1 ag b „Die Prämiirung von Zuchtſtuten, die Erteilung von Freideckſcheinen und die Ge⸗ währu i r. 29602. Die n ährung von Kaufpreisnachläſſen betr. g 0 Bewerbung um Prämi i 8 Kaufpreisnachläſſe angemeldeten, ſowie der zur Buiſthee Pee e und Stutfohlen und Deckhengſte findet am 358., nachmittags halb 3 Ahr Montag, 18. Juli d. auf der . dahier und am a enstag, 19. Jukti d. 3s., nachmi anf 55 0 in Ladenburg ſtatt. 9 aeg Ag n Mannheim werden die Pferde von Mannheim (einſchließlich Wald . . 15 a pe und S 45 von 5 ö adenhurg jene von Ladenburg, Feudenheim, Wallſtad i ö Schriesheim gemuſtert. . ſtadt, Ilvesheim, Neckarhauſen und Die Pferdezüchter werden hiervon mi angemeldeten oder vorzuführenden Tiere zur zu verbringen; ſchließlich wird bemerkt, Prämifrung berückſichtigt werden können. Mannheim, 20. Mai 1898. Großh. Bezirksamt. —— Pfiſterer. Bekanntmachung. 5 ö Maul⸗ und Klauenſeuche betreffend. Nr. 300421. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß unſere Ver⸗ fügung vom 18. November 1897 Nr. 76610, wonach der 88 33 der Verordnung vom 19. Dezember 1895 die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen betr. hinſichtlich des Rindviehs bis auf Weiteres allgemein für den diesſeitigen Bezirk in Kraft geſetzt wurde, hiermit dahin beſchränkt wird, daß obengenannter Paragraph nur auf ſolches Handelsvieh, welches in das Großherzogtum eingeführt wird, Anwendung findet. Darnach werden die von Händlern zum Zweck des Verkaufs aufgeſtellten Rind⸗ viehſtücke, welche in das Großherzogtum etngeföhrt worden ſind, einer verſchärften, vete⸗ kinärpolizeilichen Auſſicht in der Weiſe unterſtellt, daß die Händler und deren Vertretung, die Beſitzer von Gaſt⸗ oder Privatſtällen verpflichtet werden, von der Einſtellung von Tieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde ſpäteſtens im Verlaufe von 12 Stun⸗ 5 den von der Einſtellung an Anzeige zu erſtakten. Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Beſcheinigung auszuſtellen und dem t der Aufforderung in Kenntnis geſetzt, die U angegebenen Stunde auf die Muſterplätze daß nur rechtzeitig angemeldete Stuten bei der „ Bezirkstierarzt von dem Tag der Einſtellung der Tiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſchriftlich Mitteilung zu machen. one Am 5, Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirkstierarzt die Unterſuchung iel 1 der Tiere vor. Ehe dieſe ſtattgefunden hat und die Tiere für ſeuchenfrei erklärt worden ranzöſſen find, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Aufſtellungsorte zu bewirkender biettt z Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. 27 10 5 Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung unterliegende Tiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen . von dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor Leſulſt, nicht die Beobachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umlaufen iſt. 9 von l Nach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Rinigung der von den zu⸗ In b ſammengebrachten Tieren jeweils benützten Stallungen, Buchten ꝛc. anzuordnen. 5 Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirkstierarztes und unter polizeilicher 0 gente Ueberwachung zu bewirken. neben Zuwiderhandlungen werden nach 8 66 Reichs ſeuchengeſetz vom 23. Juni 1880 1 mit ert beziehungsweiſe 1. Mai 1894 mit Geldſtrafe bis zu 150 % oder mit Haft beſtraft, 9 der k ſofern nicht nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt. 10 i Wir weiſen die Bürgermeiſterämter des Landbezirks auf vorſtehende Verfügung erb ak mit dem Auftrag hin, dieſelbe ortsüblich bekannt zu machen, den in ihren Gemeinden u Mac n 5 Viehhändlern beſonders zu eröffnen und über den Vollzug Anzeige anher zu e J nuftatten. 15 23 85 Mannheim, 20. Mai 1898. brot „ Großh. Bezirksamt. . . v. Merhart. 8 5 ö Beschluß 1 1 eſchluß. ban l Nr. 2123. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 25. Mai 1898. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. Der vorgerückten Saiſon wegen verkaufe meine gar⸗ nierten und ungarnierten Stroßihüte D. Freitag. Deutsche Muusfrüuen! Die in ihrem Kampfe um's Daſein ſchwer ringenden arm . 