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Js., nachmittags halb 3 auf der 0 dahier und am n 5 Ahe enstag, 19. Juli d. Is., nachmittags 5 * anf ene in Ladenburg ſtatt. 35 5 0 n Mannheim werden die Pferde von Mannheim leinſchließlich Waldhof und Kaferthal), Sandhofen mit Schaarhof, Kirchgartshauſen und Sandtorf ſowie von 9 0 in Ladenburg jene von Ladenburg, Feudenheim, Wallſtadt, Ilvesheim, Neckarhauſen und Schriesheim gemuſtert. Die Pferdezilchter werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntnis geſetzt, die angemeldeten oder vorzuführenden Tiere zur angegebenen Stunde auf die Muſterplätze zu verbringen; ſchließlich wird bemerkt, daß nur rechtzeitig angemeldete Stuten bei der Prämiirung berückſichtigt werden können. Mannheim, 20. Mai 1898. Großh. Bezirksamt. Pfiſterer. Bekanntmachung. 5 5 3 Mauls und Klauenſeuche betreffend. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnitz, daß unſere Ver⸗ N Nr. 300421. fügung vom 18. November 1897 Nr. 76610, wonach der 88 33 der Verordnung vom 19. Dezember 1895 die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen betr. hinſichtlich des Rindviehs bis auf Weiteres allgemein für den diesſeitigen Bezirk in Kraft geſetzt wurde, hiermit dahin beſchränkt wird, daß obengenannter Paragraph nur auf ſolches Handelsvieh, welches in das Großherzogtum eingeführt wird, Anwendung findet. Darnach werden die von Händlern zum Zweck des Verkaufs aufgeſtellten Rind⸗ viehſtücke, welche in das Großherzogtum etngeföhrk worden ſind, einer verſchärften, vete⸗ kinärpolizeilichen Auſſicht in der Weiſe unterſtellt, daß die Händler und deren Vertretung, die Beſitzer von Gaſt⸗ oder Privatſtällen verpflichtet werden, von der Einſtellung von Tieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde ſpäteſtens im Verlaufe von 12 Stun⸗ den von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Beſcheinigung auszuſtellen und dem Bezirkstierarzt von dem Tag der Einſtellung der Tiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſchriftlich Mitteilung zu machen. Am 5. Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirkstierarzt die Unterſuchung der Tiere vor. Ehe dieſe ſtattgefunden hat und die Tiere für ſeuchenfrei erklärt worden find, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Aufſtellungsorte zu bewirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung unterliegende Tiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen von dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Beobachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umlaufen iſt. Nach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Reinigung der von den zu⸗ ſammengebrachten Tieren jeweils benützten Stallungen, Buchten ꝛc. anzuordnen. Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirkstierarztes und unter polizeilicher Ueberwachung zu bewirken. Zuwiderhandlungen werden nach 8 66 Reichsſeuchengeſetz vom 23. Juni 1880 beziehungsweiſe 1. Mai 1894 mit Geldſtrafe bis zu 150 % oder mit Haft beſtraft, ſofern nicht nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt. Wir weiſen die Bürgermeiſterämter des Landbezirks auf vorſtehende Verfügung mit dem Auftrag hin dieſelbe ortsüblich bekannt zu machen, den in ihren Gemeinden erſtatten. Mannheim, 20. Mai 1898. 4 SGroßh. Bezirksamt. v. Merhart e Beſchluß. 5 Nr. 2123. Vorſtehende Bekanntmachung wird hier Ladenburg, den 25. Mai 1898. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Strohhüte D. Freitag. Hentsthe Muusfrauen! Die in ihrem Kampfe um's Daſein ſchwer ringenden armen Thür. Handweber bitten um Arbeit! Dieſelben bieten an: Tischtücher, Servietten, Taſchentücher, Hand⸗ und Küchentücher, Scheuertücher, Rein⸗ und Halb⸗Leinen, Bettzeuge, Bettkörpers und Drells, Halbwollene Kleiderſtoffe, Altthüringiſche⸗ und Spruchdecken, Kyffhäuſer⸗Decken u. ſ. w. Fertige Wäſche! Sämtliche Waren ſind gute Handfabrikate. Viele tauſend Anerkennungs⸗ ſchreiben liegen vor. Muſter und Preisverzeichniſſe ſtehen auf Wunſch portofrei zu Dienſten und wolle man ſich dieſerhalb wenden an den Thüringer Veher⸗Verein Golha Vorſitzender C. Y. Grübel, 5 Landtags⸗Abgeordneter. Der Unterzeichnete leitet den Verein kaufmänniſch ohne Vergütung. wohnenden Viehhändlern beſonders zu eröffnen und über den Vollzug nter ener zu 2 mit veröffentlicht. Betz. Der vorgerückten Saiſon wegen verkaufe meine gar⸗ nierten und ungarnierten zu bedeutend herabgeſetztem Preiſe. ret intim 2 Gut Heill Diejenigen Mitglieder unſeres Vereins, welche das deutſche Turn⸗ feſt in Hamburg (23 — 27. Juli) beſuchen wollen, mögen ſich bis 30. Mai l. J. bei dem Vorſtande melden, welcher jede gewünſchte Auskunft gerne erteilt. Der Vorstand. Rad fafir Bei günſtiger Witterung bg. Pfingſttour nach Mainz, Bingen, Niederwald, Wiesbaden und zurück Abfahrt: Pfingſtſamstag nachmittags 1 Uhr vom Lokal aus. Pfingſtmontag: Abholen der Tourenfahrer in Weinheim im „Prinz Wilhelm“. Abfahrt vom Lokal aus punkt 5 Uhr nachmittags. Um zahlreiche Beteiligung erſucht Der Vorſtand. Gaſthaus zum Hirſch. Pfingſtmontag bal be wozu freundlichſt einladet Kreter, Gaſtwirt. Gaſtfiaus zun Maler Pfingſtmontag : — DODOeffentliche . Tanzmuſik D. Boſſert. Badischer Hof, Neckarhause Am Pfingſtmontag findet gutbeſetzte Tanzmuſik ſtatt, wozu höflichſt einladet G. Laumann. Große Ausſtellung! ſerhandschae Aud braratten Mehrere hundert Dutzende Handſchuhe in jeder Größe, bis 24 Knopf länge. 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