XV. All⸗ Aurtſchaft⸗ „Sept. bei den iſtiz, des lagen von und der⸗ und Dar⸗ ehen, der des unter⸗ 1 ſind, für aben, wie Niniſterien den beiden orden für igt werden, ungen auf Jahren zu de vorüber⸗ legen, bis ingeſammelt iger Weiſe darf jedoch dern jeweils n einzelnen Verhältniſſe 16. Juni. legung des d hier, von ierliche Ein ie badiſchen r, welche im die Anweſen⸗ nd der Frau in Wilhelm, ine beſondert chte die Feſt⸗ der verſchi „den Neubau ch Jahresftiſ Wahrheit eine ndliches Hei uf kurze oder . Juni. Bi burger Reiter (II. Ulanen⸗ dem Transport — — te und bed ſo wenig nüt aut vor, wie ab, als ſie lieber das Left zöſen Weiſe; leberraſchung al, traurig. „Könnt jene Worte, zie weiter, und Agnes 9 r 1 1 g 8 . 55 1 1 0 Ich danke, 5 5 junge 0 10 (Gegründet Gut Heil! e konnte. Wir beehren uns, unſere verehrl. Mitglieder zu dem am Sonn⸗ die Worte, ſeinem Namen — e iſt, nach dei lieber nichts d — liebe Delirium 4 Probeblätter gratis. 2 155 Der in Oberndorf am Neckar wöchentlich 7mal mit täglichem Anterhallungs⸗Blall und monatlich Gemeinnützigen Blättern in 25,500 Exemplaren erſcheinende von allen Blättern am weiteſten und dichteſten in ganz Württemberg, Baden und Hohenzollern verbreitete chkwarzwäldler Pote iſt das billigſte und erfolgreichſte Publikations⸗Organ und koſtet durch die Poſt frei ins Haus geliefert in Württemberg vierteljährlich nur J Mark 80 pig, im übrigen Deutſchland 1 Mark 90 Pfg. Alle Poſtämter und Poſtboten nehmen Beſtellungen an. 5 8 Bekanntmachung. Vaarenverßkaufsanzeige. Am 25. Juli ds. Is. ſind für Aecht ſteyriſche Militär bier zu liefern: Senſen! Seenſen! ca. 800 Kilo Hafer per Stück M. 1,50 bis M. 2. 250 Wetzſteine Angebote mit Preisangabe wollen Mailänder, 10—20 Pfg. per Stück 230 „ bis zum 22. ds. Mts. 10 Uhr Limburger Käs Vormittags eingereicht werden. keine 0 per e 0 Ladenburg, 19. Juni 1900 er i dam: . 1 Vorrath, 1 allt nile 28 Pele er Ladenburg. Am Sonntag, den 24. Juni, findet bei günſtiger Witterung Ausmarſch es Corps über Schriesheim und Rippenweier nach Großſa ein gemüthliches Zuſammenſein mit unſeren Großſachſener Kameraden daſelbſt iſt beſtens geſorgt. Wir beehren uns, unſere Ehrenmitglieder und Kameraden zur Bethei⸗ h an dem Ausgmarſch freundlichſt einzuladen. Die Sammlung erfolgt 6 Uhr am Spritzenhauſe, der Abmarſch präcis um 6 Uhr. Die meraden haben in Uniform (mit Gurte und Beil) zu Heinen. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß die auf 24. Juni feſtgeſetzte hung um eine weitere Woche verſchoben wird. Der Verwaltungsrath. Verein m all⸗ gell den an 115 Nächſte Probe Samstag, den 23. d. M. Der Vorſland. . Ladenburg. die d N „ den 24 Juni d. Js. ſtattfindenden Gauturufeſte abo, Retenheim⸗Heidelberg ganz ergebenſt einzuladen. daß ſie ihn f Zusammenkunft der Muſterriege um ½6 Uhr morgens im Lokal ren, daß . ee, „ ö 95 al⸗ enn o le Abfahrt präzis 6 Uhr vom Hauptbahnho r en an dem ſein müßte; neuem, n Gemüth handle, wie überlaſſe es 1 etrat Agnes t ihr Couſin ichten von 6 gt. Krankele wie! h bel l K Tb c f fette, 8 905 Proben nua mer uke Encen alen 1 dalhl E. David She Niederlage in der Apotheke Ladenburg. Anweiſung das Besinfectionsverfahren bei Ziphtherie, Kroup und Scharlach. 1. Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharlach erforderliche Des⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken: a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflüſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, o. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, e. 5 15 Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren pflegten. 2. Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: 5 a, ſtrömender überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, b. Hprozentige Carbolſäurelöſung, 1 5 5 . 5 o, heiße Kaliſeifenlöſung, d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e. gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: Ju 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung, derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert wer den Ganz beſondere Aufmerkſamfeit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Aus wurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Naſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in Sprozentige Carbollöſung zu werfen und 24 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen ſind. Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salichl watte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Sprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. 5 Geneſene Kranke müfſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgfältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinftzirtke Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder ausgeſtäubt zu werden, in öprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ desinfektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schlttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Luftung aufgeſtellt werden. Keinesfalls dürfen diefe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden. Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo find die Fußböden, Thür en und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandflächen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt find. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be nach vor⸗ ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1 e. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup odr Scharlach⸗ Erkrankten in Verkehr getreten ſind, haben ſich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be ⸗ rührung kommen, die Hände mit Sprocentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen! Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Scharlach Verſtorbener ſollen möglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, bei Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdignng im Sterbezimmer belaſſen und in keinen andern bewohnten Haus- raum verbracht werden, ſie find in ein in Sprocentige Carbollöſung getauchtes Tuch ein zuhüllen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigrng des Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. g Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ terie oder Kroup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinfizirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wänden und Decken mit friſchem Brode abzureiben das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußboden wird mit öprocen⸗ tiger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräſtiger Luftzug er⸗ zeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſind alle in dem Schulzimmer befindlichen Gegenſtände mit Sprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben 9 85 Ladenburg, den 18. Juni 1900. 5 . Bürgermeiſteramt. Petermann. über .