Bekanntmachung. n Die Aushebung pro 1898 betr. bezirks Mannheim pro 1898 findet am: 10, 11., 18., 14., 15., 17., 18., 20. und 21. Vormittags halb 8 Uhr 5 1 zum 71 Hof, 6 6, 3 dahier ſtatt. 85 aben zu erſcheinen, die iesjähri a 5 1 9 5 Befunbiden, eim diesjährigen Muſterungsgeſchäfte b) zur Erſatzreſerve Vorgeſchlagenen, e) zum Landſturm Ueberwieſenen, 5 0 d) für untauglich Erklärten und e) die von den Truppenteilen abgewieſenen Einjährig⸗Freiwilligen. burden fünf Mai. Ut „Zollern 0 ö gende Ei 8 Maſchin Der Tag, an welchem die einzelnen Militärpflichtigen zu erſcheinen aus. Dee haben, wird denſel ben durch Ladung perſönlich bekannt gegeben werden. b Bau der Die Verbeſcheidung der Reklamationsgeſuche durch die verſtärkte 1 die ſänm Obererſatzkommiſſion findet am: 10 10 4 Donnerſtag, den 21. Juni d. Is., vormittags 10 Uhr ſtatt und werden die Beteiligten zum Termin vorgeladen werden. Die Militärpflichtigen haben pünktlich zur feſtgeſetzten Zeit in reinem und nüchternen Zuſtande im Aushebungslokal zu erſcheinen und ihre Militärpapiere (Looſungs⸗ bezw. Berechtigungsſcheine mitzubringen. einer zu J tem Zufung den mußten, f N Im Gua . Die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden werden gemäß ſchäftigt. di 9826 8. 7 W.⸗O. an Geld bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen Theil Nane ßbeſtraft, auch können ihnen die Vorteile der Looſung entzogen und ſie als vorweg Einzuſtellende behandelt werden. N Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſt⸗ pflichtiger behandelt; er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort bei Perſonen u tliches. einem Truppenteil eingeſtellt werden. ieſes gende Die durch Krankheit am Erſcheinen verhinderten haben ein ärztliches de Conpott, Zeugnis einzureichen; dasſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staats⸗ Deutschland arzt iſt, bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. Anbau in mn Vorſtehende Bekanntmachung iſt ſeitens der Bürgermeiſterämter immenden dee wiederholt in ortsüblicher Weiſe öffentlich bekannt zu machen und über den Vollzug innerhalb 8 Tagen Anzeige anher zu erſtatten. Nummer gi 5 0 Die Herren Bürgermeiſter derjenigen Gemeinden, aus welchen t⸗ und Gartz ten der Rothe Reklamationsgeſuche zur Entſcheidung durch die verſtärkte Ober⸗Erſatz⸗ renheit und kommiſſion vorliegen, haben behufs etwaiger Auskunftserteilung zum rſelben vil Se Reklamationstermin zu erſcheinen, im Uebrigen wird auf die diesſeitige imer werde Generalverfügung vom 29. Mai v. Is. Nr. 6052 verwieſen. ung des Male barberreis, Gr. Bezirksamt. ütze und Chet v. Merhart. ui dne Nr. 2063. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Leſern einge ntlichung in brauchbar ben Ladenburg, den 21. Mai 1898. Bürger meiſteramt. Hartmann. 8 8 e es Dadischar Lol, Merkarhausel. Bei Beginn des Frühjahres empfehle den Beſuch meiner * Sommerwirtſchaft Speiſen und Getränke in bekannter Qualität. inen einzige me Frauenetſte z der Wuldhe hatte bei Eu dern — de! ). die Traute tte nahe Hochachtend eee i G. Laumann. ban e Der vorgerückten Saiſon 0 5 0 en. N wegen verkaufe meine gar⸗ eo 1 lte t nierten und ungarnierten 5 „ frug lener, bir zu bedeutend herabgeſetztem Preiſe. ten kommen hohen 15 1 ſchritt En und leicht D. Freitag. Eingang aller Neuheiten in Kleiderſtoffen, Cattune und B Bluſenſtoffen, Buckskins g beehre ich mich ergebenſt anzuzeigen mit der Zuſicherung billigſter und reellſter Bedienung. Hch. Sternweiler. dee e e eee eee enen 0th le, hatte doch f 1 em Selbſtber 5 chmuck ſeuts . hünlich er rothe Felt, überfel en . in Kammel lte hein 15 7 2 O Peima Hobelbrekter t gebe. . deutſche und ſchwediſche, in allen Dimenſionen, ſowie auch rautwagens — Tuffſteine Schwenanſteine) in ſchönſter Waare empfiehlt J. Ph. Luchs, Holzhandlung. * de e e eee eee een gt. Die Aushebung der Militärpflichtigen des Amts⸗ Juni ds. Is., zu billigſten Preiſen bei Bekanntmachung. Die Hundetaxe belr. (126) Nr. 26687 1. Gemäß 8 3 des Geſetzes vom 4. Mai 1896, die Hundstaxe betr., 3 2 der Vollzugs⸗Verordnung hiezu vom 5. Mai 1896 (Geſ.⸗ u. Verordnungs⸗Blatt Seite 74 ff) bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, deß in der Zeit vom 1.