der heutigen Zeit beſitzen muß. Es iſt deshalb der Beſuch der landwirthſchaftlichen Schule nicht ur für den jungen Landwirth von großer Be⸗ eutung, ſondern dieſelbe hat auch für jene junge eute unverkennbaren Werth, die ſich ſpäter mit inem in der Landwirthſchaft verbundenen Ge⸗ verbe, wie Bäckerei, Metzgerei, Müllerei, Wirth⸗ chaftsbetrieb und dergleichen widmen wollen. Ganz beſonders iſt der Beſuch der landwirtſchaft⸗ lichen Schule dadurch erleichtert, daß die Unter⸗ richtszeit nur auf wenige Wintermonate beſchränkt iſt, in denen der Sohn zu Hauſe leicht entbehrt werden kann. Würdigen, weniger bemittelten Schülern ſtehen Stipendien aus Kreismitteln in Ausſicht, auch kann ſelchen auf Anſuchen das Schulgeld von 10 Mark erlaſſen werden. Wün⸗ ſchen wir, daß die Schule auch in dieſem Winter ſich eines recht zahlreichen Beſuches zu erfreuen hat. — Karlsruhe, 20. Okt. Daß das neue Bürgerliche Geſetzbuch vielfach in bürgerliche Le⸗ bensverhältniſſe ändernd eingegriffen und neue Formen bei Vertrags- und Kaufabſchlüſſen vor⸗ geſchrieben hat, ſollte jüngſt ein Bürger zu ſeinem Leidweſen erfahren. Dieſer kaufte kürzlich ein Haus und ſchloß mit dem Verkäufer ſofort einen ſchriftlichen Vertrag ab, der auch von beiden Theilen unterſchrieben wurde, wie es bisheriger Rechtsgebrauch geweſen iſt. Nach dieſem Vertrage nun ſollten 2 Tage ſpäter 10 000 Mk. und acht Tage ſpäter der Reſt der Anzahlung bei gleich⸗ zeitiger Buflaſſung des Grundſtücks vom Käufer gezahlt werden. Als dieſer ſchon am nächſten Tage dem Verkäufer die erſten 10 000 Mk. brachte, ver⸗ weigerte er die Annahme und erklärte, daß ihm der Kauf leid geworden ſei; er würde nur ver⸗ kaufen, wenn er 20000 Mk. mehr erhielte. Der Käufer konnte nichts dagegen thun, denn nach dem ſeit 1. Januar d. J. geltenden Bürgerlichen Ge⸗ ſetzbuche bedarf nach §S 313 „ein Vertrag, durch den ſich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem Grundſtücke zu übertragen, der gericht⸗ lichen oder notariellen Beurkundung.“ Beide Par⸗ teien hätten alſo ſofort nach erfolgtem mündlichen Kaufabſchluß zu dem Gerichte oder zu einem Notar gehen und dieſen Kauf beurkunden laſſen müſſen, oder aber auch ſie hätten ſofort nach dem Gerichte gehen und die Auflaſſung und Eintragung in das Grundbuch bewirken laſſen können; denn § 313 ſagt ferner deutlich: „Ein ohne Beachtung dieſer Form (der gerichtlichen notariellen Beurkundung) 9 nach gültig, wenn die Auflaſſung und die Ein⸗ tragung in das Grundbuch erfolgt.“ 5 5 Friedrichshafen, 21. Okt. Das Luftſchiff des Grafen Zeppelin wurde heute nach⸗ mittag um 4.50 Uhr von dem Dampfer „Buchhorn; aus der Montierungshalle ca. 20 Meter in die See hinausgeſchleppt. Hier hielten Soldaten aus Weingarten das Luftſchiff auf einem Floß feſt, wo ſie auf Kammando nach und nach die Taue loßließen. Punkt 5.04 erhob ſich der Koloß, frei von ſeinen Feſſeln, die Spitze etwas nach oben gerichtet, bis zu einer Höhe von ca. 250 Metern. Des Luftſchiff trieb von Südoſten nach Nordweſten und balaneirte faſt auf derſelben Stelle wie bei der letzten Auffahrt in einer Entfernung von ca 1 km von der Montierungshalle. Es drehte und wendete ſich nach allen Seiten, fuhr vorwärts gegen das Friedrichshafner Schloß, drehte dann bei und nahm den Kurs gegen das ſchwei⸗ zeriſche Ufer. Während dieſer Manöver ſtieg das Luftſchiff bis zu 400 Meter Höhe. Gegen 5.25 fuhr das Luftſchiff bis auf einige 100 M. vor die Halle zurück und ließ ſich dann langſam und wohlbehalten bis beinahe auf den Waſſer⸗ das Luſtſchiff ſchließlich auf den Floß der Mon⸗ tierungshalle zurück. Später 5.50 Min. war das Luftſchiff wieder in der Halle. Die Landung ging glücklich vor ſich. Der Eindruck iſt allgemein der, daß dieſe dritte Probefahrt die beſtgelungene war und daß Graf Zeppelin wieder einen ganz Königspaar wohnte dem Aufſtieg auf dem Dam⸗ pfer „Charlotte“ ſeit /½5 Uhr an. Das Wetter in dieſem Jahre geweſen ſein. lich verunglückt iſt in der hieſigen Dampfſägerei ein 16 jähriger Arbeiter. Der junge Menſch wollte, trotzdem es ihm verboten war, die im Gange be⸗ findliche Transmiſſionswelle ſchmieren, gerieth geſchleudert und, dem „Raſt. Tgbl.