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Obwohl Anfangs von der hieſigen Einwohnerſchaft eine gewiſſe Zurückhaltung der Sache gegenüber geübt wurde, fand ſich doch bald die erforderliche Anzahl von Männern zur Bildung des Corps. Dieſe Männer haben ſich ſ. Zt. auf der Grundlage der Freiwilligkeit zur Aufgabe gemacht, ihren Mitmenſchen bei Brand⸗ fällen Hilfe und Dienſte zu leiſten. Die Nützlichkeit dieſer frei⸗ willigen Thätigkeit hat ſich denn auch durch die That genugſam bewährt. Ein großer Theil der Erfolge, von welchen die bei den vorkommenden Brandfällen geleiſtete Hilfe begleitet war, iſt vornehmlich der aufopferungsvollen, ſachgemäßen und wohlorgani⸗ ſirten Wirkſamkeit des freiwilligen Corps zugeſchrieben worden. Wiederholt wurde unſerem Corps bezüglich ſeines Verhaltens und ſeiner Leistungen beſondere Anerkennung Seitens der Bezirks⸗ verwaltungsbehörde gezollt. Treu dem Grundſatze „Gott zur Ehr, dem Nächſten zur Wehr“ ſind zwei Männer, die Herren Adam Kirchner u. Michael gecker unſerem Feuerwehrcorps von deſſen Gründung an bis heute eifrige Mitglieder geblieben. Insbeſondere dieſen beiden Männern zu Ehren wurde be⸗ onders Zuſtimmung begrüßt. f g Der Fonntag, der 10. September iſt der Haupttag dieſes Feſtes. Die Durchführung eines reichhaltigen Feſtprogramms kann geſichert werden, wenn die erforderlichen Mittel zur Ver⸗ fügung ſtehen. b In den nächſten Tagen Feſtkarten begonnen werden. Jedermann iſt eingeladen, noch mit einem beſonderen Beitrag unſer Feſt zu unterſtützen. Der Ausſchuß wendet ſich an alle Einwohner mit der herzlichen Bitte, durch recht zahlreichen Ankauf von Feſtkarten und Leiſtung von Beiträgen ihm die Möglichkeit zu geben, ein herrliches Feuerwehrfeſt zu veranſtalten. Der Feſtausſchuß. Ausverkauf! Um möglichſt vollſtändig zu räumen, gebe eine große swahl ſchöner O Regulateure G hr billigen Preiſen gegen Baarzahlung a. F. Fontaine Ww. Uhrmacher und Goldarbeiter wird mit dem Verkauf der Alelier für Zahnleidende von E. Mus hake. Ganze Gebiſſe und einzelne Sähne. Zahnziehen, Plombieren, Reinigen ete. Domhof, bei Herrn Raufmann Stenz. ſchloſſen, das 40jährige Beſtehen unſerer freiwilligen Feuerwehr feſtlich zu begehen. Dieſer Beſchluß wurde allſeitig mit freudigen Diejenigen badiſchen Staatsange⸗ hörigen, welche am 9. September d. J., dem Geburtstag Seiner Kgl. Hoheit des Großherzogs, huldigungs⸗ pflichtig ſind, alſo alle eides fähigen Staatsbürger, welche bis dahin das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben ſowie ſolche über dem genannten Alter, welche ſich aus irgend einem Grunde im Rückſtande befinden oder erſt ſeit einem Jahre die badſſche Staatsangehörigkeit erworben haben, werden aufgefordert 8 binnen 8 Tagen ſich zum Eintrag in das Verzeichnis der Huldigungspflichtigen dies ſeits zu melden. 1 Ladenburg, den II. Aug, 1899. Bürgermeiſteramt. Petermann. Betz Achtung! Warne hiermit Jedermann der Frau Magdalena Herold geb. Grohe etwas zu borgen oder leihen indem ich keine Zahlung leiſte. J. Herold, Bierbrguer. 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