uf geßlichen inecke. da ſchlagen, Traum, Klagen, nsbaum. du geknich, ite, eblickt, rt Dir geliebt, beſeſſen, betrübt, 9 vergeſſen. und Freud, i Grabe, merz gebeng, ſt ſie laben. ich groß, 1 Heinrich Nah bieden, war! Frieden, haar! men, h'n us träumen ſeh'n. hen eſchieden, „dtich Bekanntmachung. Die Droſchkenordnung für die Stadt Ladenburg betr. Nr. 4665. Nachſtehend bringen wir die mit Zuſtimmung des Ge⸗ Mberats und mit Genehmigung des Großh. Herrn Landeskommiſſärs Mannheim vom 20. Oktober 1900 Nr. 5097 erlaſſene orts polizeiliche gorſchrift vom 30. September 1900 Yroſchkenordunng für die Stadt Ladenburg u öffentlichen Keuntniß. 9 Ladenburg, den 25. Oktober 1900 5 5 25 Bürger meiſteran J. V. d. B. G. M. Beidinger. 3 5 Droſchkenordnung für Ladenburg. 1 8 1. Wer durch Inbetriebſetzen von Droſchken, Landauern und beförderung dienenden Wägen gewerbsmäßig Perſonenbeförderung behirks, welchen die Gemarkung Ladenburg und die im Tarif bekreiben will, hat ſolches dem Bürgermeiſteramt Ladenburg anzuzeigen, dieſes entſcheidet Aber die Zulaſſung nach Prüfung der Wägen und der Pferde. Für die bereits vor⸗ handenen Droſchkenbeſitzer gilt die Erlaubniß als erteilt. Die Zulaſſung erfolgt durch Erteilung einer Zulaſſungsurkunde. Im Winter dürfen bei vorhandener Schneebahn auch Schlitten in Betrieb ge⸗ nommen werden, für welche ſodann die Beſtimmungen dieſer Vorſchrift entſprechende Anwendung finden. ſonſtigen der Perſonen⸗ innerhalb des Fahr⸗ genannten Orte umfaßt, 8 2. Die Droſchkenbeſitzer ſind für die gute Beſchaffenheit der Fuhrwerke und Pferde und dafür verantwortlich, daß in jedem zur Perſonenbeförderung geſtellten Fuhrwerk eine auf Pappdeckel aufgezogene Droſchkenordnung nebſt Fahrpreisverzeichniß ſichtbar angebracht iſt, welche mit dem Stempel des Bürgermeiſteramts verſehen ſein muß. Die Droſchkenführer ſind zu Anſtalld und Nüchternheit, ſowie zur Höflichkeit gegen die Fahrgäſte verpflichtet. Sie müſſen, wenn das Gefährt nicht beſetzt iſt oder ficht einer der in 8 5 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt, jeden der es wünſcht, auf⸗ nehmen und nach dem bezeichneten Ziele, ſofern dasſelbe nach dem Tarif zu dem Doſchkenverkehrgeblet gehört, fahren und zwar auf den kürzeſten Wegen, wenn der Fahrgaſt nicht einen anderen Weg wählt. Beim Auf, und Abladen des Gepäcks hat der Rutſcher Hilfe zu leiſten, und während der Fahrt auf das Gepäck achtzugeben; er ban den Fahrgäſten unentgeltlich beim Ein⸗ und Ausſteigen die Thilre zu öffnen und zu ſchließen und ſowohl vor Beginn der Fahrt, als auch während derſelben das Verdeck Wagens auf Wunſch der Fahrgäſte auf⸗ und niederzuſchlagen und die Fenſter zu in, üden! e eh'n; e, vergeh n. linken auferſteh'n ſinken n in unſertt zu ſenden. im Stande! en. Mit fg J. ausſchnit hall Verſchwinden er aus Will nd darun interfeld iß ſche Konſül nie aun führen!“ eſys de and daſſelbe Ihm ſch mie ugenblick 9 n. itte Bodo! keines ich oben belte er u, in der hr, uit lichen m kam, in 2. Herzens an Abſchie) „die et i ſeniget du iuft eutgegs 1 5 öffnen und zu ſchließen. 5 8. 4 Dem Droſchken⸗Kutſcher iſt unterſagt: . Die Lenkung der Pferde während der Fahrt einem anderen zu überlaſſen, 2. Gegen den Willen desjenigen, der die Droſchke zuerſt angenommen hat, noch andere Perſonen auf dem Wagen mitzunehmen, 3. Zu rauchen, während h in der Droſchke ſitzen. 55 85 Die Fahrt iſt zu verweigern: i h a) Per ſonen mit anſteckenden Krankheiten, „ 5) Fahrgästen, welche trotz wiederholter Warnung Ungehörigkeiten nicht unter⸗ laſſen, — ſolche Perſonen ſind zum Ausſteigen zu nötigen, — e) falls die Fahrgäſte Sachen mit in den Wagen nehmen wollen, welche den⸗ ſelben beſchädigen oder verunreinigen. 