Auszug aus den Standesbüchern der Stadt Ladenburg pro Monat September 1898. Eheſchließungen: a 15. Karl Adam Prior led. Stations⸗ verwalter in Großſachſen mit 8 Mutſchler led. Näherin ier. Auguſt Motſch led., Bäcker in Wiesbach (Pfalz) mit Maria Wolf led. hier. Geburten. Dem Maurer Jakob Katzenmaier II. e. S. Joſef. Dem Landwirt Friedrich Schrepp II., e. T. Eliſabetha. Dem Cigarrenmacher Heinrich Schornegg, e. T. Eliſe Margaretha. Dem Landwirt Theodor Nilſon, e. T. Franziska Kunigunde. Dem Fabrikarbeiter Johann Storch e. S. Johann Georg. Dem Metzger Johann Auguſt Wolf, e. S. Otto Karl. Sterhfälle. Joſeph, Sohn des Schuhmachers Ludwig Meixner 6 Monat alt. Johann Michael Philipp Fuchs, Wirt 51 Jahre, 4 Monat 28 Tage alt. Alfred Eduard, Sohn des Schreiners Johann Michael ge⸗ nannt Jean Stopfer, 8 Monat 20 Tage alt. Philipp Gieſer, Landwirt, 73 Jahre 4. M. 1 T. alt. Margaretha, Tochter des Drehers Joſeph Palm 1 Mongt alt. Chriſtina Sibilla geb. Münz, Ehefrau des Privatmannes Johann Ludwig Schanz 70 Jahr 19 M. 25 Tag alt. 17. Friederike geborene Kinz, Wittwe des Schneiders Heinrich Baumann 76 Jahr 8 M. alt. Ladenburg, den 1. Oktober 1898. Standesbeamte. Stellvertreter. G. M. Beidinger. Zahlungs- Aufforderung. Diejenigen Steuerpflichtigen, welche noch mit allgemeiner oder örtlicher Kirchenſteuer im Rückſtand ſind, werden aufgefordert, binnen acht Tagen Zahlung zu leiſten, widrigenfalls ſie Betreibung zu gewärtigen haben. Ber Rirchenſteuererheber. Sie irren wenn Sie glauben, es ſei egal, ob die Schuhe geſchmiert werden oder nicht. Probieren Sie es und ſchmieren Sie Ihre Schuhe wenigſteus nur alle 8 Tage einmal mit Krebs⸗ Fett und Sie werden finden, daß das Leder weicher und dauer⸗ hafter wird. Zu haben: Ladenburg: M. Firnhaber, „ B. Köhler, „ „F. Nefert, a 7 C. L. Stenz. Neckarhauſen: Carl Zeiſner, Schriesheim: Mich. Weiher, C. Trippmacher. Frachtbriefe sind zu haben in der Exped. d. B. Bekanntmachung. Die Wiederaufnahme des Unterrichts N an der Volksſchule in Ladenburg betr. s wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Unterricht a. an der Volksſchule am Montag, den 10. Oktober, morgens 8 Uhr bez. mittags 1 Uhr, b. an der Fortbildungsſchule am Sonntag, den 16. Oktober, mittags 12 Uhr und o. an der Induſtrieſchule in folgender Weiſe wieder ſeinen Anfang nimmt: i 6. u. 8. Klaſſe am Montag, den 10. u. Donnerſt. den 13. Okt. mittags v. 1-4 Uhr 7. „ „ Dienſtag, „ 11. u. Freitag, „ 14. „ „ v. 1-4 „ 5. u. 4. „ „Mittwoch, „ 12. u. Samſtag, „ 15. „ v. 1—4 „ 3. „ „Freitag, „ 14. Oktober morgens von 8 —10 Uhr. Turnunterricht wird den Knaben wie folgt erteilt: Der 7. und 8. Klaſſe jeweils in der Woche Montag und Donnerſtag morgens von 11—12 Uhr, der 4. Klaſſe Dienſtag und Freitag morgens von 11—12 Uhr und der Buds 5 5 5 mittags „ 4—5 Uhr. Schulverſäumniſſe werden mit geſetzlichen Strafen belegt. 8 den 1. Oktober 1898. 1 Die Ortsſchulbehörde: V J. B. . G. M. Beidinger. agdverpack kung, Am Freitag, den 14. ds. Mts., Vormittags 11 wird im Ratbhauſe dahier die Ausübung der Jagd auf hieſiger Gemarkung und zwar in denjenigen Abteilungen, welche bei der erſten Verſteigerung nicht zugeſchlagen wurden: 2. Abteilung. Rechts der Main⸗Neckar⸗Eiſenbahn bis an den Schriesheimer Bach und die anſtoßenden Gemarkungsgrenzen von Heddesheim, Großſachſen, Leutershauſen und Schriesheim. 3. Abteilung. Von dem Schriesheimer Bach aufwärts bis an die Grenze der Gemarkungen von Schriesheim, Doſſenheim und Schwabenheimerhof, weſtlich bis zum Neckar, das ſogenannte obere Feld, auf 6 Jahre, be⸗ ginnend mit dem 1. Februar 1899, mittelſt öffentlicher Verſteigerung verpachtet. Der Zuſchlag wird dem höchſten Gebot vorbehaltlich der Genehmig⸗ adenbu ung des Gemeinderats, ertheilt. Ladenburg, den 3. Oktober 1898. „„ Bürgermeiſteramt: Petermann. Geſchäftscröſfnung. 