N ee Scud an de n dem das dale * iſt doch zu bemerken, d f „daß a 3 en der Lampe auf ander, gal l 5 Pruch nimmt, und der ab eine eHenbue erleidet. nnn. Nov. Da 1 Miquel eine Ante e em uſter der frameſſch 15 Betriebe von einer beſtimmt 100 eionmens ab mit n dd e belegt, deren mit einer he wieſen werden ſoll. Dieſe Ertrag den . Har beſtimmt zum Schutze des hure 1 di 5. e des Kleinen 119 1 Mroßbetriebe, wenn die Nacht 5 Hamburg, 6. Novembe ü der Leiche des Fü t l. 5 drichsruh 5 27. 0 5 Wismut f men. mber in Friedrichsruh e 75 19 hlenſchaften werden Vertreter aa 5 bens hafen, 4. 9. Aienſchiff „Kaiſer Wilhelm III.“ 0 Poefahrten mit einer forcirten 15 det, die alle Erwartungen übertraf iu Maſchienen arbeiten ſpielend leicht d 1 Schiff eine Geſchwindigkeit von 17 Sula Fahrt, an welcher der Oberwerſtoirehn v Schuckmann, Oberbaurgt J WVirektor des Maſchinenbau⸗Reſſortz ß verlief auch in unruhiger Ste aan aß keine Ausbeſſerungen oder Rahel in Das Schiff gehorchte leich m ll dem Ruder und erwies ſich dadutth il oerirfähig. Das Geſanmterghiſ Fahrt War ein ſehr befriedigendes und 10 ies fäßigkeit der hieſigen Wat de ſendſte ugniß aus. — Heute wurde u eeſſiel die Erſatzkompagnie für daz! ies in Kiautſchou gebildet. . Nov. Fürchterliche Nea i Siena, Spezia und auf Sn Schaden an. Eine Bahnlinie ven, ö eueberſchwemmung unterbrochen Linien iſt der Verkehr außerotde Rn Saſäri ſind viele Hätte ie weggeriſſen worden. Der Baht F edig gestört. . eee ien dämmerte herauf, drüben a. ie konnte ſie in der fahlen Bla echen ſehen, wie ſie hin und her elle, bar noch im Gange, hie ud einige Balken; ein Seitenflig 4 peroßen Gebäudes ſchien gänzlich das Feuer war gelöscht, de hpeaters gerettet und das lug 1 groß, denn verunglückt war i aufen. Valentine hatte es al; . deute unten auf der Straße eluuſct. eiiie nur der Dichter des Stückes vn glückt. 0 Würden die Frommen in dar i “GSGeottesgericht anſehen, daß i ier die Strafe ereilt hatte. Auch Geis zu dieſen Frommen. 12 rien, am Mal ſeit 5 ehen Valentine au dieſe. Wen e. 5 e oder Sterbebett ihres 1 ee ihr noch gegenüber t 1 1 all die wahnſiunigen Ge 05 5 die ſie gehegt! Wie fee f gemalt, mit ihm an der le ei Liebe zu gewinnen, 1 n Herzen zu verdrängen! 5 5 un . nan, verſtümmelt, ſterbend! ar 60e ud wieder faltet ſie r 8 das nicht, nur das nicht! ſtöhute zum Himmel. . 3 Fortſetzung folgt. Jumoriſtiſches. gon der Schmiere. Direl „Das geehrte Publiku — 8 N —4 en Weilchen ſttzen e 7 „ Maria Stuart wird ſich 1 ur ſammeln zu gehen! 5 Bekanntmachung. 1 UK ö Maßregeln gegen den Mi betr. No. 517811. Unter Bezugnahme auf das Reichsgeſetz 1 b e die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen 5. 5 ſtruktion, das Landesgeſez vom 13. März 1894 betreffend d ſchäͤdigungen bei 15 (G.- u. Mang hiezu vom 26. Juni 1894 (G.⸗ u. V.⸗O.