Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 25. Juli d. Is., Nachm. 2 Uhr anfangend, wird das Erträgniß der Frühobſtbäume Aepfel und Birnen) der hieſigen Gemeinde an Ort und Stelle öffentlich verſteigert. Zuſammenkunft am Martinsthor. Ladenburg, den 20. Juli 1900. Bürgermeiſteramt: Petermann. Bekanntmachung. Es wird darauf aufmerkſam ge⸗ macht, daß zu der für Mittwoch und Samſtag vorgeſchriebenen Straßen⸗ reinigung auch gehört, daß Unrat, Kot, Staub, Schutt und Abfälle aller Art entfernt und die Straßen⸗ und Ablaufrinnen, ſowie die Um⸗ gebung der Brunnen mit reinem Waſſer abgeſpült werden. Es iſt verboten, Kehrricht, Schlamm u. ſ. w. in die Straßenrinnen, Straßendohlen und den Bachzzu kehren. . Ladenburg, 20. Juli 1900 Bürgermeiſteramt Petermann. Frey. Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund-, Häuſer⸗, Gewerbe⸗ und Ein⸗ kommenſteuer für das Steuerjahr 1901 wird in hieſiger Gemeinde am Donnerstag, 2., U. Freitag 3. Aug. jeweils Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von 2— 5 Uhr im Rathaus vorgenommen werde Ladenburg, 23. Juli 1900 Schatzungsrat 85 Petermann. Frey. Bekanntmachung. Zum Zweck der Abwehr und Un⸗ terdrückung der Schweineſeuche hat Amtsbezirke Sinsheim, Schwetzingen, Heidelberg, Mannheim, Weinheim, Eberbach und Mosbach den Handel mit Ferkel⸗ und Läuferſchweinen bis zum 1. Oktober d. J. verboten. mit Geld bis zu 150 M. bezw. Haft bis zu 4 Wochen beſtraft. adenburg, den 24. Juli 1900. Bürgermeiſteramt: Petermann. Wegen Wegzug des ſeitherigen Mieters habe auf 4. Auguſt oder ſpäter ein ſchön möblirtes Zimmer jungen Mann zu vermieten. Flau Reffert WW. 5 Wormſerſtr. Zwei möblirte Zimmer bei P. Grabendörfer Ww. am Markt. Wegen Wegzug verkaufe mein am Marktplatz gelegenes Wohnhaus. AJ. Chriſtmann Wtw. Wohnung mit 2 Zimmer und Zubehör auf Michaeli zu vermieten bei Hyronimus Boos. Scheuerplatz zu vermieten. 7 Konried Karg. Gr. Miniſterium des Innern für die Nichtbeachtung dieſer Anordnung wird (ev, mit Frühſtück) an ordentlichen mit Kaffe des morgens zu vermiethen Bekanntmachung. g Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer pro 1900 betr. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärung für das laufende Jahr 5 hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des Kapital rentenſteuergeſetzes eine e vom 2. Auguſt bis mit 4. Auguſt d. J. anberaumt. Dabei wird bekannt gemacht: 1. Die Abgabe der Steue rerklärungen hat beim Schatzungsrathe zu erfolgen. 8 2. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der Ver⸗ mögensverhältniſſe vom 1. April d. J. . 5 f 3. In obiger Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererklärungen einzureichen! a) welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu veranlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 M. jährlich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt ſind; . welche hier zur Ren tenſteuer veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Ver⸗ mögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renten⸗ einkommen beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 Mark überſteigt. 4. Steuerpflichtig ſind: . a) 8 5 ſſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 18. Mai 1870, die Beſeitigung der Dopoelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſitz (Aufenthalt) im Großherzogthum haben; desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; b) Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Groß⸗ herzogthum haben; nur inſoweit, als die bezüglichen Kapitalien im Reichs⸗ gebiete angelegt ſind, oder die Bezüge aus letzterem herkommen. . 