n rene e e e, Bekanntmachung. Nr. 3907. Durch Beförderung des Nachtwächters Bürner zum Feld⸗ hüter iſt eine Nachtwächterſtelle hier vacant geworden. Die Vergütung eines Nachtwächters beträgt pro Jahr 120 M. Geeignete Bewerber, welche guten Leumund haben müſſen, wollen ſich bis längſtens Freitag, den 21. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr ſeits melden. Ladenburg, den 10. Okt. 1898. Gemeinderat. Petermann. Betz. Dücktrüben⸗Verſleigerung. Nr. 3908 Das Erträgniß an Dickrüben von: 83 Ar 90 qm Acker in der Beint, neben katholiſcher Pfarrei Heddesheim und Andreas Trill II. wird am Freitag, den 14. d. Mt Vormittags 11 Uhr im Rathauſe hier mittelſt öffentlicher Verſteigerung verkauft. Der Acker iſt in vier annährend gleiche Looſe eingetheilt. Hierzu werden haber eingeladen. Ladenburg, den 10. Okt. 1898. Gemeinderath. 2 Petermann. Betz. Weiden-Verſteigerung. Nr. 3010. Am 5 Freitag, den 14. d. Mts. Vorm. halb 12 Uhr wird im Rathhauſe hier das Weiden⸗ erträgniß der Gemeinde öffentlich verſteigert. i Steigerungslieb⸗ Ladenburg, den 10. Okt. 1898. Bürgermeiſteramt Petermann. Betz. Ich Unterzeichneter betrachte den Herrn Friedrich Betzwieſer, Cigarreu⸗ arbeiter hier, inſolange als einen Verläumder, als er die aufgeſtellte Behauptung „ich hätte mich bei ihm geäußert, die Geſangsabtheilung der Geſellſchaft „Gemüthlichkeit“ habe die Parole ausgegeben, in der Wirthſchaft zum Schiff hier am Samſtag den 1. Okt. abends nach Beendigung der zu Ehren des Herrn Bürgermeiſters Petermann veranſtalteten Begrüßungs⸗ feier kein Glas Bier zu trinken, mir gegenüber nicht ſchriftlich zurück⸗ nimmt, da ſolche vollſtändig aus der Luft gegriffen iſt.“ Bemerkt ſei noch, daß die Sänger der Geſangsabtheilung der Geſell⸗ ſchaft „Gemüthlichkeit“ lediglich dem Beſchluſſe des Feſtausſchuſſes, wonach jeder Verein bezw. Geſellſchaft nach Auflöſung des Lampionszuges in das eigene Lokal zurückkehren ſollte, geſchloſſen Folge geleiſtet haben. Ladenburg den 10. Okt. 1898. 25 e Frauz Heller. r e benni kale Cöln * XX XN XN NN au MK. 2 — Mk. 2,50 Mk. 3,.— Mk. 3, 30. per Flaſch käuflich in Ladenburg bei Michael Bläß Itachlbtiefe 1. ſind zu haben in der Exped. des. Blattes. 5 e 5 Jonntag, den 16. Pktober d. J. begeht 8 die Feier ſeines . 1800 jährigen ſtädtiſchen Peſtehens. Das Feſt wird am Vorabend halb 7 Uhr durch feierliches Glockengeläute und durch Böllerſchießen eingeleitet. Am Feſttage ſelbſt findet Vormittags halb 10 Uhr in allen Kirchen Feſtgottesdienſt, Nachmittags 3 Uhr im Saale zum Anker eine Schulfeier, Abends halb 8 Uhr im Saale zum Anker ein allgemeines Bankett ſtatt. Um 8 Uhr wird das Kriegerdenkmal bengaliſch beleuchtet Wir laden die verehrlichen Einwohner der Stadt zur Teil⸗ nahme an dem ſeltenen Feſte freundlichſt ein und erſuchen die⸗ ſelben die Häuſer zu beflaggen. . 1 5 den 11. Oktober 1898. Gemeinderat Petermann. Jagdverpachkung. Am Freitag, den 14. des. Mts., Vormittags 11 Ahr wird im Rathhauſe dahier die Ausübung der Jagd auf hieſiger Gemarkung und zwar in denjenigen Abteilungen, welche bei der erſten Verſteigerung nicht zugeſchlagen wurden: 2. Abteilung. Rechts der Main⸗Neckar⸗Eiſenbahn bis an den Schriesheimer Bach und die anſtoßenden Gemarkungsgrenzen von Heddesheim, Großſachſen, Leutershauſen und Schriesheim. 3. Abteilung. Von dem Schriesheimer Bach aufwärts bis an die Grenze der Gemarkungen von Schriesheim, Doſſenheim und Schwabenheimerhof, weſtlich bis zum Neckar, das ſogenannte obere Feld, auf 6 Jahre, be⸗ ginnend mit dem 1. Februar 1899, mittelſt öffentlicher Verſteigerung verpachtet. ö e Der Zuſchlag wird dem höchſten Gebot, vorbehaltlich der Genehmig⸗ ung des Gemeinderats, ertheilt. Ladenburg, den 3. Oktober 1898. Bürgermeiſteramt: Petermann. Sanzkursus. Den verehrlichen Eltern und Vormünder zur gefl. Nachricht, daß mein Tanzunterricht Mitte Oktober beginnt. Anmeldungen nehme in meiner Wohnung entgegen. Mit aller Hochachtung Frau Eliſe Götzelmann. Betz. Großes Lager in 8 1 Corsetten 5 neueſter Facon, g Triandra Korſett beſtes Fabrikat mit unzerbrechlichen Einlagen. Alleinverkauf für hieſigen Plaß D. Freitag. Guſtfiaus zum Töwen. 