Wab,. Anzeigen frei ins Haus, und Privatanzeigen 6 Pfg., Reklamen 20 Pfg. Anzeiger für Ladenburg und Umgegend. Erſcheint jeden Dienſtag und Freitag Abend. reis vierteljäbrlich Mark 1.— mit illuſtrirtem Sonntagsblatt 5 Die einſpaltige Garmondzeile 10 Pfg. Lokale Geſchäfts⸗ 5 Redaktion, Druck und Verlag von Karl Molitor, Hofbuchdruckerei. 105 Ar. 69. Mittwoch, den 28. Auguſt 1901. 5 j 16 1 digung wird in dieſem Fall auch nicht dadurch nur in einem zu dem vertragsmäßigen Ge lord. Tanned. 5 Miethsſtreitigkeiten. geſchmälert, daß der Miether die Beſchaffen⸗ brauche geeignetem Suſtande zu übergeben / rockenanlage 5 Wohl dem, der mit ſeinem Hauswirth in heit der Wohnung beim Miethen gekannt oder ſondern ſie auch während der Miethzeit in — Frieden und Einigkeit lebt, aber auch der um⸗ auf die Geldentmachung dieſes Rechts aus⸗ dieſem Gebrauche zu erhalten hat. Wenn — gekehrte Fall iſt nicht ſelten! Da nun in dieſem drücklich verzichtet hat. alſo die Waſſerleitung, die Gasbeleuchtung über oder die elektriſche Beleuchtung ohne Schuld zweiten Fall beſtimmte ſtreitige Fragen, die im großen Publikum vielfach noch Un⸗ klarheit herrſcht, immer wieder auftauchen, wollen wir dieſe Fragen zu Nutz und Frommen der Miether und der Vermiether im Folgenden kurz erörtern. Für Miethsverträge über Grundſtücke und Wohnungen, die für nicht längere Seit als ein Jahr geſchloſſen werden, bedarf es keines ſchriftlichen Kontraktes, ſondern die mündliche Abmachung genügt hier und iſt für beide Theile bindend. Wird der Vertrag für längere Zeit als ein Jahr geſchloſſen, ſo bedarf es der ſchrifllichen Form. Die Außerachtlaſſung der ſchriftlichen Form hat jedoch nicht, wie vielfach angenommen wird, die Ungültigkeit des Vertrages zur Folge, ſondern in dieſem bung en in Taunen 3 dern tfmann, — Falle gilt der Vertrag als für unbeſtimmte decken Seit geſchloſſen mit der Beſonderheit, daß die — Kündigung nicht früher als für den Schluß 1 des erſten Jahres erfolgen kann. ler. 1 Die Pflichten des Vermiethers und des 43 Miethers werden in erſter Linie durch den ind farbigen z abgeſchloſſenen Vertrag geregelt. Nur ſoweit 3 dies nicht geſchehen iſt, treten die geſetzlichen Beſtimmungen ergänzend ein. Doch kennt das Geſetz auch Beſtimmungen, die trotz des Ver trages Geltung haben. So darf der Miether fa 2 das Miethsbverhältniß ohne Einhaltung einer 2 Hündigungsfriſt kündigen, wenn die Wohnung 7 ſo beſchaffen iſt, daß ihre Benutzung mit einer kinreſte 5 erheblichen Gefährdung der Geſundheit ver⸗ bunden iſt. Das Kecht der ſofortigen Kün⸗ Herzensräthſel. Roman nach dem Franzöſiſchen von Clara Rheinau. 34. (Nachdruck verboten.) 7 für Hoſen fe ada Tante Mede ſchob ihre große, ſilberne Brille f ler der Naſe zurück und rief ſichtlich erleichtert: Olle. „Thörichter Junge!“ Hedwig nahm den Brief haſtig N an ſich und entgegnete ſichtlich erregt: „Nicht thöricht, uche k. Tante Mede. Es iſt ein edler, ein hochherziger eee, Brief, aber — aber bricht mir das Herz.