e Bekanntmachung. N iiſteriumz 5 83 Maul- und Klauenſeuche betr. rlumz dez eie No, (0663. Wie wir in jungſier Zeit und früher ißli e gewieſen, 5 Auftretens der Maul und Klauenſeuche im diesſeitigen t 10 bien G 1 1 l un mri halten, wat die Schuld an, der raſchen und großen Ausbreitung der Seuche chellweiſe 1 Sntdbein in der Unterlaſſung der rechtzeitigen Anzeige oder in der Verheimlichung des Seuchen⸗ N böte gusbruches oder in mangelhafter Desinfektion verſeuchter Stallun b nebneg, AD unächſ an daz daß die durch keſſe von ge vachſenden h igten geirggez gen oder des Düngers e zu finden. Wir ſehen uns daher veranlaßt darauf aufmerkſam zu machen, daß der Peſiger von Thieren der in § 65 Ziffer 2 s Reichs ſeuchengeſetzes vom 23. VI. 1880 0 1. V. I89 f angedrohten Strafe (Geldſtraſe von 10 bis 100 M. oder Haft von 1 bis 6 Wochen, ſofern nicht nach den li Beſtimmung eine höhere Strafe verwirkt iſt), verpflichtet iſ, 0 e A Maul, und Klauenſeuche in ſeinem Viehbeſtande und von allen verdächtigen Erſchein⸗ dungen hei demſelben, welche den Ausbruch der Seuche befürchten laſſen, ſofort der Orts⸗ polizeibehörde Anzeige zu machen. Die gleiche Pflicht liegt demjenigen ob welcher in Vertetung des Beſitzers der Wirtſchaft vorſteht, ferner bezüglich der auf dem Transport Aüindlechen Tiere dem Begleiter derſelben und bezüglich der in fremdem Gewahr ſam be⸗ befindlichen Thiere dem Beſitzer der befreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden Gleichzeitig verweiſen wir auf die unten allgedruckte „Belehrung über Maul⸗ und N auge Klauenſeuche“, und können den Viehbeſitzern nur dringend anempfehlen ſich mit dem u angeſome Inhalte derſelben genau vertraut zu machen. . 5 9 in wach f den Gemen a über die Maul- und Klauenſeuche. nüpft i 0 Die Maul- und Klauenſeuche iſt eine anſeckende Krankheit des Rindes Schafes 1 1 8 Scherlnes und der Ziege. Wo ſie auftritt hat eine Anſteckung, d. h. eine Uebertragung 1185 ehm des sehe Wirklamen und flüchtigen Auſteckungsſtoffes von einem kranken Thier entweder u dahin abe imkeßar oder durch Zwiſchenträger ſtattgefunden. Eine andere Art der Enkſtehung und inſchng git es nicht. Wenn daher jede Berührung geſunder Thiere mit kranken oder den n wegen Au Suche bezw. der Anſteckung verdächtigen Thieren, ſowie mit Verſonen oder Gegen- 13 b landen, welche den Anſteckungsſtoff zu verſchleppen geeignet ſind, vermieden wird, kann uchen sonden Man ſich dor Maul⸗ und K auenſeuche ſchützen. den Viehberkch Die Merkmale der Krankheit di: gewöhnlich 2—4 Tage nach erfolgter An ſteck⸗ ann die lug, ung zum Ausbruch kommt, ſind folgende: Geſundhelep Die Thiere ſind traurig, die Freßluſt verringert oder fehlt ganz; vor der Maul⸗ ndern Orten ah urch den Fleisch lug. Bei dun Baden biſehn⸗ uer zur dz n“ hat tz sz palte häuft ſich ſchaumiger Speichel an, der iheilweiſe in langen Fäden abfließt. Ab und zu wird die Maulſpalte geöffnet, wobei ein ſchnalzender Ten entſteht. Die Thiere dußern Schmerzen in den Füßen, indem ſie dieſe entweder unter den Leib ſtellen oder öſters heben. Im Maule, das die Thiere nicht gern öffnen