Gehmdgras-Verſleigetung. Mittwoch, den 29. Auguſt er., vormittags 11 Uhr, läßt die hieſige Gemeinde das Oehmd⸗ hauſe hier öffentlich verſteigern. Lladenburg, 22. Auguſt 1900. 5 Bürgermeiſteramt Petermann. Verordnung. Die Verhütung von Thierquälerei betr. i Zur Verhütung der Thierquälerei wird auf Grund des § 78 des Polizei⸗Straf⸗ geſetzbuchs verordnet, was folgt: 8. 1. Kälber dürfen beim Transport weder geknebelt noch aufeinandergeſchichtet, noch ſo befördert werden, daß die Köpfe über⸗ hängen oder anſchleifen. Sie müſſen dabei hinlänglichen luftigen Raum zum Liegen und Stehen haben und durch Deckung der Wagen gegen die Einflüſſe der Witterung geſchützt ſein. 2 Frey. Die Beförderung von lebendem Ge⸗ flügel, ſowie das Aufſtellen desſelben zum Verkauf auf den Marktſtellen darf nur in reingehaltenen Käfigen, Steigen, Körben oder anderen luftigen und feſten Behälter geſchehen; letztere müſſen ſo geräumig ſein, daß jedes Thier auf dem Boden des Behälters ſitzen kann. Die Beförderung von einzelnen Hüh⸗ nern, ſowie von Tauben nach dem Marktort darf auch in luftigen Säcken geſchehen; ebenſo können einzelne Thiere in Netzen oder hinreichend luftigen Säcken vom Markt nach Hauſe gebracht werden. Das Tragen der Thiere an den Beinen, den Kopf abwärts, ſowie das Zuſammenbinden der Flügel oder Füße oder das Zuſammenbinden mehrerer Thiere iſt verboten. Wenn Hunde zum Treiben von Käl⸗ bern oder anderen Thieren verwendet werden, müſſen dieſelben mit Maulkörben verſehen ſein, wodurch ſie am Beißen des zu treibenden Thieres vollkommen gehindert ſind. § 4. Das Schlachten der Schweine darf nur durch einen Schlag auf den hinteren Theil des Kopfes und durch einen hierauf unmittelbar folgenden Herz⸗ ſtich geſchehen. Es iſt unterſagt, die Euter der Kühe, che zum Verkauf auf die Märkte gebracht werden, durch Unterlaſſen des Melkens, durch Brennen oder andere künſtliche Mittel zu ſpannen. 5 6 Es iſt unterſagt, das Ziehen oder Tragen durch Zug⸗ oder Laſtthiere auf eine unnöthig peinigende oder qualvolle Art zu bewerkſtelligen oder Zug oder Laſtthiere unnöthigerweiſe den Unbilden der Witterung preiszugeben. 8 7 Dieſe Verordnung tritt mit Wir⸗ kung vom 1. Auguſt d. J. an Stelle der Verordnung vom 22. Oktober 1864 (gRegierungsblatt Seite 786) in Kraft. Karlsruhe, 14. Juli 1900. Großh. Miniſterium de gez. Eiſenloh 805 . Vorſte ndes bringen zur allgemeinen Kenutniß. Ladenburg, 21. Auguſt 1900 Bürgermeiſteramt: Petermann. i Ein aut erhaltener, mittelgroßer 7 Sparkochherd zu verkaufen. Näheres im Verlag. wir graserträgnis der Romwieſe im Rat⸗ Ladenburg. Im Hinblick darauf, daß die auf 12. Auguſt feſtgeſetzte Uebung wegen des am gleichen Tage ſtattgehabten Landesfeuerwehrtages unter⸗ blieben iſt, wird unſere nachste Uebung am Sonntag, 26. Aug., Morgens 6 Uhr beginnend, vorgenommen. Nach Schluß derſelben findet im Bürgerausſchußſaale eine außer⸗ ordentliche 5 5 Generalverſammlung Die Tagesordnung umfaßt folgende Gegenſtände: 1. Gründung einer Reiſekaſſe zum Zwecke des Beſuches von Landes⸗ verbandsfeſten. 2. Abhaltung eines öffentlichen Feuerwehrkonzerts. 3. Bildung einer Kommiſſion zur Aenderung unſerer Statuten. 4. Verkündigung des Rechnungsreviſionsbeſcheids. e Die Kameraden werden zum zahlreichen Erſcheinen zu dieſer Ver ſammlung höflichſt eingeladen. ſtatt. Der Verwaltungsrath. Zur gefl. Beachtung. Wegen Hochzeit meiner Tochter bleibt mein Geſchäft am Dienstag, den 28. d. Mts geſchloſſe „ D. Jreilag. Dreyfus & Mayer Diutel, Hobelwerk Mannheim. Gehobelte Pitch Pine-Böden in allen Stärken. Pitch Pine rauh zu Küferei- und Schreinereizwecken ete. 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Welusſelung b morgen an 8 Tage lang zu . bel gürſorge S0 zale öl l. dec an tk Wahlberechtigten Einſicht in dem N 0 Schichten des! hauſe hier offen liegen und eig a0 Chälgkei it die r Einſprachen oder Beſchwerden gig J kendes nicht vo die Wahl binnen 8 Tagen von mier, J erung gahlcei gen an gerechnet diesſeits oder I t Wohlfahrs poll Großh. Bezirksamt Mannheim iche , Windung erfah lich oder mündlich zu Prokokoll n Jute und! ſofortiger Bezeichnung der Beweise ſir le geiſtgen und vorgebracht werden müſſen. i Uibeler und für de Ladenburg, 23. Auguſt 1900. u Winſche bezüglich Bürgermeiſteraunz Aan Mbpeaus geleiſtel . e Presrichterkoll ing in einer ſo ehren Bekanntmachung tunen Mittwoch, den 29. Aug Vormittags 11 Uhr wird dem Rathaus hier ein Theil des! Gemeinde gehörende in der Schwg kreuzſtraße liegende Grundſtücks gerbuch Nr. 406 mit 12 m Straße front mit ca. 3 ar 33 qm öffentlit zu Eigentum verſteigert. Genehmigung bleibt vorbehalt Die Bedingungen liegen im Rath zur Einſicht auf. Ladenburg, 24. Auguſt 1900, Gemeinderath ſulen gelen dütfen. Ml besonderer Ste ugihuung wir) man m allüberall bie uneing wüten, welche die Aalheilung des „Oroß chen Frauenverein ac dieſe Ehrung find Diane prallſcher Wo fachen Männer und 0 . hpollommnung d Petermann. Freh N Bekanntmachung ee Mittwoch, 29. Auguſt ds Js, Vormittags 10% Uhr, läßt die hieſige Gemeinde das E trägnis der Gemeindenußbäume und der Obſtbäume des Schulhofs i Rathaus hier öffentlich an die 4 eim Ihter Uönigli an Lulſe von Bad h de eine ganze, r — Dämon Modelle don! bietenden verſteigern. Ladenburg, 22. Auguſt 1900. Bürgermeiſteramt: Petermann Freh. Gute Schlafſtell 5 Au und aut zu vermieten bei Scheuermann, rl 1 9 2 5 . ii 1 10 t Genc, Wohnung beſtehend aus 3 Zimmer, Küche, Kelle run g und m und Speicherplatz, ganz oder geteilt, W en en f auf 1. 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