“ 5 Zum Herzbrechen giebt er durchaus keine Ur⸗ ſache, kleine Närrchen. Selbſt wenn wir die Ab⸗ uf , fahrt des Herrn Baron nicht mehr bindern können Guftarr, gaht und wenn er zwei Jahre die Südſee durchkreuzen 0 ſollte, ſo wäre dies nicht das Allerſchlimmſte. Im yenuhren, 675 Gegentheil, vielleicht hat Gott Alles zum Beſten 5 viereckg gelenkt. Ihr ſeid Bride noch halbe Kinder; wenn lingskaſtel, gu Arthur nach zwei Jahren zurückkehrt, ſeid Ihr klüger und erfahrener geworden.“ „Zwei Jahre, Tante Mede, zwei Jahre würden mir gleich zwei Jahrhunderten ſcheinen. O liebe, gute Tante, können wir ihn nicht aufhalten ? Sieh, er geht weg, weil er glaubt, ich haſſe ihn und wenn er Schiffbruch leiden und ertrinken oder auf einer Inſel wie Robinſon Cruſoe, ausgeſetzt werden ſollte, ſo würde ich mir nie verzeihen.“ „Dann bleibt uns wohl nichts zu thun übrig, Kind, als nach Marſeille zu gehen und Fräulein en Jalta 4 l Das Bürgerliche Geſetzbuch beſtimmt, daß der Vermiether die vermietheten Sachen dem Miether in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zuſtande zu überlaſſen und ſie während der Miethzeit in dieſem Su⸗ ſtande zu erhalten hat. Iſt der Vermiether nicht im Stande, dem Miether zu Beginn der Miethszeit die Wohnung in ordnungs mäßigem Fuſtande zu übergeben, ſo kann der Vermiether vom Vertrage zurücktreten. Der Begriff des ordnungsmäßigen Suſtandes richtet ſich natür⸗ lich auch nach dem Preiſe der Wohnung und nach der Ortsſitte. Hat aber der Miether, wie es ja im allgemeinen als ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzt werden kann, die Wohnung vor dem Abſchlut des Miethvertrages beſichtigt, ſo hat der Vermiether für ſolche Mängel die der Miether bemerkt hatte oder bei einiger Aufmerkſamkeit hätte bemerken müſſen, nicht aufzukommen. Ein ſeltener in Betracht kom⸗ mender Fall iſt der, daß der Vermiether nicht nur durch Cäſſigkeit, ſondern durch ſein Ver⸗ ſchulden (Abbruch oder Umbau des Hauſes oder dergleichen) die Uebergabe der Wohnung unmöglich gemacht hat. In dieſem Fall muß er dem Miether außerdem noch allen dieſem entſtehenden Schaden erſetzen. Bei dieſem Schadenerſatz kommen die Umzugskoſten, noth⸗ wendig werdende Hotelmiethe, Verdienſtverluſt und dergleichen in Betracht. In der vorhin erwähnten Beſtimmung des Bürgerlichen Geſetzbuches heißt es, daß der Vermiether die Wohnung dem Miether nicht Lautard aufzuſuchen, die den klügſten Kopf auf ihren Schultern trägt, deſſen ein weibliches Weſen ſich je rühmen konnte. Iſt Arthur noch nicht abgeſegelt, ſo kann ihr Rath uns von großem Nutzen ſein; andernfalls werden wir Beide, Du ſeine noch Deine Eltern in Kenntniß geſetzt haben, daß er Dich vor einigen Tagen verlaſſen. Allein ich fürchtete ihr Eingreifen ſchlimmer machen.“ „So wäre es auch geſchehen, Tante Mede; Niemand von ihnen verſteht Arthur richtig zu be⸗ handeln. Jetzt iſt noch Hoffnung, wenn er nur noch im Lande iſt. Darf ich Simon beauftragen, zwei Maulthiere zu holen, die uns nach Caſſio bringen? Dort können wir die Poſt bis Marſeille benützen. Wenn er und ich, mein Kind, in eine Patſche gerathen ſein, weil wir weder könne die Sache noch Laß uns keine Zeit verlieren. behilflich, das ſich beeilt, werden ſie in einer Stunde hier ſein.