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Die Grundeigenthümer werden hiervon mit deu Anfügen in Kennt⸗ A geſezt, daß das Verzeichniß der ſeit der letzten am 23. September 1807 fiattgehabten Fortführung eingetretenen, dem Gemeinderath bekannt Aewordenen Veränderungen im Grundeigenthum während acht Tagen vom e August I. J: ab zur Einſicht der Betheiligten auf dem Rathhauſe Aaniegt; etwaige Einwendung gegen die in dem Verzeichniß vorgemerkten Mänderungen in dem Grundeigenthum und deren Beurkundung im Wherbuch ſind dem Fortführungsbeamten in der Tagfahrt vorzutragen. Die Grundeigenthümer werden gleichzeitig aufgefordert, die ſeit der Hndeuch nicht erſichtlichen Veränderungen dem Fortführungsbeamten in de bezeichneten Tagfahrt anzumelden. Ueber die in der Form der Grund⸗ cke eingetretenen Veränderungen ſind die vorgeſchriebenen Handriſſe und Meßurkunden vor der Tagfahrt bei dem Gemeinderath oder in der Tag⸗ kohrt bei dem Fortführungsbeamten abzugeben, widrigenfalls dieſelben auf ohen der Betheiligten von Amtswegen beſchafft werden müßten. Nuch werden in der Tagfahrt Anträge der Grundeigenthümer wegen Miesbeſtimmung verloren gegangener Grenzmarken an ihren Grundſtücken entgegen genommen. „„ Ladenburg, den 4. Auguſt 1898. Der Gemeinderath. J. V. d B. G M. Beidinger. Dankſagung. a Für die Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem Verluſte meiner lieben Gattin, Tochter und Schweſter 3 Anna Löſch für die zahlreiche Leichenbegleitung und Blumenſpenden, Herrn 0 Stadtpfarrer Sievert für die tröſtenden Worte am Grabe, g ſowie den Schweſtern Eliſe und Roſa für die liebevolle Pflege, ſprechen wir hiermit den innigſten Dank aus. Ladenburg, den 16. Auguſt 1898. Die trauernden Hinterbliebenen. . Wir können nicht unterlaſſen, unſeren allverehrten Bau⸗ herrn Auguſt Schäfer für den uns am vergangenen Samſtag im Gaſthaus „zum Schiff“ bereiteten genußreichen Abend hierdurch unſeren verbindlichſten Dank auszuſprechen. Ladenburg, den 15. Aug. 1898. Im Namen der Meiſter, Geſellen und Lehrlinge. Franz Baumann. Fuuxxnnmnnn⁰ανεεεε Vorhangſtoffe! Vorhangſtoffe! In reichſter Auswahl und jeder Preislage empfiehlt zu bekannten billigen Preiſen. 5 5 i 5 Hch. Slernweiler. Herren⸗ u. Knabenfilzhüte Sportmützen. Mein Lager in dee ενιεεεινεενε a Filzhüten itt ſtets mit Neuheiten ausgeſtattet und empfehle mich bei Bedarf, Zuſicherung beſter Bedienung. N 0 0 Sportsmützen ſind auch am Lager. ine Partie zurückgeſetzler Filzhüle gebe zu und unter Ankaufspreis ab. 5 1chtbriefe unter 1 Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung und es hat 2 * u. 90. Einladung zur Wahl des Bürgermeiſters zu Ladenburg. J. Zur nochmaligen Vornahme einer Bürgermeiſterwahl für die Ge⸗ meinde Ladenburg durch den Bürgerausſchuß und den Gemeindera wird Termin auf: Donnerstag den, 18 Auguſt 1898 auf das Rathaus dahier feſtgeſetzt. l f Die Wahl beginnt um 4 Uhr Nachmittags und wird um 5 Uhr geſchloſſen. 127 jeder Stimmberechtigte ſeinen ausgefüllten Wahlzettel der Wahl⸗ kommiſſion perſönlich zu übergeben. 1 II. Wahlberechtigt ſind die Bürgerausſchußmitglieder und Gemeinderäte. III. Wählbar ſind ſämmtliche Gemeindebürger. Ausgenommen ſind und können nicht gewählt werden diejenigen: 1. Die als Soldaten im wirklichen Dienſt ſtehen; 2. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und 5 Jahre nach dem Schluſſe desſelben, ſofern ſie nicht früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben; denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen iſt; f e Ortsabweſenheit iſt kein Hindernißgrund für die Wähl⸗ barkeit. Wenn ein als Bürgermeiſter Gewählter das Wirthſchafts⸗ gewerbe treibt, ſo kann er die Wahl nur annehmen, wenn er zwei Dritteile der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hat oder ſein Gewerbe niedergelegt. „ Vorgeſetzte Staatsverwaltungsbeamte und Ortsgeiſtliche, andere Staatsdiener, ſtandes⸗ oder grundherrliche Beamte und Schullehrer können die Wahl zum Bürgermeiſter nur annehmen, wenn ſie ihre Stellen niederlegen. 8 Unter denſelben Vorausſetzungen, kann auch jeder Staatsbürger gewählt, aber nicht von der Staatsbehörde ernannt werden. Mit der Annahme der Wahl erwirbt der Gewählte das Bürgerrecht unentgeltlich. Es ſteht ihm frei ſich in den Bürgergenuß einzukaufen oder nicht. Die Bürgerausſchußmitglieder und der Gemeinderat werden hiermit eingeladen, zahlreich und pünktlich zur Wahl zu erſcheinen. Da die Wahlhandlung öffentlich iſt, iſt jedem Wahl⸗ berechtigten und Wählbaren der Zutritt geſtattet, Ladenburg, 9. Auguſt 1898. 5 1 Gemeinderat. J. V. D. B. Sonntag, 21. Auguſt, 1393 Morgens 7—9 Uhr 8 Preis- Schliessen. Montag, den 22. Auguſt von 9 Uhr ab Uebungs⸗ und Preisſchießen. 0 5 Für Feuchtigkeit wird geſorgt. Abſchiedsfeier für Kamerad Lorenz Forſter. Zu recht zahlreicher Betheiligung ladet ein Der Schützenmeistel. Gaſtaus zum Rdler. Naächſten Freitag wird 1 geſchlachtet 2 n Wellfleiſch Abends hausgemachte Wurſt Es ladet höflichſt ein D. Boſſert. Vorhangstoffresten gebe zu jedem annehmbaren Gebote ab. i Lamberquins wegen Aufgabe des Artikels zu den niedrigſten Aus verkaufspreiſen. Hch. Sternweiler. 8 Ne i 3 Ueberlinger Kälbermehl (Milcherſatzmehl) von Geiges & Schaaf, Fabrik für Haferprodukte in Ueber⸗ lingen a. S. Vorzüglich zur Aufzucht von Jungvieh. Zeugniſſe zu Dienſten. Im Gebrauch ſehr billig und ausgiebig. Niederlage bei Herrn: J. F. Merkel, Mehl u. Landesprodukten in Ladenburg.