laſſen, zeigt ſich Röthe und Hihe, ebenſo an den Lippen, am Flotzmaul, (bei Schweinen an der Rüſſelſcheibe), ferner in der Krone der Klauen, dem Klauenſpalt, ſodann oftmals auch am Euter und um die Hörner herum. An dieſen Stelleu bilden ſich unregelmäßig geformte Blaſen, welche dich wit einer anfänglich hellen, ſpäter gelblichen Flüſſigkeit füllen und nach kurzer Zeit Nahen, An Stelle der Blaſen findet man dann wunden Stellen. die allmählich abheilen. Während der Dauer der Erkrankung brechen die Thiere an der Milch ab und kerden mager. Manchmal tritt die Seuche — wie dies in den letzten Jahren wieder⸗ Jol der Fall war — auch in einer ſehr bösartigen Form auf, indem die Thiere plötzlich kenden. Die Maul⸗ und! Klauenſeuche iſt auch auf den Menſchen übertragbar. Am Kichteſten findet die Uebertragung durch den Genuß roher Milch ſtatt, welche von kranken Kühen ſtammt. Durch längeres Abkochen wird der Anſteckungsſtoff in der Milch zerſtört. g Der Verlauf der Seuche kann in der Regel durch geeignete Maßnahmen — gründ⸗ liche Lüftung des Stalles, geeignete Fütterung und Pflege der kranken Thiere und pein⸗ lichte Reinlichkeit im Stalle — günflig beeinflußt werden. Man verabreiche den kranken Thieren gutes, weiches Futter (Schrot und Mehlträrken, Grünfutler), ſowie reines und kühles Trinkwaſſer, das man denſelben öfters am Tage vorſetzt. Der verſeuchte Stall I kiglich zu reinigen und or Stallboden und insbeſond re die Standtplätze der Thiere ud mit Kaksmikch (bereitet durch Auflöſung ron etwa 2 Liter friſch gelöſchten Kalkes einem Kübel voll Waſſer) zu beſprengen. Die Streu werde recht häufig erneuert und Möglichſt reichlich gegeben; Streu, Dünger und Khericht durchtränke man vor der Ver⸗ beingung aus dem Stall mit Kalkmilch. Wenn nebſtdem die von polizeilicher Seite getroffenen Maßnahmen auf das Ge⸗ Aaleſte befolgt werden, ſo darf man in der Regel einen raſchen und gutartigen Verlauf der Seuche erwarten, und die Bekämpfung und Tilgung derſelben wird um ſo erfolg⸗ licher ſein, je beſſer der Selhſtſchutz mit den geſetzlich gebotenen Maßregeln Hand in Hand geht. Droht die Maul⸗ und Klauenſeuche, ſo beachte man folgende Vor ſichls⸗ maßregeln: 5 1. Man kreibe ſein Vieh nicht mit fremdem Vieh zur Weide, tränke dasſelbe nicht an gemeinſchaftlichen Brunnen, ſpanne es nicht mit fremdem Vieh zuſammen, be⸗ theilige ſich nicht bei der Leiſtung gemeinſchaftlicher Fuhren und benütze keine fremden Heſchirre und Fahrzeuge. Man vermeide es auch, Thiere welche friſch vom Markte kommen oder von Hauſierhändlern zugeführt werden, zu kaufen, da die Seuche nicht ſelten von den Viehmärkten und aus Händlerſtallungen ihre Weiterverbreitung findet. 2 Viehhändlern, Milchhändlern, Metzgern, ſowie Leuten, welche aus verſeuchten der verdächtigen Gehöften oder aus fremden Orten kommen, verwehre man das Betreten des Gehöftes. 05 3. Fremde Wiederläuer und Schweine verhindere man durch geeignete Abſchließ⸗ ung des Hofes thunlichſt an dem Betreten des Letzteren. Das eigene Vieh laſſe man, beit ihünlich, im Stalle und beſchränke etwa erforderliche Veränderungen im Viehbe⸗ ſtand auf das Allernothwendigſte, Auch ſperre man das Geflügel, welches das Seuchen⸗ gift ebenfalls verſchleppen kann, wenn immer möglich, ein. ö . 