55 Rothwein friſch eingetroffen und empfiehlt ſolchen A. Fuchs. SOO OOO Mitteilung. Unterzeichneter empfiehlt ſich zur Anlage von 5 elektrischen Lichtleitungen bei prompter Bedienung zu äußerſt billigen Preiſen. Koſten⸗Voranſchläge auf Wunſch gratis. Muſterlager in Beleuchtungskörpern aller Art von einfacher bis reichſter Ausſtattung zu außergewöhnlich billigen Preiſen. Hochachtungsvoll Heinrich Schneider. Uhrmacher und Elektrotechniker. SSO Bekanntmachung Nr. 3829. 5 a Diejenigen Tabakpflanzer, welche noch im Beſitze von Sandgrumpen diesjähriger Ernte ſind, werden hier⸗ mit aufgefordert, dieſelben bis läng⸗ ſtens zum 15. Oktober 1898 zum Verwiegen anzumelden. Die Anträge auf Verwiegung ſind bei der Steuereinnehmerei hier zu ſtellen, durch deren Vermittlung ſo⸗ dann ein Schlußverwiegungstermin von Gr. Hauptſteueramt Mannheim anberaumt werden wird. Haben einzelne Pflanzer bis zum Verwiegungstermin noch keine Käufer für ihre Grumpen gefunden, ſo bleibt ihnen überlaſſen, die Anſchreib⸗ ung des letzteren auf Abrechnungs⸗ buch zu beantragen, oder — wenn ſich die Ware wegen ihrer geringen Qualität zur weiteren Aufbewahrung beim Pflanzer nicht eignet — die⸗ „ aleger ſelben zur Vernichtung unter am: 0 h licher Aufficht anzumelden. fa vd rauf Sandgrumpen, welche nach dm 1 15. d. Mts. zur Verwiegung ange ⸗ . 0 meldet werden, werden in ſteuerlicher e Hinſicht ebenſo wie Sandblätter und 1 1 Sbergut behandelt. e Ladenburg, 6. Oktober 1898. a 1 nd heute eine 5 Bürgermeiſteramt. ß Pettau. bee ms 0 dn den 5 . f n Kämmen d Bekanntmachung ene Die ungerechtferligten Schulverſäumniſſe betr. Durch § 4 des Geſetzes über den Elementarunterricht vom 14. Mai 1892 wird beſtimmt, daß wegen un⸗ gerechtfertigten Schul⸗Verſäumniſſes eines Kindes gegen Eltern oder deren Stellvertreter § 71 des Polizei ſtrafgeſetzbuches vom 31. Oktober 1864 zur Anwendung kommt, ſofern die vom Bürgermeiſteramt wieder⸗ holt erkannten Geldſtrafen fruchtlos geblieben ſind. Polizeiſtrafgeſetzbuch § 71 lautet: Mit Haft bis zu 8 Tagen oder an Geld bis zu 20 Mark werden Eltern, Pflegeeltern, Vormünder, Dienſt⸗ und Lehrherren geſtraft, welche ohne ge⸗ nügende Entſchuldigung unterlaſſen, ihre ſchulpflichtigen Kinder, Pflege⸗ i fine Einigu cen, dem ne e Los ſelbſt d 1 u, die Deutſch . kthebung get b bnpenkaisers rn Das ſch? ali md 10 kinder, Mündel, Dienſtboten und 0 beſt Lehrlinge zum Schulbeſuch anzu⸗ ir gegrl halten, wenn ſie wegen ſolcher ſchuld⸗ —— baren Verſäumniſſe wiederholt mit Die 3 Geldſtrafen belegt worden ſind. Zugleich wird darauf aufmerkſam Wulle d. gemacht, daß nach § 18 der Schul⸗ eien. ordnung vom 27. Februar 1894 dit 0 d im daz Verwendung der Kinder zu gewöhn⸗ lichen häuslichen oder landwirtſchaft⸗ lichen und gewerblichen Geſchäften nicht als genügender Entſchuldigungs⸗ grund betrachtet werden darf. Ladenburg, den 5. Oktober 1898. 00 Die Ortsſchulbehörde: f En seh Petermann, Burger. 0 ih g A cz muß Zahlungs⸗Aufforderung. ache Diejenigen Steuerpflichtigen, welche „ier wh noch mit allgemeiner oder örtlicher d u mi Kirchenſteuer im Rückſtand ſind, werden u dünn u aufgefordert, binnen acht Tagen Zahlung ung uch, zu leiſten, widrigenfalls ſie Betreibung u Nest qu zu gewärtigen haben. wühm, Der Virchenſteuererheber. g 5 ſcht K 10 dan ſe m 40 geldſchrän ke, neu, ein⸗ und zweithrg. feuer⸗ u. Diebes⸗ ef 1 ſicher garaut. ſpottb. zu verkaufen n eig Paul Weſtermann, Nuit ul Nähmaſchienenhandl. Magdeburg. u schen au kan