⸗Bl. S. 284) bri i Bachrung 5 — 5 0 15 0 Kenntniß. Ne Hobel machen wir daranf aufmerkſam, daß der An ru i wütender er Veſtzer der Thiere od „ Wenn der Besitzer der Thiere oder der Vorſteher der Wirt t i Thiere angehören, oorſätzlich oder fahrläſſig oder der Begleiter der 515 Tian beündlichen Thiere oder bezüglich der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere der Ner des Geſchäfts, der Stallung, Koppel oder Weide vorſätzlich den Vorſchriften der 9 9 8 5 85 ie 9 15 1 1880 zuwider die Anzeige vom Aus⸗ der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt ode 5 ee zt oder länger als 24 Stunden Mean unterlaſſen wurde, von der Erkrankung, dem Verenden oder d t eis rand oder Rauſchbrand behafteter Thiere unverzüglich Anzeige 1 die 1 5 behörde zu a Def 5 Wenn der Beſitzer eines der Thiere mit der Seuche behaftet gekauft oder durch A ohderes Rechksgeſchäft unter Lebenden erworben hat und von di 5 ae ae 0 on dieſem kranken Zuſtande Wenn dem Beſitzer oder deſſen Vertreter die Nichtbefolgung oder Ueber⸗ 11 1 polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Wg ne 105 Laſt fällt; 8 j 5. Wenn Thiere, welche beſtimmten Verkehrs⸗ oder Nutzungbeſchränkungeu oder der Abſperrung unterworfen ſind, in verbotwidriger Benutzung oder außerhalb der ihnen angevieſenen Räumlichkeit oder an Orten, zu welchen ihr Zutritt verboten iſt, betroffen berden. In den Fällen der Ziff. 2 u. 3 kann eine Abſchätzung nur auf den Antrag d unter ſeiner Haftbaxrkeit für die Koſten vorgenommen werden. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalter des Bezirks haben dieſe Bekanntmachung e elehrung in geeigneter Weiſe zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen. 8 ie Gewährung von Ent⸗ Belehrung über den Milzbrand: e Milzörand iſt eine meiſtens ſchnell und tödtlich verlaufende Krankheit, die iheitender Trockenheit häufiger als bei feuchter Witterung vorkommt. Wer Milzbrand befällt hauptſächlich Rinder und Schafe, ſeltener Pferde, Schweine a Ziegen, zuweilen auch Hirſche und Rehe. Ein plötzliches Verenden ſolcher Thiere ohne vorherige Krankheit, darf beſonders in 99 in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt, den Verdacht der Seuche erwecken. 5 Die Thiere ſtürzen, wie vom Schlage getroffen, zuſammen, verfallen in Krämpfe, ie uthemnoth und erſticken ſchließlich. Milchkühe brechen kurz vor der Krank⸗ ider Milch ab, Schafe entleeren einen blutigen Harn.“ Muche Thiere ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; die Fänen laſſen die Thiere plötzlich vom Futter ab und zeigen großen Durſt; ggtich ziktern ſie und ſind kalt, ſväter wird die Hautoberfläche wieder heiß. Die eiten haſtig und verrathen große Angſt. Solche Fieberfälle wiederholen ſich hic mehrmals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. De Miſt iſt weich und mit Blut gemiſcht. Mitunter, haupffächlich an Rindern, kommen plötzlich ganz unregelmäßig ge⸗ Miete Feſchwülſte an den Hinter⸗ oder Vorderſchenkeln, auf dem Kreuz, dem Rücken, Hale oder Kopfe, zum Vorſchein. Dieſe Geſchwüre ſind heiß und ihre Berührung ii as Thier ſchmerzhaft; oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand cgeschwulſt hinwegfährt. Die Geſchwülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen ie und entleeren eine blutwäſſrge Jauche.“ A deuflichſten treten die Kennzeichen des Milzbrandes nach dem Tode hervor. Der Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf; der Körper wird nicht ſtarr und den natürlichen Körperöffnungen, beſonders aus Maul, Naſe und After fließt ſchaumiges dunkelrothes Blut.