4. Neu eingeſtellte Dienſtboten ſind zur gründlichen Reinigung ihrer Kleidung und ihres Schuhwells zu veranlaſſen. 5 5. Rauhfutter, Stroh, Streu, Dünger u. ſ. w. führe man nur aus vollſtändig unverdächtigen Orten ein. 6. Man vermeide das Betreten von fremden Stallungen und Gehöften, den Be— ſuch von Wiehmärkten, ſowie jeden perſönlichn Verkehr mit Viehhändler, Mitzgern u. ſev. I sorge dafür, daß dies auch von den übrigen Hausgenoſſen beachtet wird. N ö 7. Es iſt dringend zu empfehlen, unm'ttelbar von dem Eingang zum Slalle eine 5 flache, muldige Vertiefung anzubringen und deſelbe mit abgelöſcht in Kalk, welcher von it zu Zeit anzufeuchten iſt, zu füllen. a 5 „ % Iſt die Maul⸗ und Klauenſeuche trotzdem infolge irgend einer Unvorſichtigkeit Manuel leit, „ einen Stall eingedrungen, oder iſt der Verdacht des Ausbruchs der Seuche vorhanden, us beim abc ſo mache vor Allem unverzüglich die geſetzlich vorgeſchricbene Anzeige beim 105 zu une Rürgermeiſteramt und ſperre ſeinen Hof und Stall ſofort ab. Nur wenn dies dzuges ghunlichſt frühzeitig geſchieht, iſt es möglich die Weiterverbreitung der Seuche zu ver⸗ len. Die von der Polizeibehörde angeordneten Maßregeln befolge man auf das Genaueſte. Wer dieſem zuwiderhan elt oder die Anzeige von dem Seuche nausbruch unter- läßt iſt ſtrafbar. Mannheim, 5. Auguſt 1899. Groß h. Bezirks amt: g. Einer ß eſellſchaſt iſt de Spur; es id tet. 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Wir verlieren in dem Dahingeſchiedenen einen außer⸗ orbentlich fleißigen und ſachkundigen Mitarbeiter, der nahe⸗ zu ein Menſchenalter für die Intereſſen unſerer Brauerei tien beſorgt war. Ein edler Charakter, eine treubewährte Kraft, die wir ſchwer vermiſſen werden, ſinkt mit ihm zu Grab. Sein Andenken werden wir allezeit in Ehren halten⸗ Edingen, den 24. Auguſt 1899. Edinger Aktienbrauerei vormals Grüfl. v. Oberndorff'ſche Branerei. Dankſagung. Für die erwieſene herzliche Teilnahme bei dem Verluſte und der Beerdigung unſerer innigſtgeliebten unvergeßlichen Gattin und Mutter 5 Chriſtine Hertweck geb. Weidner, ſagen wir unſern innigſten Dank— 5 Mannheim, 25. Auguſt 1899. bie kauemden Hinterbliebenen. — — — Nahrung IwWʃieiss. 1 Kilo Tropon hat den gleichen Ernährungswert wie 5 Nilo bestes Rindfleisch oder 180-200 Eier. Propon' setzt sich im Körper un- mittelbar in Blut und Muskelsubstanz um, ohne Fett zu bilden. PTropon hat daher bei regelmässigem Genuss eine bedeutende Zunahme der Kräfte bei Gesunden und Kranken Zur Folge und kann allen Speisen unbeschadet ihres Eigengeschmacks zugemischt werden. Bei dem äusserst niedrigen Preise von Propon ist dessen Anschaſtung einem jeden ermöglicht. u beziehen duroh Apotheken und Drogengeschäfte. Tropon-Werke, Mülheim- Rhein.. (% E — 8 E Ausverkauf! große . Um möglichſt vollſtändig zu räumen, Auwahl ſchöner E zu ſehr billigen Preiſen gegen Baarzahlung ab. . . F. Fontaine Ww. Uhrmacher und Goldarbeiter