten in Frühjahrs-Kleiderſtoffen, Moderne Blouſenſtreifen. Ferner friſch eingetroffen farbige, weiße und ſchwarze Sommerhandschuhe. Neuheiten in Cravatten in allen Facons zu bekannt billigen Preiſen. Hch. Sternweiler. werden. 5 N e 2 2 8 SOS 8 8 ö 5 2 6 d Im Anſchluß an unſer Onthopadisches und mechano therapeutisches Institut haben wir eine i Elektriſche Lichtheilauftalt eröffnet. . Elektriſche Blühlicht- und gogenlichtbäder örtliche Beſtrahlung nach Finſen. Das Inſtitut iſt geöffnet von Morgens 8— 12 und Mannheim 7, 7b. 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