“ Miſe Mede willigte in dieſen Vorſchlag ein und nach Verlauf Hedwig batte die Fähigkeiten von Simon's alten Beinen ſehr überſchätzt — ſtanden die Maultbiere mit ihrem Schellengeklingel und ihren großen breiten Sätteln vor der Thüre bereit. Dominik, der Treiber, ein großer, ſonnenverbrannter Mann mit wirrem ſchwarzen Haar, war Hedwig ſeit ihrer Kindheit wohlbekannt und ſie ſtand auf ſehr vertrautem Fuße mit ihm. „Beeilt Euch, Dominik,“ rief ſie ihm lebhaft zu; „wir müſſen vor dem Diner in Marſeille von zwei Stunden — denn des Miethers verſagt, wenn die Tapeten oder der Anſtrich des Fußbodens durch den üblichen Gebrauch abgenutzt werden, wenn der Ofen bei ordnungsmäßiger Heizung ſchadhaft wird, wenn ein Hagelſchlag die Fenſterſcheiben zer⸗ trümmert ſo iſt es Pflicht des Dermiethers, dieſen Schaden wieder gut zu machen. Dieſe Verpflichtung fällt aber ſelbſtverſtändlich fort, ſoweit etwa der Miether bei ſeiner Abmachung mit dem Miether dieſe Verpflichtung theilweiſe oder ganz ausdrücklich auf ſich genommen hat, wie das beſonders bei ſchriftlichen Contracten mehrfach vorkommt. Der Miethzins iſt poſtnummerando nach Ab⸗ lauf je eines Kalenderquartals zu entrichten, wenn er in der zwiſchen Miether und Ver⸗ miether getroffenen Abmachung nicht nach kür⸗ zeren Zwiſchenräumen bemeſſen iſt. Der Mieth⸗ zins iſt eine ſogenannte Bringſchuld, d. h. er iſt dem Vermiether nach ſeinem Wohnſitz zu über⸗ mitteln auf Koſten und Gefahr des Miethers. Die Leiſtung des Miethzinſes hat an den Ver⸗ miether oder deſſen Beauftragten zu geſchehen. So darf der Miether die Miethe nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermiethers an deſſen Frau zahlen, da der Vermiether eine ſolche Zahlung, wenn der Betra; nicht in ſeine Hände käme, nicht anzuerkennen brauchte. Der Vermiether hat an den in die Mieths⸗ räume eingebrachten Sachen des Miethers ein Pfandrecht für ſeine fälligen Forderungen aus dem Miethsverhältniß. Für die ſpäter fällig ſein.“ „In drei Stunden werden Sie Caſſio erreicht haben, Miſe Hedwig, das übernehme ich. Der Weg nach Marſeille iſt nicht meine Sache.“ „Werdet Ihr den ganzen Weg bis Caſſio zu Fuß gehen, Dominik?“ „Ei natürlich; meine Beine ſind womöglich ſtärker als die Ihrigen,“ fügte er bei, zärtlich ſeine Thiere ſtreichelnd. Dann hob er Hedwigs leichte Geſtalt in Sattel, als ob ſie ein Vöglein geweſen wäre; ſeine dunkle Geſichtsfarbe und ſein wildes Ausſehen bildete zu ihrem zarten, roſig angehauchten Zügen einen Contraſt, der einen Maler entzückt haben würde. Mittlerweile war der alte Simon Miſe Mede andere Maulthier zu beſteigen und in Trab, während Dominik halb laufend, halb gehend, ſtets an ihrer Seite blieb. Hedwig wünſchte ſich Flügel, um ſchneller nach Marſeille zu gelangen und Miſe Mede mußte ſie mehrmals daran erinnern, daß ihre alten Glieder dieſe Haſt nicht mehr aushalten könnten. Als die kleine Geſellſchaft den Hohlweg ver⸗ ließ, det von Belbonquet nach dem Pfad über die Berge führte, kam ihnen ein Bauersmann entgegen, der Hedwigs Maulthier mit den Worten anhielt: „Sie ſind wohl Frau von Vedelles, Madame? Ich bin einer der Gärtner von Schloß Vermont.“ „Ja, Was wünſchen Sie von mir 2“ „Ich komme, um Herrn Arthur — ich meine, den Herrn Baron Arthur — wiſſen zu laſſen, daß ſie ſetzten ſich