a8 10 7 . 0 10 We 55 baus, 770 zum Schiff. 75 len guntag, 20. Montag, 21. Dienſtag, 22 Ang 1899 10 osses Konzert di 5 der Singſpielgeſellſchaſt Humor. 5 . duch 2 — 9 5 aus Mannheim 3 Herren, u. a. Auftreten des mische 1000 5 Hans Prohnet, Münchner Original⸗ Komiker e fac e 8 08 keine Weiſe, gute Küche, alle Sorten Geflügel iſt aufs aller Nürſage, geſte g ſorgt nebſt hochfeinem Bier alls dem „Löwenkeller Mannheim“ Zu zahlreichem Beſuch ladet hö 9 5 ein J. Müller II. K mit ihn d gruß 5 1 zum Schiff. aus zaum Hirsch. 0. u. Montag, 21. Aug. 1 ich durch ndet 85 des Kirchweihfeſtes öffentliche 0 datt anzmuſfik Wein und Speiſen ſowie gute Bedienung wird geſorgt. Ni. Ureter. Es ladet ergebenſt ein 1 in b in de in Muß 10 Mich An 95 Einwohnerſchaft e 81 Untethtzg 1110 Im Laufe des * September 1859 iſt das freiwillige ud Hadcleß pehrkorps unſerer Stadt gegründet worden; es heſteht en dena nach Verlauf . Wochen volle 40 Jahre. roßh. Ah 0 Das Zustandekommen dieſer Einrichtung iſt ganz beſonders M Beſtrebungen der damaligen Gemeindeperwaltung zu verdanken. oven der bieſigen Einwohner ſchaft eine gewiſſe — Sache gegenüber geübt wurde, fand ſich doch die erforderliche Anzahl von Männer en zur Bi lldung des Corps. ier haben ſich ſ. Zt. auf der Grundlage der espilligkeit zur Aufgabe gema— 15 ihren Mitmenſchen bei Brand⸗ len Hilfe und Dienſte zu leiſten. Die Nützlichkeit dieſer frei⸗ ei hat ſich denn auch durch die That genugſam ei großer Theil er Erfolge, von welchen die bei tenmenden Brandfällen geleiſtete Hilfe begleitet war, iſt ruehmlich der aufopfe ferungsvollen, ſachgemäßen und wohlorgan⸗ rten Wirkſamke it des freiwilligen Corps zugeſchrieben worden. ie unſerem Corps bezüglich ſeines Verhaltens eigen beſondere Anerkennung Seitens der Bezirks⸗ waltungsbehörde gezollt. em Grundſatze „Gott zur Ehr, dem Nächſten zur zei Männer, die Herren Adam Kirchner u. Michael cker unſerem Feuertwehrcorps von deſſen Gründung an bis Ale eifrige Mitglieder geblieben. Jus beſondere dieſen beiden Männern zu Ehren wurde be⸗ oſſen, das 40 jährige Beſtehen unſerer freiwilligen Feuerwehr begehen Dieſer Beſchluß wurde allſeitig mit freudiger uſtimmung begrüßt. der A 1 ach, uud e so hals 17 etw kiuen 10 1 e Foenntag, der 10. Jeptember iſt der Haupttag nalen *. eſes Feſtes. Die Durchführung eines reichhaltigen Fes dpi 15 10 1 un geſichert werden, wenn die erforderlichen Mittel zur Ver⸗ e g ehen. e nächſten Tagen wird mit dem Verkauf der harten begonnen werden. . Meermann iſt eingeladen, noch mit einem beſonderen eitrag unſer Feſt zu unterſtützen. 1 aguscchuß wendet ſich an alle Einwohner mit der erzlichen Bitte, durch recht zahlreichen Ankauf von Feſtkarten Leiſtung von Beit! ägen ihm die Möglichkeit zu ge eben, ein rliches Felierpehrfeſt zu beranſtalten. Der Feſtausſchuß. Frachtbrief in haben in der Expedition dieſes Blattes. eihf 80 0 5 den 20 und 55 den 21, Auguſt die ſes Zahres öffe fl ich 1 5 e Tanzmusik D. Boſſert. 9 dl Hſt einladet. Ganze Gebiſſe und 0 Zähne. Zahnziehen, Plombieren, Reinigen ete. Domhof, bei Herrn Raufmann Stenz. Die rituelle Schlachtmethode des Schächtens. (Orts polizeiliche Vorſchrift vom 8. Auguſt 1899 für die Gemeinden: Ladenburg, Schriesheim, Ilvesheim und Feudeuheim) § 1. Das Niederlegen größerer nicht vorher betäubter Schlachttiere (Ochſen, Kühe, Kalbinnen, Rinder, Farren) behufs Vornahme der rituellen „ ung (Schächten) muß raſch und ſiche: ohne Beſchädigung und Quälerei des Schlachttieres erfolgen Es iſt verboten, das Tier an dem Kopf und Hals allein in die Höhe zu ziehen. 9 2. . Niederlegen der größeren Tiere muß durch Winden che oder nzüge bei feſtgebundenem Kopfe bewerkſtelligt werden. 5 15 Flaſ Die Fallſeile ſind ſämmtliche init Lederfeſſelriemen zu verſehen, ſtets geſchmeidig zu halten und derartig an dem Tier zu befeſtigen, daß ſich das ſelbe der Feſſel nicht entledigen und wieder auftichten kann. „ Während des Niederlegens muß der Kopf der Tiere gehörig unter⸗ ſtützt und geführt werden, damit ein Aufſchlagen desſelben auf den Fuß⸗ boden und ein Bruch der Hörner vermieden wird. Die Schächtung darf nur 8 erprobte Schächter ausgeführt werden. Bei dem Niederlegen der Tiere hat der Schächter zugegen zu ſein, damit die Schächtung unmittelbar datauf vorgenommen werden kann. Die Schächtung ſelbſt muß ſicher und ſchnell ausgeführt werden. 0 Nicht nur während des Schächtungsaktes, ſondern auch während der ganzen Dauer Det nach dem Halsſchnitt eintret uuden Muskelkrämpfe muß der Kopf der Schlachſtiere feſtgelegt werden. i . 9.7 Kleinere Schlaächltiere dürfen ehuf an den Hinterfüßen aufgehängt werden. 88 Das Blut der nach iſraelitiſchem Ritus geſchlachtete en Tiere ſowie dasjenige von Tieren, welche bei der Unterſuchung nach der Schlachtung mit Lungenſuche, Lungenſeucht, Perlſucht uſw. behaftet befunden und be⸗ anſandet wurden, darf nicht aus dem Schlachthauſe entfernt und zur Wuürſtbereitung verwendet werden. Das Letztere auch dann nicht, wenn das Fleiſch der Tiere für genießbar erklärt wurde. 8 9. aderghrdn e falls nicht der Thatbeſtand des R. St. G. gegeben iſt, auf und des §§ 95 P. St. G. B. an 0 l 175 zu 20 5 ev. im Falle der Unbeibringlich mit Haft beſtraft. Mannheim, Schächtüng nicht s Vornahme der 14. Juli 1899. Großh. Bezirksam Steraberg. Ländeskommiſſär mit Verfügung vom 28. Juli Vorſchrift bringen wir zur öffentl Kenntniß. Auguſt 1899. Bitegermeiſteramt. Petermann. * ee iel . u Pachtverträge Vorſtehende von Gr. Nr. 3601 genehmigte den 24. 1899 Ladenburg, e e ſind zu 5 in der 0 des Blattes.