8 Den Schutz von Vögeln betr. Nr. 27013 I. Nachſtehend bringen wir die wichtigſten Beſtimmungen des Reichsgeſetzes vom 22. März 1888 „den Schutz von Vögeln betr.“ nenerdings wiederholt in Erinnerung. § 1. Das Zerſizren und Ausheben von Neſtern oder Brutſtätten der Vögel, das Zer⸗ bieten und der Verkauf der gegen dieſes Ver⸗ bot erlangten Neſter, Eier und Jungen iſt unterſagt. Dem Eigenthümer und dem Nutzungs⸗ berechtigten und deren Beauftragten ſteht je⸗ doch frei, Neſter, welche ſich an oder in Hof⸗ räumen befinden, zu beſeitigen. § 2. Verboten iſt ferner: a. Das Fangen und die Erlegung von Vögeln zur Nachtzeit mittelſt Nimes, Schlingen, Netzen oder Waffen; als Nachtzeit gilt der Zeitraum, welcher eine Stunde nach Sonnen⸗ untergang und eine Stunde vor Sonnen⸗ aufgang endet; b. Jede Art des Fangens von Vögeln, ſo lange der Boden mit Schnee bedeckt iſt; e. Das Fangen von Vögeln mit Anwend⸗ ung don Körnern oder anderen Futterſtoffen, denen betäubende oder giftige Beſtandteile beigemiſcht find oder unter Anwendung ge⸗ blendeter Lockvögel; d Das Fangen von Vögeln mittelſt Fall⸗ käfigen und Fallkäſten, Reuſen, großer Schlag⸗ und Zugnetze, ſowie mittelſt beweglicher und tragbarer, auf dem Boden oder quer über das Feld, das Niederholz, das Rohr oder den Weg geſpannter Netze. 8 3. In der Zeit vom 1. März bis zum 15. September iſt das Fangen und die Er⸗ legung von Vögeln, ſowie das Feilbieten und der Verkauf todter Vögel überhaupt unter⸗ agt. § 6. Zuwiderhandlungen gegen die Be⸗ ſtimmungen dieſes Geſetzes oder gegen die von dem Bundesrat auf Grund derſelben erlaſſe⸗ nen Anordnungen werden mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft beſtraft. Der gleichen Strafe unterliegt, wer es unterläßt, Kindern oder andere unter ſeiner Gewalt ſtehende Perſonen, welche ſeiner Auf⸗ ſicht untergeben ſind und zu ſeiner Haus⸗ genoſſenſchaft gehören, von der Uebertretung dieſer Vorſchrift abzuhalten. Mannheim, den 10. Mai 1898. Großh. Bezirksamt. v. Sternberg Bekanntmachung. Die Verleihung von Aus⸗ ſteuergaben aus der Luiſen⸗ ſtiftung betreffend. Nr. 25686 1. Die Gemeindebehör⸗ den des Bezirks werden unter Hinweis auf die Bekanntmachung Gr. Mini⸗ ſteriums des Innern vom 4. April 1865 — Central⸗V.⸗Bl. Nr. XII., S. 63 — veranlaßt, etwaige Bewerb⸗ ungen um eine Ausſteuergabe mit den vorgeſchriebenen Belegen innerhalb 8 Tagen hierher vorzulegen. Wir bemerken, daß dieſes Jahr nur katholiſche Brautpaare berückſichtigt werden. Mannheim, 5. Mai 1898. Großh. Bezirksamt. v. Merhardt. Anläßlich der auf Samstag den 14. Mai anberaumten Gemeinderats⸗ Erneuerungswahl werden folgende Herren zum Vorſchlag gebracht: Friedrich Betz, Wirt, Jonas Baumann, Bildhauer, Jakob Scola, Kaufmann, Franz Nilſon, Landwirt. Eine Anzahl Wähler. 0 5 EKriegerverein Ladenburg. 8 2 außerordentl. Generalverſammlung im Lokal ſtatt. Tagesordnung: Abänderung der Statuten des Landes⸗ verbandes. ſtören und Ausnehmen von Eiern, das Aus⸗ verbandes nehmen und Tödten von Jungen, das Ffeil⸗ Der Wichtigkeit des Gegenſtandes wegen bitte ich um möglichſt voll⸗ zählige Beteiligung. 9 988 0 Ladenburg, den 10. Mai 1898. 15 Der Vorſtand: 1 Betz. 9 Morgen Abend präcis Am Samstag, den 14. Mai, abends 9 Uhr findet eine 2 Ladenburg. Uebungs⸗Schießen. Abmarſch Nachmittags 3 Uhr Der Schützenmeister. Turnverein 5 8 7 0 Am 5 „ Sonntag, den 15. Mai l. J. Nachmittags 3 Uhr e auf dem Turnplatze das turnen ſtatt, verbunden mit Preisturnen. Zuſammenkuuft 2 Uhr im Lokal. Abmarſch vom Lokal auf den Feſtplatz präcis 3 Uhr mit Muſik. Abends 8 Uhr Preisvertheilung im Saale zum „Schiff“ mit darauffolgendem 5 Fanz-AGrdnzehen. Eintritt auf den Feſtplat nach Belieben jedoch nicht unter 20 Pfg. Schulpflichtige 10 Pfg. Ladenburg, den 4. Mai 1898. Der Vorstand. Geſuche um Aufnahme in den Verein werden noch vor dem 15. Mai erledigt. — b All Beil! Rallſaſrertlub Ladenburg. Den verehrlichen Mitgliedern zur Nachricht, daß kommenden Donnerstag, 19. Mai Himmelfahrtstag eine Frühtour nach Neckar⸗ gemünd (Kümmelbacherhof) ſtattfindet. Abfahrt präcis 6 Uhr vom Kriegerdenkmal ab. Nachzüglerſtation: Hotel Reichspoſt Heidelberg. 1 0 daſelbſt zwiſchen 10 und 11 Uhr. 15 Eintreffen des ö Ankunft in Ladenburg 12 Um zahlreiches namentlich pünktliches Erſcheinen bittet Der Fahrwart. NB. Bei günſtiger Witterung findet kommenden Sonntag, 15. Mai eine Mittagstour ſtatt, Abfahrt präcis 1 Uhr vom Kriegerdenkmal ab. Ziel beſtimmen die betheiligten Fahrer. Die Vereinsverſammlungen finden jeden Mittwoch, bei unſerm Sportsbruder Emil Boes zum Schiff ſtatt. Der Vorſtand. ellia-Socken innen leinen, außen wollen; als „gut bewährt“ empfohlen vom Königlichen Preußiſchen Kriegsminiſterium, ſind hier zu beziehen bei D. Freitag. — — Geſangverein Ladenburg halb 9 Uh Geſamt⸗Probe. Den verehrlichen Mitgliedern zu Nachricht, daß nächſten Sonntag, he günſtiger Witterung, der profektlere Familienausflug ſtattfindet. Abfahrt 1,28 Uhr. Rückfahrt abends 7,58 Uhr. Der Vorſtand. Sur gefl. Beachtung Senſeu, Wetzſteine, Prima Limb. Käſe, Rotwein, Kirf chen⸗ waſſer empfiehlt zu den billigſten Notirungen J. F. 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