“ 1 Menn ſolche Zeichen an kranken oder todten Thieren bemerkt werden, ſo iſt hie von I Ortspoltzeibehörde alsbald Anzeige zu erſtatten. 1 Solche weiſe erkrankte Thiere dürfen nicht geſchlachtet werden, widrigenfalls der Miiger jeden Anſpruch auf Entſchädigung verliert. o möglich find die erkrankten Thiere von den geſunden abzuſondern. . nden erkrankten Thieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein Hſcheitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil gezogen werden. Willich Behandlung ſteht nur den Thierärzten zu. a Wegen der großen Gefahr der Anſteckung, die nicht ſelten tödtliche Krankheit zur i durfen Perſonen, welche Verletzungen an Händen oder anderen unbedeckten Lörpertheilen haben, kranke Thiere nicht abwa ten und iſt das blutige Abſchlachten und das Abhäuten der Thiere verboken. 5 . 125 5 Zur Verhütung weiterer Milzbrandfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Des⸗ hien ater Oerflichkeiten und Geräthe, mit welchen die lebenden oder todten milzbrand⸗ ien Thiere in Berhürung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Thiere befand, unbedingt nöthig. „ Mannheim, den 2. Nov. 1898. i . Großh. Bezirksamt. 5 f 9 4 v. Merhart. . 443294 Veſchluß. N Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 4. Nov. 1898. . Bürgermeiſter. Petermann. W ir geben der verehrlichen Einwohnerſchaft von Ladenburg hiermit un, daß für Anſchlüſſe, deren Anmeldung bis zum 15. November a. e. Hfolgt, von der in § 6 unſerer Strombpezucd betagte angeführten An⸗ Maßgebahr an das Leitungsnetz Abſtand genommen wird. Süddeutsche Elektrioitäts-Actien-Cesellschaft Ludwigshafen a. Hh. Betz. laſchinen euſter Conſtruktion 1 8 * 2 25 2 8 N (R.⸗G. Bl. S. 153) nebſt In⸗ B. O. Bl. S. 124), ſowie auf die Vollzugs⸗ 2 Für die bei dem Hinſcheiden unſerer lieben Mutter, Großmutter, Schwiegermutter und Tante Auonrad Bläß Ww. 4 i beinen Teilnahme, Blumenſpenden und Leichenbegleitung, ſowie für die liebevolle Pflege der Nieder bronner Schweſtern, ſagen wir hiermit unſern herzlichſten Dank. Ladenburg, den 8 November 1898. ! 115 B Dae ttauernden Hinterbliebenen. ö Mittheilung & Empfehlung. Der geehrten Einwohnerſchaft von Hier und Umgegend die ergebene Mittheilung, daß ſich die Firma Baumann und Heckel unterm Heutigen aufgelöst, hat und ich von jetzt ab mein Geſchäft unter der Firma Heinrich Heckel, Bildhauer in dem ſeitherigen Geſchäftslokal weiterführe. a Bei Zuſicherung geſchmackvoller Ausführung, reeller und prompter Be⸗ dienung bitte um geneigtes Wohlwollen und zeichne 1 Hochachtungsvoll Heinrich Heckel. Ladenburg, 8. November 1898. Geſchäftsempfefilung. Mache hiermit der hieſigen Einwohnerſchaft die ergebene Mitteilung, daß ich jetzt ſelbſt mein 5 f * Geſchäft als Kleidermacher angefangen habe, und ſichere in prompter Ausführung, reelle Bedienung zu. Um geneigtes Wohlwollen erſucht Lorenz Friedrich. Neue Anlage Nr. 94. Die bekannten, guten, geſtrickten Herrenwesten ſind in jeder Größe und Farbe am b wü 1 D. Freitag. leiderstoſfen In jeder Qualität und Preislage friſch eingetroffen. 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