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Die bei Erkrankungen an Diphtherie . i ü infektion hat ſich zu 1 e 8, auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflllſſe b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, . e auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, 1 d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Veiſtorbenen, 10 e. auf die Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu pflegten. 2, Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: a, ſtrömender Überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten b. Sprozentige Carbolſäurelöſung, f 0. heiße Kaliſeifenlöſung, d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e. gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: a 125 Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Anweisung das Desinſectionsverfahren bei Jiphtherie, Rroup und Scharl 8 5 0 für die Erhalt⸗ Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu Waschen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung, derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſamkeit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Naſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in Fprozenkige Carbollöſung zu werfen und 24 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zn belaſſen ſind. Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen bon Carbol⸗ oder Salicylwatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit öprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Ablritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgfältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinſtzirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder ausgeſtäubt zu werden, in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Regulier⸗Füll⸗Oefen, Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. 5 Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ desinfektionsapparate behandelt oder wenigſtens 2mal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schllttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinesfalls dürfen dieſe Gegznſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Haus räume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thür en und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandflächen, ſoweit vieſelben mit Auswurfsſtoffen ber Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. 8 Alle zu dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe find zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be nach vor⸗ ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. f Zu 1 e. Alle Perſonen, welche mit an Dipth rie oder Kroup odr Scharlach⸗ Erkrankten in Verkehr getreten find, haben ſich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit 5p ocentiger Carbollöſung oder S iſenlöſung ſorgfältig zu reinigen! a Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Scharlach Verſto ben r ſollen mö lich ſt raſch hach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, bei Mangel einer ſolchen ber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen andern bewohsten Haus- aum verbracht werden, ſie find in ein in Hprocentige Carbollöſung getauchtes Tuch ein⸗ uhülen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Gen ehmigrng de als 30 Stunden nach dem To e vorgenommen werden. i Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ erte oder ſroup oder Scha lach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinſizirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wänden und Decken mit friſchem Brode abzureiben das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußboden wird mit öprocen⸗ liger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, wahrend in Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräſtiger Luftzug er⸗ zeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſind alle in dem Schulzimmer befindlich en Gegenſtände mit öprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. Ladenburg, den 7. Mai 1899. i Bürgermeiſteramt. Petermann. NN Nee ze zaex Empfehlung 8 5 e a dvbeiten als: f Armreife, Metten, Bouquet, Söpfe, P 1 ſelbſt an und ſichere bei geſchmackvoller Ausführung billige Preiſe zu. 5 5 Muſter zur gefl. Anſicht, und bitte um geneigten Zuspruch. Georg Kreter Ww. KNNmNNK NN NNKNNNNRNN NN Betz. s Bezirksarztes auch früher cmzert Ahern e wein g C. L. Stenz. Geſangverrin Ladenhutg. zum ſtopfen empfiehlt Gesangs- Probe J. F. 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