5 reunden und Bekannten zur Nachricht, daß ich als Schuhmacher mein Geſchäft hier eröffnet habe, und empfehle mich von Anfertigung neuer Arbeit, ſowie in Reparaturen. E Herren Sohlen und Fleck 2 Mark 50 Pfg. Betz. Damen 1 10 10 1 1 Kinder 75 „ von 90 „ eeigneten Zuſpruch bittet 5 Andreas Katzenſtein. Schuhmacher. Wohnhoft bei Adam Gattung, Zimmermann. — Neue Anlage. Sanzkursus. Den verehrlichen Eltern und Vormünder zur gefl. Nachricht, mein Tanzunterricht Mitte Oktober beginnt. nehme in meiner Wohnung entgegen. 7 daß Anmeldungen Mit aller Hochachtung Frau Eliſe Götzelmann. Großes Lager in Corsetten Triandra Korſett beſtes Fabrikat mit unzerbrechlichen Einlagen. Alleinverkauf für hieſigen h D. Freitag. Gaſthaus zum Löwen. Rothwein 92 friſch eingetroffen un) empfiehlt ſolchen neueſter Facon, anberaumt werden wird. Bekanntmachung. Nr. 9829. Diejenigen Tabakpflanzer, welche noch im Beſitze von Sandgrumpen diesjähriger Ernte ſind, werden hier⸗ mit aufgefordert, dieſelben bis lng; ſtens zum 15. Oktober 1898 zum Verwiegen anzumelden. Die Anträge auf Verwiegung ſind bei der Steuereinnehmerei hier zu ſtellen, durch deren Vermittlung ſo⸗ dann ein Schlußverwiegungstermin von Gr. Hauptſteueramt Mannheim Haben einzelne Pflanzer bis zum Verwiegungstermin noch keine Käufer für ihre Grumpen gefunden, bleibt ihnen überlaſſen, die Anſchreib⸗ ung des letzteren auf Abrechnungs buch zu beantragen, oder — wen ſich die Ware wegen ihrer geringen lobte Qualität zur weiteren Aufbewahrung n Lager beim Pflanzer nicht eignet — die . ſener er ſelben zur Vernichtung unter amt 125 Befelg, licher Aufficht anzumelden. Sandgrumpen, welche nach de 15. d. Mts. zur Verwiegung ange meldet werden, werden in ſteuerlicher Hinſicht ebenſo wie Sandblätter und Obergut behandelt. Ladenburg, 6. Oktober 1898. Bürgermeiſteramt. Petermann. Betz I. al wich Fe Bekanntmachung. e hinlängli ah Veran che Kaiser n t am n Enweih agen Erlöse g belhnehm in luer wol Die ungerechtferligten Schulverſäumniſſe ber, Durch § 4 des Geſetzes über de Elementarunterricht vom 14. Ma 1892 wird beſtimmt, daß wegen un gerechtfertigten Schul⸗Verſäumniſſes eines Kindes gegen Eltern ode deren Stellvertreter § 71 des Polize⸗ ſtrafgeſetzbuches vom 31. Oktobe a fi eigen 1864 zur Anwendung kommt, ſofern s Eifer die vom Bürgermeiſteramt wieder Daplande z. holt erkannten Geldſtrafen fruchtlos n af dem geblieben ſind. ahl, mit da Polizeiſtrafgeſetzbuch § 71 lautet Aälehrt n Mit Haft bis zu 8 Tagen oder a Geld bis zu 20 Mark werden Eltern, Pflegeeltern, Vormünder, Dienſt⸗ und Lehrherren geſtraft, welche ohne ge⸗ nügende Entſchuldigung unterlaſſen, ihre ſchulpflichtigen Kinder, Pflege⸗ kinder, Mündel, Dienſtboten und Lehrlinge zum Schulbeſuch anzu⸗ halten, wenn ſie wegen ſolcher ſchuld een haben. A K denech u ſch Haiſe anal mit n m Juul a ihr dem Ir bapadt — — baren Verſäumniſſe wiederholt mi Die Geldſtrafen belegt worden ſind. f el Zugleich wird darauf aufmerkſam 1 gemacht, daß rach § 18 der Schul⸗ ng ordnung vom 27. Februar 1894 die i Sutz Verwendung der Kinder zu gewöhn⸗ * duc g lichen häuslichen oder landwirtſchaft⸗ unt ht do lichen und gewerblichen Geſchäften [ er den nicht als genügender Entſchuldigungs⸗ d un N grund betrachtet werden darf. Er hen. Ladenburg, den 5. Oktober 1898. : but Die Ortsſchulbehörde; . ng Petermann. Burger. Bekanntmachung. Nr. 3854. Alle Obſtbäume, und Geſträu ber in Gärten, Höfen und Weinbergen, auf Feldern und Wieſen, an Straßen und Wegen, ſowie an Eiſenbahndämmen ſind innerhalb 4 Wochen von heute ab von Raupenneſtern zu reinigen und letztere zu vertilgen, was wir den Beſitzern genannter Bäume de. behufs Nachachtung zur Kenntnis bringen. Ladenburg, den 7. Oktober 1898. Bürgermeiſteramt. Petermann. Betz.