Die Erneuerungswahl in den Gemeinderat dahier betr. Nr. 1971. Bei der heute ſtattge⸗ habten Wahl von vier Mitgliedern in den Gemeinderath wurden für eine Amte dauer von ſechs Jahren folgende Herren: 1. Johann Pilger, Gemeinderechner, 2. Adalbert Schmitt II, Landwirt, 3. Jakob Remelins III, Landwirt, 4. Johann Philipp Fuchs, Holzhändler mit Stimmenmehrheit gewählt. Dieſes Wahlergebnis wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, morgen an 8 Tage lang zu jedes Wahlberechtigten Einſicht in dem Rathauſe hier offen liegen und etwaige Einſprachen oder Beſchwerden gegen die Wahl binnen acht Tagen von morgen an gerechnet diesſeits oder bei Großh. Bezirksamt Mannheim ſchriftlich oder mündlich zu Protokoll mit ſofortiger Bezeichnung der Beweis⸗ mittel vorgebracht werden müſſen. Ladenburg, den 14. Mai 1898. Bürgermeiſteramt. Betz. Hartmann. Bekanntmachung. Den Schutz von Vögeln betr. Nr. 279018 I. Nachſtehend bringen wir die wichtigſten Beſtimmungen des Reichsgeſetz es vom 22. März 1888 „den Schutz von Vögeln betr.“ nenerdings wiederholt in Erinnerung. § 1. Das Zerſtören und Ausheben von Neſtern oder Brutſtätten der Vögel, das Zer⸗ ſtören und Ausnehmen von Eiern, das Aus⸗ nehmen und Tödten von Jungen, das Feil⸗ bieten und der Verkauf der gegen dieſes Ver⸗ bot erlangten Neſter, Eier und Jungen iſt unterſagt. Dem Eigenthümer und dem Nutzungs⸗ berechtigten und deren Beauftragten ſteht je⸗ doch frei, Neſter, welche ſich an oder in Hof⸗ räumen befinden, zu beſeitigen. 8 2. Verboten iſt ferner: a. Das Fangen und die Erlegung von Vögeln zur Nachtzeit mittelſt Leimes, Schlingen, Netzen oder Waffen; als Nachtzeit gilt der Zeitraum, welcher eine Stunde nach Sonnen⸗ untergang und eine Stunde vor Sonnen⸗ aufgang endet; b. Jede Art des Fangens von Vögeln, ſo lange der Boden mit Schnee bedeckt iſt; e. Das Fangen von Vögeln mit Anwend⸗ ung von Körnern oder anderen Futterſtoffen, denen betäubende oder giftige Beſtandteile beigemiſcht ſind oder unter Anwendung ge⸗ blendeter Lockvögel; d Das Fangen von Vögeln mittelſt Fall⸗ käfigen und Fallkäſten, Reuſen, großer Schlag⸗ und Zugnetze, ſowie mittelſt beweglicher und tragbarer, auf dem Boden oder quer über das Feld, das Niederholz, das Rohr oder den Weg geſpannter Netze. 8 3. In der Zeit vom 1. März bis zum 15. September iſt das Fangen und die Er⸗ legung von Vögeln, ſowie das Feilbieten und 125 Verkauf todter Vögel überhaupt unter⸗ agt. 8 6. Zawiderhandlungen gegen die Be⸗ ſtimmungen dieſes Geſetzes oder gegen die von dem Bundesrat auf Grund derſelben erlaſſe⸗ nen Anordnungen werden mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft beſtraft. Der gleichen Strafe unterliegt, wer es unterläßt, Kindern oder andere unter ſeiner Gewalt ſtehende Perſonen, welche ſeiner Auf⸗ ſicht untergeben ſind und zu ſeiner Haus⸗ genoſſenſchaft gehören, von der Uebertretung dieſer Vorſchrift abzuhalten. Mannheim, den 10. Mai 1898. Großh. Bezirksamt. v. Sternberg Aecht franzöſiſchen Rothwein per Flaſche 90 Pfennig. Für die leere Flaſche werden 1 vergütet. Champagner, Sherty, Rum, Cognac, Kirschenwasser, Zupschgenwasser ü. Magenheil, empfiehlt C. L. Stenz. W. Stellung ſucht verlange unſere „Allgemeine Vakanzen⸗Liſte“ W. Hirſch Verlag, Mannheim. daß die Wahlakten von Ladenburg. Nächſten Donnerstag (Chriſti⸗Himmelfahrt) morgens 11 Uhr findet im Rathausſaale nochmals Beſprechung wegen des Ausfluges ſtatt, wozu die Kameraden freundlichſt eingeladen werden. Ladenburg, 17. Mai 1898. 5 Das Commando. All Beil! Kadlfafrerclub Ladenburg. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß kommenden Mittwoch, den 18. Mai, abends 8½ Uhr im Lokale zum Schiff (Nebenzimmer) eine außerordentliche 5 Generalverſammlung attfindet und wird um zahlreiches Erſcheinen gebeten. a 90 g 1 15 i Der Vorſtand. Mache die Mitglieder nochmals auf die kommenden Donnerstag, 19. Mai, Himmelfahrtstag, ſtattfindende Ausfahrt nach Neckargemünd (Kümmelbacherhof) aufmerkſam. Abfahrt präcis 6 Uhr vom Krieger⸗ denkmal ab. Der Fahrwart. Wegen Ausfalls der Sonntagsvorſtellung: Theater in Ladenburg, im Saale J. Hirſch Direktion: Träutmann. i eute Dienstag den 17. Mai: ie Anna-Liſe oder des alten Deſſauers Jugendjahre. Hiſtoriſches Schauſpiel in 5 Akten von Hermann Herſch Kaſſenöffnung 3 Uhr. Anfang halb 9 Uhr. Sperrsitz ! M. l. Platz 60 Pf. 2. Platz 50 Pf. 3. Platz 25 pf. Badischer Lol, Nerkarhaasel. Bei Beginn des Frühjahres empfehle den Beſuch meiner Sommerwirtſchaft Speiſen und Getränke in bekannter Qualität. Hochachtend 0 G. Laumann. Große Ausſtellung! 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Grübel, f Der Unterzeichnete leitet den Verein kaufmänniſch ohne Vergütung. ö 4 N oder unvollſtändig hält, Bekanntmachung. Nr. 1991. Die Wählern hieſiger Stadt für die Reichstags. wahl liegen vom Mittwoch, 18. Mai d. 3. n acht Tage lang auf diesſeitiger Kanzlei zu Jedermanns Eich und zwar jeweils Vormittags don 8—12 Uhr und Nachmittags von 2—6 Uhr auf. Wir bringen dies zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken, daß ein Jeder, der die Liſte für unrichtig dies inner⸗ halb 8 Tagen nach Beginn der Auf, legung dahier ſchriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben kann, dabei gher die Beweismittel für ſeine Behaupt⸗ ungen, falls dieſelben nicht auf Offenkundigkeit beruhen ſoforf bei bringen muß. 5 Ladenburg, den 16. Mai 189 Gemeinderath. Hartmann. Geſangverein Ladenburg Heute Abend präeis halb 9 Uhr Probe. (Männerchor.) Der Vorſtand. Jahnmais ſchönſte keimfähige Ware empfieh C. L. 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