—15. Juni d. 38. die Anmeldung der Hunde und die Einrichtung der Hundstase für das Tazfahr 1. Zuni 1898 bis 3]. Mai 1899 zu erfolgen hat. Anzumelden iſt jeder bis zu dieſem Zeitpunkt über 6 Wochen alte Hund. Ueber 6 Wochen alte Hunde, welche nach dieſem Termine bis zum 31. Mai des nächſten Jahres in Beſitz genommen oder in die Gemeinde eingebracht werden, find inner⸗ halb vier Wochen nach der Beſitzerlangung, beziehungsweiſe der Einbringung, Hunde, welche erſt nach dem Anmeldetermin das Alter von ſechs Wochen erreichen, innerhalb vier Wochen nach dieſem Zeitpunkt anzumelden. Eine Anmeldung iſt jedoch nicht erforderlich, wenn der Beſitz des Hundes in der erſten Hälfte des Monats Juni, beziehungsweiſe vor Ablauf der vierwöchigen Friſt des zweiten Abſatzes wieder aufgegeben wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Hund an die Stelle eines anderen von demſelben Beſitzer in der gleichen Gemeinde im laufenden Tax⸗ jahr ſchon vertaxten Hundes tritt. Dei der Anmeldung iſt zugleich die Taxe zu entrichten. Die Tape, welche von dem Beſitzer zu bezahlen iſt, beträgt für das vom 1. Juni bis 31. Mai laufende Jahr (Taxjahr): a. in Gemeinden von 4000 und weniger Einwohnern 8 M. b. in Gemeinden von über 4000 Einwohnern 16 M. Hat der Beſitzer in keiner Gemeinde des Großherzogtums einen dauernden Auf enthalt, ſo beträgt die Taxe 8 Mark. Für Hunde, die im Beſitze des deulſchen Reiches oder eines Bundesſtaates ſtehen⸗ iſt eine Taxe nicht zu entrichten. . a Der Beſitzer hat hinſichtlich der Taxe den Rückgriff auf den Eigentümer. Die Anmeldung des Hundes und die Bezahlung der Taxe hat du ich den Beſttzer ſelbſt oder einen Stellvertreter desſelben perſönlich und mündlich bei der Steuer⸗ einnehmerei am Ort des Wohnſitzes oder des dauernden Aufenthalts des Beſitzers, durch die Hundebeſitzer ohne dauernden Aufenthaltsort am Ort des vorübergehenden Aufenthalts zu erfolgen. f 5 Hunde, die auf abgeſonderten Gemarkungen gehalten werden, ſind in derjenigen Gemeinde anzumelden, zu welcher die abgeſonderte Gemarkung in ſteuerpflichtiger Beziehung zugeteilt iſt. Das Mitbringen der Hunde hierzu iſt nicht erforderlich. 5 Die Steuereinnehmerei erteilt für jeden vertaxten Hund eine beſondere Quittung und führt über die Anmeldungen ein Verzeichnis, welches am 16. Juni abgeſchloſſen wird. Die bisher übliche alljährliche Hundemuſterung ſommt damit in Zegfall. Wer die rechtzeitige Anmeldung eines Hundes unterläßt hat neben der Taxe den doppelten Betrag derſelben als Strafe zu entrichten. Vermag der Angezeigte jedoch nachzuweisen, daß die rechtzeitige Anmeldung nur aus Verſehen und nicht in der Abſicht einer Taxhinterziehung unterblieb, ſo kann auf eine Strafe bis zum einfachen Betrag der Taxe erkannt werden. Hunde, für welche die Taxe nicht rechtzeitig bezahlt wird, können eingezogen werden. Die Bürgermeiſterämter und 8 abhaltereien werden beauftragt, dieſe Ver⸗ fügung am Rathauſe anzuſchlagen und in ortsüblicher Weiſe wiederholt bekannt machen u laſſen. 1 1 Auf Grund der gemäß 8 1 der Bollzugsverordnung vom 4. Mai 1896 aufzu⸗ ſtellenden Liſte und des von der Steuereinnehmerei über die Anmeldung und Taxbezahlung zu führenden Verzeichniſſes, ſowie ihrer etwaigen ſonſtigen Kenntnis haben die Bürger⸗ meiſterämter ſpäteſtens bis zum 1. Juli d. Js. hierher anzuzeigen, welche Hunde nicht angemeldet wurden. Mannheim, den 5. Mai 1898. Großh. Bezirksamt. v. Merhart. C0 Nr. 1910. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 11. Mai 1898. . Zürgermeiſteramt. Hartmann. Die in ihrem Kampfe um's Daſein ſchwer ringenden armen Thür. Handweber bitten um Arbeit! Dieſelben bieten an: Tiſchtücher, Servietten, Taſchentücher, Hand⸗ und Küchentücher, Scheuertücher, Rein⸗ und Halb⸗Leinen, Bettzeuge, Bettkörpers und Drells, Halbwollene Kleiderſtoffe, Altthüringiſche⸗ und Spruchdecken, Kyffhäuſer⸗Decken u. ſ. w. Fertige Wäſche! Sämtliche Waren ſind gute Haudfabrikate. ſchreiben liegen vor. Viele tauſend Anerkennungs⸗ Muſter und Preisverzeichniſſe ſtehen auf Wunſch und wolle man ſich dieſerhalb wenden an den Thüringer Weber⸗Verein Golha Vorſitzender C. J. Grübel, Landtags Abgeordneter. Der Unterzeichnete leitet den Verein kaufmänniſch ohne Vergütung. Nen eingetroffen! Herren⸗ u. Knaben⸗Strohhüte. roße Auswahl in Sonnenſchirmen J. Haſſelbach. Große Ausſtellung! Fonmerhandsehdde uud Craratten Mehrere hundert Dutzende Handſchuhe in jeder Größe, bis 24 Knopf⸗ länge. 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