ie Juul aber din tf biet ch. un ah it für den c e in den e v. Canan n landm. g unſch gr f en, 8. Se en abgeveg te früh z 150 Mul eim werden he Walldorf r ſen und 120 lach bewan hen Mul f, zienlic ſerß und im , ref N nen nich uc. Ich heir la chen. Mis ſen lll! e geln h schlie, über das Besinſectionsverfahren bei Diphtherie 5 1 Anweiſung . Kroup und 1. Die bei Erkrankungen an Diphtherie, infektion hat ſich zu erſtrecken: a, auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdün tu Sflüf b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbl e ee el und ſon e. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. 100 55 9 115 15 an deche hnene heiten Verſtorbenen, e, auf di uls und andere Räume, i i hien ie, in denen die Erkrankten zu 2. e ſind vorzugsweiſe zu verwenden: a, ſtrömender Überhitzter Waſſerdam in „ Sprozentige Gocbolfcuselöſuſg, Man keſonderen Apparat 0, heiße Kaliſeifenlöſung, dl. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e, gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtli ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Poſchen; die Leib⸗ und Vettwäſche iſt möglichſt häufig und nach er derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſamkeit iſt ferner den Ab des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Naſe ſind Elcher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in AProzenige Carbollöſung zu werfen und 24 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen ſind. i Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen Lerbol⸗ oder Salieylwatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Sprozentiger Uörbonsſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. 5 Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen unden aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weilig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifen bad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgfältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinftzirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ ünmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder ausgeſtäubt zu werden, in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein bara zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ desinfektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinesfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung t rocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozenkiger Carßollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandflächen, ſoweit dieſelben kit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſonders Beltſtatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtriche ne Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmer e ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſerbe nach vor⸗ ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1 e. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup odr Scharlach⸗ Erkrankten in Verkehr getreten find, haben ſich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ kührung kommen, die Hände mit Sprozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen mäöglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer olchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Haus raum verbracht werden, ſie find in ein 5protentige Carbollöſung getauchtes Tach einzuhllllen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. 5 Zu 1 e, Sind mehrere Schlller; die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ lherie oder Kroup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald des inſtzirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wände und Decken mit friſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt. Der Fußboden wird mit Hprocentiger Carbollsſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, während m Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thllren kräftiger Luftzug zu er⸗ Rügen Während der Boden noch naß iſt, ſind alle in dem Schulzimmer befindlichen Gegenſtände mit Sprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. Ladenburg, den 30. Auguſt 1898. . Bürgermeiſteramt. 1 J. V. D. B. G. M. Beidinger. 88888888506 7 mehrmals täglich gründlich ſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen Wänden, dem Boden oder den ßes Lager in 5 Corsetten Triandra Korſett . beſtes Fabrikat mit unzerbrechlichen Einlagen. Alleinverkauf ſür hieſigen Platz bei D. Freitag. SOOO OO neueſter Facon, Kroup und Scharlach erforderliche Des⸗ ige Einri f von dem Kranken benutzten Gebraucesgegenſtnbe cus aud ds verkeh ren ch des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu folgter Verunreinigung, durch Aufwaſchen mit SSG bbele, Gr. Realschule Ladenburg. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden am 5 Montag, den 12 September, . vormittags 3—12 uhr im Konferenzzimmer der Anſtalt entgegen⸗ genommen. Hierbei ſind vorzulegen: das letzte Schulzeugnis, der Geburts⸗ und Impfſchein. Die Aufnahmeprüfung beginnt am Dienſtag, den 13. September, vormittags 9 Uhr. Am gleichen Tage, nachmittags 2 Uhr, finden die Nachprüfungen ſtatt. 5 Am Mittwoch, den 14. September, vormittags 10 Uhr, haben ſämmtliche Schüler zur Eröffnung des Schuljahres in das Lehr⸗ zimmer der Klaſſe 6 zu kommen. Ladenb irg den 3. September 1798. g Der Vorſtand: Prof. Metzger. 15 2 Gaſtfiaus zum Hirſch. . Tauzmusik wozu freundlichſt einladet. M. Kreter GKorsetten Ausverkauf. f Hch. Sternweiler. Futterschneid-Maschinen 9 und landw. Geräthe empfiehlt 1155 Michael gläß. Alte Fufterschngidmaschine werden gerns umgetausoht, O Prima Hobelbrelker S deutſche und ſchwediſche, in allen Dimenſionen, ſowie auch HFalzalegel u. Tul in ſchönſter Waare empfiehlt Ueberlinger Kälbermehl (Milcherſatzmehl) von Geiges & Schaaf, Fabrik für Haferprodukte in Ueber⸗ lingen a. S. Vorzüglich zur Aufzucht von Jungvieh. Zeugniſſe zu Dienſten. Im Gebrauch ſehr billig und ausgiebig. Niederlage bei Herrn: J. E. Merkel, Mehl u. Landesprodukten in Ladenburg. Peutsche Hausfrauen. Die in ihrem Kampfe um's Daſein ſchwer ringenden armen Thür. Handweber bitten um Arbeit! Dieſelben bieten an: . Tiſchtücher, Servietlen, Taſchentücher, Hand⸗ und Küchentücher, Scheuertücher 8 Rein⸗ und Halb⸗Leinen, Bettzeuge, Bettkörpers und Drells, Halbwollen, 5 Kleiderſtoffe, Altthüringiſche⸗ und Spruchdecken, Kyffhäuſer⸗Decken u. ſ. w. Fertige Wäſche! a Sämtliche Wgren ſind gute Handfabrikate. Viele tauſend Anerkennungs⸗ ſchreiben liegen vor. Muſter und Preisverzeichniſſe ſtehen auf Wunſch portofrei zu Dienſten und wolle man ſich dieſerhalb wenden an den Thüringer Weber⸗Verein Golha Vorſitzender C. J. Grübel, 1 Landtags Abgeordneter