1 Nie rituelle Schlachtmethode des Schüchtens. (Orks polizeiliche Vorſchriſt vom 8. Auguſt 1899 für die Gemeinden: lung 92 Ladenburg, Schriesheim, Ilvesheim und Feudenheim) l, Los Niederlegen größerer nicht vorher betäubter Schlachttiere (Ochſen, dul Ahe, Kalbinnen, Rinder, Farren) behufs Vornahme der rituellen Schlacht⸗ 5 Schächten) muß raſch und ſicher ohne Beſchädigung und Quälerei un g, Sgclachttieres erfolgen. Es iſt verboten, das Tier an dem Kopf und A Hals allein in die Höhe zu ziehen. 9 1 8 100 Das Niederlegen der größeren Tiere muß durch Winden 9 0 . laſchenzüge bei feſtgebundenem 135 bewerkſtelligt werden. wird zy ze Fund z ; 5 i en Die Fallſeile ſind ſämmtliche mit Lederfeſſelriemen zu verſehen, ſtets 0 10 Aiſchmeivig zu halten und derartig an dem Tier zu befeſligen, daß ſich vet Alelbe der Feſſel nicht entledigen und wieder aufrichten kann. mel ö ö f 9 0 Während des Niederlegens muß der Kopf der Tiere gehörig unter⸗ fun und geführt werden, damit ein Aufſchlagen desſelben auf den Fuß⸗ hoden und ein Bruch der Hörner vermieden wird. 5 pen un g 8 8 1 0 4 Tie Schächtung darf nur durch erprobte Schächter ausgeführt erden. Bei dem Niederlegen der Tiere hat der Schächter zugegen zu ein, damit die Schächtung unmittelbar datauf vorgenommen werden kann, — die dulh Die Schächtung ſelbſt muß ſicher 12 ſchnell ausgeführt werden. 8. 5 6. N —. Nicht nur während des Schächtungsaktes, ſondern auch während der tuin m ganzen Dauer der nach dem Halsſchnitt eintretenden Muskelkrämpfe muß ſandt a de Kopf der Schlachttiere feſtgelegt werden. 7 5 Rleinere Schlachttiere dürfen behufs Vornahme der Schächtung nicht. dien m an den Hinterfüßen aufgehängt werden. f 8. 5 Das Blut der nach iſraelitiſchem Ritus geſchlachteten Tiere ſowie dasjenige von Tieren, welche bei der Unterſuchung nach der Schlachtung it Fungenſuche, Lungenſeucht, Perlſucht uſw. behaftet befunden und be⸗ fan 10 Afiandet wurden, darf nicht aus dem Schlachthauſe entfernt und zur en Wurſtbereitung verwendet werden. Das Letztere ar i 10 das Fleiſch der Tiere für genießbar erklärt wurde. 00 1 Zuwider handlungen werden, falls nicht der Lobt, 10 does des R. St. G. B. gegeben iſt, auf Grund des §§ 95 P. St. 1 50 75 an Geld bis zu 20 M. ev. im Falle der Unbeib inglich mit Haft f eſtraft. leute eh Mannheim, 11. Juli 1899. 9 hoh lu . Großh. Bezirksamt. Vollfaß Steruberg. 0 igket g Vorſtehende von Gr. Landeskommiſſär mit Verfügung vom 28. Juli id Baderx 88 899 Nr. 3601 genehmigte Vorſchrift bringen wir zur öffentl Kenntni n Bier 0 5 5 Ladenburg, den 24. Auguſt 1899. Bürgermeiſteramt. Petermann. . Lack Firniß⸗ und Farbenfabrik as Geyer & Cie. Ladenburg, b empfiehlt nun aa belhsteinfussbodenlackfarben 0 bhobelh E trockene Farb 1 elfarden dungs nl . Leinöl. & 5 i donlacke Leinöfficnisse e, e, ecgrapprefur schwarz u. gelb Seocatif 3 e, bebepsftele Otenrahracke Anstlich-, Maulel-, aeg ub 80 Sowie alle ins Fach schlagende Altikel; oi l 1 beſten Qualiäten bei billigſten Preiſen en gros und en detail. 5 öffret , fh 3 1 U 4 Michael 4 * in Ladenburg empfiehlt 7 Mlee⸗ und Gras. 1 4 Mähmaſchinen, aten Pferde⸗Rechen und Heuwender u den bewährteſten Fabrikaten unter den weitgehendſten 5 Garantie -Sedingungen. Miet- u. 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Bezirksamt Mannheim ſchriftlich oder 5 mündlich zu Protokoll mit ſofortiger 1 etz. Bezeichnung der Beweismittel ange⸗ Mein in der Hauptſtraße gelegenes bracht werden müſſen. Wohnhaus nen, Bin germeiſteramt Bekanntmachung. Ergänzungswahl in den Laternenarme, ſowie die Ketten im Rathaus zur Verſteigerung. Ladenburg, den 11. Aug. 1899. 0 Bürgermeiſteramt. Peter mann. mit complett eingerichtete Laden zu Petermann. Bttz. jedem Geſchäftsbetrieb geeignet) iſt, ſofort beziehbar im Ganzen zu ver⸗ Honnenschnitzler und mieten, eventuell zu verkaufen. Carl Joſef Colombara. Joſef ö ohnenhodel ſind zu haben in der Exped ition. Bl empfiehlt Zur Rirchweilie Fächer 15 Ballhandſchuhe — Spitzen empfehle Bänder — Spitzenſtoffe — Rö in großer Auswahl zu billigſten Preiſen 5 D. Freitag. Frisch eingetroflen / Große Auswahl Vorhangſtoffen in allen Breiten, weiß und crem Itachlhriefe Michael gläß. billigen Preiſen Hch. Sternweiler. Dreyfus & Mayer-Dinkel, Hobelwerk Mannheim. 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