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Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharl i . infektion hat ſich 0 185 1 W N Ae ene a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflülſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, 0. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, e. 110 5 Schul- und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren egten. 95 2. Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: 1 a. ſtrömender Überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, 16. 1 b. 5prozentige Carbolſäurelöſung, ee , 0. heiße Kaliſeifenlöſung, 8 ü e d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, a e. gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ 8 ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung, derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſamleit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Naſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in Sprozentige Carbollöſung zu werfen und 24 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen find. . Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salichlwatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit öprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlbſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgfältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinftzirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder ausgeſtäubt zu werden, in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ desinfektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Skunden lang außer Gebrguch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen krockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinesfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung t rocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozentiger Carhollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandflächen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſonders Bettſtatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtriche ne Wände mit frischem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmere ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be nach vor⸗ ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1 e. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup odr Scharlach ⸗ Erkrankten in Verkehr getreten find, haben ſich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit Fprocentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen f Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Scharlach Verſtorbener ſollen möglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, bei Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen andern bewohnten Haus- raum verbracht werden, ſie find in ein in Sprocentige Carbollöſung getauchtes Tuch ein⸗ zuhüllen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigrng des Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. 5 Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ terie oder Kroup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinfizirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wänden und Decken mit friſchem Brode abzureiben das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußboden wird mit öprocen⸗ tiger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, während in Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräſtiger Luftzug er⸗ zeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſind alle in dem Schulzimmer befindlichen Gegenſtände mit Hprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. 1 Ladenburg, den 7. Dezember 1898. 85 Bürgermeiſteraut. . 75 — Petermann. 2 4 Betz. Aasialtspast-Kaulel ſind zu haben in der Molitor ſchen Buchdruckerei. zu allen Gelegenheiten Anſichts⸗ 5 empfiehlt Kirchenſtraße. 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