5. Kapitalren tenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Ver⸗ pflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben, oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entſprechender Begründung innerhalb jener Friſt vorzubringen. 6. Formulare zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrathes unentgeltlich verabreicht. 7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheits⸗ widriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Ladenburg, den 24. Juli 1900. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes: Peter mann. Einladung zur Wahl in den Bürger⸗Ausſchuß. Durch Wegzug der Herren Georg Feih, Werkmeiſter, Chriſtian Runkel, Cigarrenarbeiter, und Johny Holſt, Cigarrenſortierer, ſind drei Stellen im Bürgerausſchuß erledigt. Termin zur Ergänzungswahl wird hiermit auf Freitag, den 27. Juli 1900, Abends von 8 —8½ Uhr in das Rathaus dahier (Zimmer Nro. 3) feſtgeſetzt. Wählbar ſind (§ 37 der Wahlordnung) alle Wahlberechtigten, deren Wahlrecht nicht ruht, mit Ausnahme: a) derjenigen Beamten und Mitglieder von Behörden, welchen die ſtaatliche Aufſicht über die Gemeinde übertragen iſt, b) der Gemeinderäte. Wir laden hierdurch die Herren Gemeinderäte und Mitglieder des Bürgerausſchuſſes zur zahlreichen Beteiligung an der Wahl ein. Ladenburg, den 18. Juli 1900. Gemeinderat: Petermann. Frey. Flaſchenwein⸗Verkauf. Bringe meine vorzügliche Pfälzer Weiß in gefl. Erinnerung. Weißweine von 45 Notweine 90 und Rolſweine fg. an per Flaſche 99 99 33 99 Achtungsvoll Valentin Meffert. Neu ausgeſtellt: b Kellacht he Ocleans am 4. Dezember 1870. ANN KAAN NNNNNNNNN NN eue Mietverträge vorräthig in der Hofbuchdruckerei von Zahlungs⸗ Aufforderung. Wir machen darauf aufmeſ fan daß das zweite Piertel der fädliſhe Amlagen auf 1. Juli d. J. fäl war und erſuchen ergebenſt, die ſchul⸗ digen Beträge bei Vermeiden der per⸗ ſönlichen Mahnung gefälligſt anher iu entrichten. Vom 1. Auguſt d. J. ab erfolg die Mahnung und haben die Saum. igen von dieſem Tage ab die geſezliche Mahngebühr zu entrichten. Ladenburg, 20. Juli 1900. Die Stadtkaſſe: Betz. N Bekanntmachung. „Die Abgabe von Material aus der glitiſches Erbſenweggrube erfolgt von heute ah g zu folgenden Preiſen: 100 2. Jul. de Einſpänner Wagen Kies an Ladenburger ile runmet 70 3, an Auswärtige 1 . Zweiſpänner Wagen Kies an Ladenburger 1 %, an Auswärtige 1 l 50 Sand wird bis auf weiteres nich abgegeben. Ladenburg, 13. Juli 1900, Gemeinderat h: Petermann. 7 Ein gelbes junges Huhn entlaufen. Der Wieder bringer erhält eine gute Belohnung. Näheres in der Exped. d. Bl. Vaarenverkaufsanzeige Trotzdem die Preiſe der Limburge⸗ Käſe ſtetig in die Höhe gehen, bin ich nichtsdeſtoweniger in der Lage, durch Gelegenheitskauf gute S 97 Cimburger Näſe in Kiſten von circa 50 Pfund, per Kiſte zu 10 Mark, anbieten zu können. Der Laib, eg, 1 Pfund, zu 30 Pfg., das Pfund koſtet 15—20 Pfg. Proben ſtehen auf Wunſch gras zu Dienſten. Frey, Achtungsvoll! Ladenburg, den 23. Juli 1900, Ferner offeriere: Gute Weineſſige von 6 Pfg. per Liter an, Branntwein zum Anſetzen per Liter 60 bis 80 Pfg. Alle Sorten Teigwaaren Andeln, Maccaroni: Lägllch geöffnet von 8 Unt früh bis Dämmerung. per Pfund von 30 Pfg. an. Der Obige. Fruchtbranmlweig, Anſetzflaſchen, Einmachgläſer empfiehlt billiaſt C. L. Stenz. N 1 — APbeiter werden fortwährend eingeſtellt. Bi Accordarbeit hoher Verdienſt. Vorlland Cemenkwerk Heidelberg in Leimen bei Heidelberg. — - Jur bevorſtehenden Ernte empfehle Erntestricle (Schnellgarbenbänder) mit Verſchlufß mehrere Jahre haltbar. Bei Abnahme von 1000 Stück 20 Mk. 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