8 . 88 Bekanntmachung. d Die Vornahme der Wahlen in den Bürger ausſchuß dahier betr. Die Liſten der bei den bevorſtehenden Bürgerausſchußwahlen Wahl⸗ berechtigten und Wählbaren ſind gefertigt und liegen von Morgen an acht Tage lang zur Einſicht der Beteiligten in dem Rathauſe hier (Zimmer Nr. 4) auf. Wir machen dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt, daß Einſprachen dagegen aber nicht mehr berückſichtigt werden können. Zugleich bringen wir die auf die Wahlen bezüglichen Beſtimmungen der Gemeindeordnung zur öffentlichen Kenntniß: a § 9 a. Wahlberechtigte Einwohner ſind die im Vollbeſitze der Rechts- fähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen männlichen, nicht im aktiven Militärdienſt ſtehenden Angehörigen des deutſchen Reiches, welche ſeit zwei Jahren a) Einwohner der Gemeinde ſind, b) das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſtelbſtſtändige Lebens⸗ ſtellung haben, e) keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen haben, d) die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben, e) im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatsſteuer bezahlen. Als ſelbſtſtändig im Sinne dieſes Geſetzes werden diejenigen Per⸗ ſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens zwanzig Mark bezahlen. Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer dieſer Erforder⸗ niſſe (Buchſtabe a bis c) kann durch Bürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht ertheilt werden. § 9 b. Bei allen Wahlberechtigten ruht das Wahlrecht: 1. in Folge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, 2. in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, in Folge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſtahls, Unterſchlag⸗ ung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer desſelben und ſolauge die Gläubiger nicht befriedigt ſind, in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die füuf Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberechtigung tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürger⸗ lichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Be⸗ gnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht der Gemeindebürger, welel e in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteuer im herzogtum nicht verpflichtet ſind. den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, „nach durchgeführtem Beitreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. 5 § 9c. Zur Teilnahme an den Gemeindewahlen ſind nur Die⸗ jenigen zuzulaſſen, welche in den zum Zwecke der Wahlen jeweils anzulegenden Liſten aufgenommen ſind. 5 Ladenburg, den 16. Februar 1900. Gemeindera Groß⸗ Bekanntmachung. ie Muſterung der Militärrflichtigen von Ladenburg findet Montag, den 26. März d. Js, vonmittags halb 8 Uhr im „ Hadener of zu Mannheim Lit. 6. 3 statt. Die Pllichtigen haben zur Muſterung in reinlichem und nüchternem Zuſtand zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſter⸗ ungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Das⸗ ſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, Bürgermeiſter⸗ amtlich zu beglaubigen. s Miilitärpflichtige, welche in den Terminen vor den Eeſatzbehörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Eeſatzbehörden die Vortheile der Looſung entzogen werden (§ 267 W. O.) „Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſt⸗ pflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. 5 5 A Montag, den 9, April d. Js, Vormittags 8 Uhr 15 findet die Verbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Beteiligten an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. 1 Am Dienstag, den I0, Apfl d. ]s,, Vormittags 8 Uhl, beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1880 ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht oeloſt haben. 5 Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſungs⸗ termin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied d f tommiſſion geloſt werden. 0 glied der Erſatz innerhalb genannter Friſt Einſprachen gegen die Liſten vorgetragen, ſpätere Petermann. Frey. 20 Procent Superphophat Wagner⸗ — Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im 1., 2. oder 3. Milf tärpflichtjahr befindet darf fich im Muſterungstermin freiwillig zur Aus- hebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Aus, wahl der Waffengattung oder des Truppen⸗ (Marine) Teils erwächst, Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aus hebung. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1878 und 1879 ſowie früherer Jahr⸗ gänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. f Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Ladenburg, den 14. Februar 1900. 5 0 Bürgermeiſteramt. Petermann. Bekanntmachung. Für zweijährige Halbblutfohlen, welche bereits eine Weide he⸗ gangen haben und ſich nach dem Gutachten des techniſchen Referenten fe Pferdezucht dreijährig vorausſichtlich zum Remonteankauf eignen, werden die neuen Weidekoſten auf die Staatskaſſe übernommen, wenn der Beſitzer des Fohlens ſich verpflichtet, dasſelbe dreiährig der Remonteankaufskom⸗ miſfion zum Kaufe anzubieten. Anmeldungen zur Beſchickung der Fohlenweide ſind alsbald einzu⸗ reichen. Dieſelben müſſen enthalten: a) Vor- und Zunamen, Stand und Wohnort des Eigentümers, b) Name, Abſtammung, Geburtsjahr, Farbe und Abzeichen des da, ) Nachweis, daß das Fohlen bereits eine Weide begangen hat. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur Kenntnis der Pferdebeſiheg, nburg, den 14. Februar 1900. . Bürgermeiſteramt. Petermann. 5 1 Frey. Mledicinal-Kasse Ladenburg Wir theilen den hieſigen Einwohnern mit, daß wit den Term zur gebührenfreien Aufnahme bis 1. April ds. Is. ausgedehnt haben. Anmeldungen zum Beitritt werden jederzeit durch unſeren 4 führer Carl Joſef Colombara und den Diener Schuhmacher Joſef Frei entgegengenommen. Der Vorſtand. bn, 12 gieteli i . Nad V nue In Lilegr. guſhende l al French lurch elige ale und h b Buren gend zu un u imberle Ar Monat, 1 Sladt zu 1 helhafte! 0 gaz ande ain Ariegs n geben, d fit Lord Nol b bonders be * Hregsführ ge begonnen ih die neben Aue ſnd, die Salt Aimb I del M He am 4. Dezember 1870. fläglich geöffnet von 8 Uhr frün bis Dämmerung. NRRNRNRR NN NN Nunn, J. T. Merkel Ladenburg hat ſtets auf Lager Peru⸗Quauo, Amoniak Superphos⸗ phat Nr. 1 Superphosphat Nr. 22 1 00 Miſchung Chiliſalpeter Thomasmehl und Kainit. IB. Alle weiteren Sorten künſtliche Dünger werden auf Beſtellung prompt geliefert. a Dreyfus & Muher Hike, Hobelwerz 5 annheim. . Gehobelte Pitch Pine-Böden in allen Stärken. Pitch Pine rauh zu Küferei- und Schreinereizwecken ete. Nordische Hobelbretter, Zierleisten ete. 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