Bekanntmachung. Wir machen wiederholt darauf auf⸗ merkſam, daß jede Verunreinigung des Friedhofs (durch Lagerung von Unkraut und ſonſtigen Abgängen der Gräber u. ſ. w.) nach der Friedhofordnung ſtrafbar iſt. Ladenburg, 11. Aug. 1900. Bürgermeiſteramt. Petermann. Frey. Bekanntmachung. Diejenigen badiſchen Staatsangehö⸗ rigen, welche am 9. September d. Is., dem Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, huldigungs⸗ pflichtig ſind, alſo alle eidesfähigen Staatsbürger, welche bis dahin das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, ſowie ſolche über dem genannten Alter, welche ſich aus irgend einem Grunde mit der Huldigung noch im Rückſtand befinden oder erſt ſeit einem Jahre die badiſche Staatsangehörigkeit erworben haben, werden aufgefordert binnen 8 Tagen ſich zum Eintrag in das Verzeichnis der Huldigungspflichtigen diesſeits zu melden. Ladenburg, 8. Auguſt 1900. Bürgermeiſteramt Petermann. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Sitzungen des Gemeinderats von nun an jeden Mittwoch Nachmittag 2 Uhr und die Sitzungen des Armenrats in Ver⸗ bindung mit der auf den erſten Mittwoch eines Monats fallenden Gemeinderatsſitzung Nachmittags halb 3 Uhr ſtattfindet. Ladenburg, 4. Aug. 1900. Gemeinderat h: Petermann. Frey. Zur bevorſtehenden Rirchweih empfehle neue holl. Vollhäringe per Stück 6— 10 Pfg. Kandis & geſtoßener Zucker Rosinen und Corinthen amerikau. Jalamiwurſt Roth- und Weißwein in Flaſchen und Gebinden zu den billigſten Tagespreiſen. J. F. Scola. Schöne Milchſchweine verkauft Bäcker Trill, Schriesheimerv. Suche für mein Geſchäft ein braves üchtiges Madchen gegen gute Bezahlung. Demſelben wäre Gelegenheit geboten, das Putz⸗ machen dabei zu erlernen. D. Freitag. Ein jugendlicher Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren findet dauernde und lohnende Be⸗ ſchäftigung. Gebrüder Ailſon. zur Ergänzungswahl des Hemeinderatls. Nachdem die Stelle eines Gemeinderats durch Tod des Herrn Johann Pilger erledigt wurde, iſt von dem Bürgerausſchuß eine Ergänzungswahl für die ganze noch übrige Amtsdauer des Abgegangenen, d. i. für die Zeit bis 14. Mai 1904 vorzunehmen. Zu dieſem Zweck werden hiermit fämtliche Mitglieder des Gemeinderats und Bürger⸗ ausſchuſſes auf Donnerstag, den 23. Auguſt ds Is. a auf das hieſige Rathaus mit dem Anfügen eingeladen, daß die Abſtimmung in der Zeit von 9½ Ahr nachmittags bis 10 Ahr nachmittags zu geſchehen hat. g Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterſchrift aus⸗ zuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In den Stimmzettel ſind die Namen Derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige Mittel der Ver⸗ vielfältigung einzutragen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche er von Andern, gleichen Na⸗ mens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. f Wählbar iſt jeder bei der Wahl zum Blürgerausſchuß Wahlberechtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger und jeder im Vollbeſitze der Rechts ⸗ fähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche männliche, nicht im aktiven Militär⸗ dienſte ſtehende Angehörige des Deutſchen Reichs, welcher ſeit 2 Jahren a. Einwohner der Gemeinde iſt, b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtellung hat, 0. keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen hat, d. die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, e. im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatsſteuer zahlt. Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b. werden diejenigen Perſonen be⸗ trachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens 20 Mark bezahlen. 1 Zur Giltigkeit der Wahl iſt erſorderlich, daß mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bürgerausſchuſſes abgeſtimmt haben. Iſt am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Friſt die erſorderliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo ſind die Ausgebliebenen unter Androhung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (§ 46 Abſatz 2 der Gemeindeordnung) nochmals zur Abſtimmung vor⸗ zuladen und es iſt dieſes Verfahren ſo lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zuſtande gekommen iſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderats und der Bürger meiſter. Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer der Erforderniſſe Buchſtabe a. bis e. kann durch Bürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht erteilt werden. Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht das Wahl⸗ recht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: Infolge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, Infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, Infolge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer deſſelben und ſolange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Ver⸗ hältniſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberechtigung zur Bür⸗ gerausſchußwahl und damit die Wählbarkett in den Gemeinderath tritt hier, wie bei dem Einladung e „ 9 Verluſte der bürgerlichen Ehen rechte wieder ein, wenn der Ver urtheilte im Wege der Be⸗ gnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. 5 Außerdem ruht das Wahlrecht zur Bürgerausſchußwahl und in Folge deſſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderath bei denjenigen Gemeindebürgern, welche 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, 2. zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteu er im Großherzogtum nicht verpflichtet ſind, 3. den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vor⸗ hergegangenen Jahre bezogen haben, 4. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichtet. 5 Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Bruder und Schwager, ſowie diejenigen, welche als offene oder perſönlich haftende Geſellſchafter bei der näm⸗ 10105 N betheiligt ſind, können nicht zugleich Mitglieder des Gemeinde⸗ raths ſein. 0 Ladenburg, den 11. Auguſt 1900. Gemeinderath: Petermann. Im Laufe dieſer Woche werde ich hier meine Bettfederureinigungs⸗Dampfmaſchine aufſtellen und bitte Anmeldungen zum Reinigen bei Makler J Münz machen zu wollen. e Georg Maßholde. Frey. Wegen Aufgabe meines Geſchäfts eine größere Partie „5 Her Ungſteiner 8 in Gebinden von Liter zu billigem Preiſe. 0 F. Schuh, Mannheim Zum goldenen Pflug. Akbeiter werden fortwährend eingeſtellt. Accordarbeit hoher Verdienſt. Bei Vorlland Cemenlwerk Heidelberg in Leimen bei Heidelberg. Main Neckar ⸗Bah Die bei Erbauung von 2 Wärt wohnhäuſer auf Poſten 74 bei Lab burg und Poſten 77 auf Sig Friedrichsfeld vorkommenden Erd⸗ Maurer⸗, Steinhauer⸗ Zimmer⸗, Da decker⸗, Spengler⸗, Schreiner⸗ Glaſt Schloſſer⸗ und Weißbinderarbeiten ſol vergeben werden. Zeichnungen Bedingungen liegen bei den Bahn ſtern in Weinheim und Friedrichs offen, woſelbſt auch die Angebo formulare abgegeben werden. Die gebote ſind poſtfrei bis Freig den 24. Auguſt l. J., 90 mittags 10 Uhr an den zeichneten einzureichen. Darmſtadt, 10. Auguſt 1900, Ber Gau-Inſpertor. Aufforderung Alle Diejenigen, welche von Geſangverein „Sängereinheit“ etwas zu fordern und noch Rechnung eingereicht haben, werd erſucht, ſolche bis längſtens 15,8 tember d. J. an den Vorſtand Götzelmann einzureichen, ane falls dieſelbe keine Berückſichtig mehr findet. Der Vorſtand — m. 1 — lug kr lebte aceng d 1 N. dudenbüt . bricht alle n large s andere — + . — die an heften. aa ü der ne deutsch 130 Ein gut erhaltener, mittelgroße d Sparkochherd lache Fort zu verkaufen. Näheres im Weg un gründ ia, deſeht a fm Ort. 1 b. in Du aflben wol ih dhe, ſich e, um en Gewerk 1 die! e enmarterg e ſe h eth 8 e Commandit-Geseltsch 20 HI I Een, w. * N r zu Mk. 2 Mk2.50 MK 3.— M e er gener Verkaufsſtelle . g Gechäſt l und Zei Wage Anzahl b eam lt tinig Aign und we — in Ladenburg bei Michael Bläß. Caffee ⸗Eſſenz von Linde und Pfeiffer u. Di empfiehlt C. L. Stenz. 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