5 0 0 0 Thür. Handweber bitten um Arbeit! 25 Dieſelben bieten an: i f Ti.iſchtücher, Servietten, Taſchentücher, Hand⸗ und Küchentücher, Scheuertücher, Rein⸗ und Halb⸗Leinen, Bettzeuge, Bettkörpers und Drells, Halbwollene Kleiderſtoffe, Altthüringiſche⸗ und Spruchdecken, Kyffhäuſer⸗Decken u. ſ. w. Fertige Wäſche! Sämtliche Waren ſind gute Handfabrikate. Viele tauſend Anerkennungs⸗ ſchreiben liegen vor. Muſter und Preisverzeichniſſe ſtehen auf Wunſch portofrei zu Dienſten und wolle man ſich dieſerhalb wenden an den Cͤhüringer Beber⸗Berein Golha 5 zu bedeutend herabgeſetztem Preiſe. 5b 17 1 805 Vorſitzender C. Y. Grübel, ii 2 55 Landtags⸗Abgeordneter. W 1 Der Unterzeichnete leitet den Verein kaufmänniſch ohne Vergütung. i „„ 1 % Nen eingetroffen! di 5 4 2 29 „ Herren- u. Knaben⸗Strohhüte. Große Auswahl in Sonnenſchirmen du billigſten Preiſen bei J. Haſſelbach. O Prima Hobelbrekter S Bekanntmachung. Die Aushebung pro 1898 betr. Nr. 9818 III. Die Aushebung der Militärpflichtigen des Amts⸗ bezirks Mannheim pro 1898 findet am: 10., 11., 13, 14., 15., 17., 18., 20. und 21. Juni ds. Js., Vormittags halb 8 Uhr beginnend, im Gaſthaus zum Badener Hof, G 6, 3 dahier ſtatt. Es haben zu erſcheinen, die beim diesjährigen Muſterungsgeſchäfte a) für tauglich Befundenen, , ß 1 5 b) zur Erſatzreſerve Vorgeſchlagenen, . e) zum Landſturm Ueberwieſenen, d) für untauglich Erklärten und e) die von den Truppenteilen abgewieſenen Einjährig⸗Freiwilligen. i Der Tag, an welchem die einzelnen Militärpflichtigen zu erſcheinen haben, wird denſelben durch Ladung perſönlich bekannt gegeben werden. Die Verbeſcheidung der Reklamationsgeſuche durch die verſtärkte Obererſatzkommiſſion findet am: Donnerſtag, den 21. Juni d. Is., vormittags 10 Uhr ſtatt und werden die Beteiligten zum Termin vorgeladen werden. 1 0 Die Militärpflichtigen haben pünktlich zur feſtgeſetzten Zeit in reinem und nüchternen Zuſtande im Aushebungslokal zu erſcheinen und ihre Militärpapiere (Looſungs⸗ bezw. Berechtigungsſcheine mitzubringen. Die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden werden gemäß § 26 3. 7 W. O. an Geld bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft, auch können ihnen die Vorteile der Looſung entzogen und ſie als vorweg Einzuſtellende behandelt werden. Wter ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſt⸗ pflichtiger behandelt; er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort bei einem Truppenteil eingeſtellt werden. Die durch Krankheit am Erſcheinen verhinderten haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen; dasſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staats⸗ arzt iſt, bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. Vorſtehende Bekanntmachung iſt ſeitens der Bürgermeiſterämter wiederholt in ortsüblicher Weiſe öffentlich bekannt zu machen und über den Vollzug innerhalb 8 Tagen Anzeige anher zu erſtatten. Die Herren Bürgermeiſter derjenigen Gemeinden, aus welchen Reklamationsgeſuche zur Entſcheidung durch die verſtärkte Ober⸗Erſatz⸗ kommiſſion vorliegen, haben behufs etwaiger Auskunftserteilung zum Reklamationstermin zu erſcheinen, im Uebrigen wird auf die diesſeitige Generalverfügung vom 29. Mai v. Js. Nr. 6052 verwieſen. tannheim, den 18. Mai 1898. 0 Gr. Bezirksamt. v. Merhart. 2 Beſchluß. 5 Vorſtehende Bekanntmachung wi Ladenburg, den 21. Mai 1898. Bürgermeiſteramt. Hartmann. 3 am 8. Juni 1898. 5 fe 1 (l C ᷣ3283 Cee 56 ö60 L6lse Hauptgewinne Werth „ 15000, 0000, 9000, 8000 M. * 0 11 O P 1 Looſe a 3 M. Porto und Liſte 1 30 Pfg., empfiehlt und ver⸗ 6 ſendet auch gegen Briefmarken oder unter Poſtnachnahme Werlin W. (Hotel Royal) Nnuler den Linden 3. zu Berlin. f Harl Heintze, General⸗Debit Den Eingang aller Neuheiten in Kleiderſtoffen, 1 0 Cattune und Batiſten, Bluſenſtoffen, Buckskins beehre ich mich ergebenſt anzuzeigen mit der Zuſicherung billigſter und reellſter Bedienung. Och. Sternweiler. CCC 425 9 8 deutſche und ſchwediſche, in allen Dimenſionen, ſowie auch Tuffſteine Schwemmſteine) in ſchönſter Waare empfiehlt 2. Ph. Luchs, Holzhandlung. eee NR εετπεαπιαπεενταεεειαεεεεεαεεα 5 e