“ zufolge, förmlich zerriſſen. Er iſt bis zur Unkenntlichkeit verſtümmelt Um die Leiche aus dem Riemen⸗ werk loszubekommen, mußte er zerſchnitten werden. Der heutigen Nummer liegt ein Proſpekt der Geſchw. Alsberg, Damenkonfektion, Mannheim bei, worauf wir unſere Leſer aufmerkſam machen. geſchloſſener Vertrag wird ſeinem ganzen Inhalte ſpiegel nieder. Der Dampfer „Buchhorn“ ſchleppte bedeutenden Schritt vorwärts gemacht habe. Das war regneriſch und die Luftbewegung ſehr ſchwach. Wie verlautet, ſoll die heutige Auffahrt dle letzte — Weilerthahl i. E, 20. Okt. Schreck⸗ dabei in das Riemenwerk und wurde an die Decke u unſere unvergeßliche Freundin Babelle Neinmulh. Ein edles! Herz hat ausgerungen, Nach langem Kampfe endlich Friede Die letzten Töne ſind verklungen Von bangem, ſchmerzbewegtem Liede O Blume zart im Frührotſcheine Du mußteſt viel zu früh verblaſſen, Schon ſchlummerſt du im engen Schreine Und wir ſind einſam und verlaſſen. 5 Ein Frühlingsſproß im Mai des Lebens, Ein Lenzeskind noch kaum erblüht, O, all dein Hoffen war vergebens; Ein eiſ'ger Hauch von Norden zieht, Froh ſchwanden deiner Jugend Tage Im hellen, lichten Sonnenſchein, Du kannteſt nicht die bittere Klage Von nicht'gem Tand und Erdenſein. Umgeben von der deinen Liebe, Geſchätzt von Freunden ohne Zahl, So pflegteſt du die edlen Triebe, Nicht ahnend, ach, der Trennung Qual, Für Alle hatteſt du gefunden Ein freundlich Wort, ein lieber Blick, Du teilteſt redlich trübe Stunden Der Deinen, wie auch deren Glück, Du warſt zu gut für dieſe Erde, Für all die Mängel und Gefahr, Drum war es Gott, der dich erhörte Und rief zu ſeiner Engel Schaar. Nun ſchlumm're ſanft in füßem Frieden Bis zu dem Auferſtehungstage; Dir ward ein ſchönes Los beſchieden, Du kennſt nicht mehr des Lebens Klage, Die Lieb' und Freundſchaft eng vereinel, Du teure, wird dich nie vergeſſen; Sie ſind's die an dem Grabe weinen Im Schmerze niemals zu ermeſſen. Schlaf wohl, du gute, blick hernieder Verklärt als Engel rein und ſchön, O Hoffnung ſüß, wir ſeh'n uns wieder Dereinſt in jenen lichten Höh'n. Peeller S. Dilers Noſße Ee benutzt jede beſſere Köchin zu einer guten Taſſe kaffee, (Original⸗Marke in Doſen). „ 0, Okt.! Inch, w g eine f 9 9. M. Jedin verbunden mit 1 g 1 ſtatt. Bei dieſer Gelegenheit werden heiten beſprochen werden. a Aelek pelt Am Samſtag, den 27. Oktober d. J., Abends halb 9 Uhr findet bei Kamerad Hirn (im bad. Hof) unſer erſter 95 Kameradſchafts⸗Abend auch einige wichtige Vereinsangelegen⸗ Die Herren Ehrenmitglieder und Kameraden Platze als . NB. werden zur Theilnahme gelaſſ hat Runſt⸗ und Handelsgärkner Um geneigten Zuſpruch bittet Hochachtungsvoll! Wilhelm Baumann. Zu bevorſtehenden Allerheiligen empfehle ich RN NNNRRNNeNRnNR NN RRR RN,, Geſchäfts⸗Eröffnung und Empfehlung. Mache hiermit der verehrl. Einwohnerſchaft Ladenburgs und Umgebung bekannt, daß ſich Unterzeichneter am hieſigen Die Miche die A der he und A Verla l 1. e . 0 itte ung asel, 5 1. Ethtemben d. J. J. Ulber 9. J. *. Auch mthutrage !: d edis mung u 91 cant ma E ig wil Kelmngen muß, dest 5 25 Welauf⸗ Athen einſchlißlic 10 Neiatuu, in welche Hilfen und Lehrlinge Ju nmllichen en E, pri der dadt einihließlic i behilſe oder Lehtlin Fil die zu gewähre n 10 Stunden. er Y I offene Vetkaufsſt Fa kezuſchen, auf wel win über die Sonn gehe Aumendung in Et fenen Verkaufs Arkigten auflrule, ſon a f 2 ten Minder uf das Nerkauſpers nn dh fem nißt betrof e Ner nut n. ad, in Labeng an alt din dem Hi u n Schnorr A ahͤſefelen im 2b. enter baia 5 f an dem Kameradſchaftsabend höflichſt eingeladen mit dem Erſuchen, beim Erſcheinen als Kopfbedeckung die Feuerwehrmütze zu t Ladenburg, den 18. Oktober 1 0 t; zu tragen. Der Verwaltugsrath. G. Tillmann⸗Makler Aleſier für Pholographie ck Malerei Telephon 5fb. Mannheim. 97 9, feddebgtrs . . . — Braunkohlenbriketts bei Abnahme v. 10 Etr. per Ctr. Mk. 1.35 frei ins Haus gelieſert, empfiehlt J. F. Merkel. . mich beſonders in Anfertigung und Unterhaltung von Gräbern. 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