8 Fahrgäſte, welche aus vorſtehenden Gründen zum Verlaſſen des Wagens ver⸗ werden, haben gleichwohl das Fahrgeld für die vereinbarte Fahrt zu entrichten. Gegenſtände unter 10 kg. darf der Fahrgaſt ohne Erhöhung des Fahrpreiſes ins Innere der Droſchke mitnehmen. Schwere Stücke ſind auf dem Kutſcherbock gegen die Arifmäßige Gebühr unterzubringen Mehr als vier Perſonen, wobei zwei Kinder unter 9 Jahre einer erwachſenen Perſon gleichgerechnet werden, iſt der Kutſcher nicht ver⸗ Machte, in den Wagen aufzunehmen, außer gegen Vereinbarung einer beſonderen Taxe. 6 9 anlaßt Die Droſchkenkutſcher ſind verpflichtet, ihre Aufſlellungsplätze rein zu halten. Die f Wahl des Aufſtellungsplates am Bahnhof bleibt ihnen in der Reihenfolge des Ein⸗ kreffens überlaſſen. 5 f Nachtfahrten beginnen in der Zeit vom 1. Mai bis 1. November nach 10 Uhr, Abrigen Monaten nach 9 Uhr abends und endigen im erſten Fall um 6, im Fall um 7 Uhr vormittags. 5 Die Fahrtaxe iſt nach der beigefügten Taxordnung zu entrichten. Der Droſchken⸗ lutſcher hat 5 e 5 Anfrage den ſchuldigen Betrag genau zu bezeichnen. Eine den Tarifſatz überschreitende Forderung, ſowie die Forderung von Trinkgeldern iſt . In der Fahrtaxe ſind die Auslagen für Verpflegung des Kutſchers und 90 Pferde enthalten, nicht dagegen die Fähr⸗ und Brückengelder und Abgaben ähnlicher r inbegriffen. Solche Abgaben hat der Fahrgaſt beſondets zu entrichten. Tritt der Fahr⸗ gaſt eine beſtellte Fahrt ohne Verſchulden des Kufſcher⸗ nicht an, ſo hat der Kutſcher Bezahlung nach der beſtellten Tour bezw. nach Vereinbarung zu beanſpruchen. 0 Wird die Fortſetzung der Fahrt durch Verſchulden des Kulſchers . 75 oder ſeinem Gefährte zuſtoßenden Unfall unmöglich, ſo iſt der Fahrgaſt zur Jah! ung 5 Fahrgeldes nicht verpflichtet bezw. zur Zurückforderung des bereits bezahlten Betrage berechtigt. 1 8 Voraus bezahlung des Fahrgeldes e Kutſcher in jedem Fall verlangen. in den letzten Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchrift werden auf Grund des 9 134 P. nebſt ſelbſtgekeltertem r die Beförderung von Gepäckſtücken, deren Gewicht zuſammen 10 kg. Über zeitig mit dem Fahrgaſt, kommen neben der Taxe folgende Sätze in Anrechnung: 0 — — — 7 „ 75 72 — Gewicht Ueber 10 kg. bis 257 kg. Von 25 kg. bis 50 kg. Ueber 50 Eg. Wird das Gepäck ohne Fahrgaſt befördert, für Perſonenbeſörderung in Ladenburg, ſo kann die Anrechnung gebracht werden. den 30. September 1900. Bürgermeiſteramt: gez. Petermann. Tarif volle Taxe nach dem Dankſagung. Für die vielen Beweiſe aufrichtiger Theilnahme an dem ſchweren Verluſte unſeres lieben unvergeßlichen Sohnes, Bruders, Schwagers, Onkels und Neffen Heinrich ſagen wir Allen unſeren innigſten Dank. Insbeſondere danken wir Herrn Stadtpfarrer Sievert für ſeine troſtreichen Worte am Grabe, der Schweſter Helene für ihre liebevolle Pflege, dem Kriegerverein und der Bäckervereinigung Ladenburg für die prachtvollen Kranzſpenden. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Nik. Meinecke. 5 Würzburger Hof. Morgen, Mittwoch Großes Schlachtfeſt. 58 Von 9 Uhr ab Wellfleiſch. Abends hausgemachte Wurſt. Es ladet freundlichſt ein a Karl Stumpf. G. Tillmann⸗Makter Aleſier für Photographie E Malerei Telephon 570. Mannheim. b 7,9, Heldelbgtis Gasthaus zum Bad. Hof. Friſch gemachte VBockswürſte Mußbacher Federweiß Es ladet höflichſt ein Zale . Naturwein. S. B mit Geld bis zu 50 Mark, im Unbeibringlichkeitsfall mit Haft beſtraft, ſo. fern nicht § 1471 und 148 5 Gewerbeordnung Anwendung zu finden haben. Daneben bleibt die Entziehung der Berechtigung zu Droſchlenfuhren vorbehalten. 125 —— 3 ur gear kane. — Perſonen Tour fahrten. FT0b0b0T0000 i e Vom Bahnhof in die Stadt „ 5, 2 Nach den Leimfabriken, dem Rosenhof, ö * e 15 nach e 1 % Nach Schriesheim, Ilvesheim, Heddes⸗ 1 88 i heim, Friedrichsfeld, Seckenheim 2 50 2 50 3 ö 40 55 Weinheim, Mannheim, Heidel⸗ ff Andere Fahrten werden nach Vereinbarung g 3 berechnet. a in nur guten Qualitäten empfehle zu bekannt billigen Preiſen. Heinrich Sternweiler. Reiche Auswahl 5 Kleiderſtoffe Hch. Steruweiler.