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Auf Grund des § 18 der Gem.⸗Ordg. findet dahier eine Erneuerungswahl des Gemeinderaths ſtatt. 1 5 5 Der Gemeinderath beſteht aus acht Mitgliedern. Hievon treten der regelmäßigen Erneuerung wegen 4 Mitglieder aus und zwar: Die Herren 1. Johann Pilger, Gemeinderechner. 2. Adalbert Schmitt II., Landwirt. 5 3350 e III., Landwirt. N 4. Johann pp Fuchs, Holzhändler. Es ſind deßhalb 4 Gemeinderathsmitglieder 1 wählen und zwar uf 6 Jahre. f Zu dieſem Zweck werden hiermit emeinderaths und Bürgerausſchuſſes auf Jamstag, den 14. Mai d. J. auf das hieſige Rathhaus mit dem Anfügen geladen, daß die Abſtimmung in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 11 Uhr Vormittags zu geſchehen hat. Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In den Stimm⸗ zettel ſind die Namen Derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung ein⸗ zutragen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. Wählbar iſt jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlbe⸗ rechtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger und jeder im Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche männliche, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehende Angehörige des deutſchen Reichs, welcher ſeit 2 Jahren Einwohner der Gemeinde iſt, das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebens⸗ ſtellung hat, f 5 Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen at, die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, ſämmtliche Mitglieder des 55 d g. ſonen betrachtet, welche entweder eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben, oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens 20 Mark bezahlen. Zur Giltigkeit der Wahl iſt erforderlich, daß mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bürgerausſchuſſes abgeſtimmt haben. Iſt am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Friſt die erforderliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo ſind die Ausgebliebenen unter Androhung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (S 46 Abſatz 2 der Geminde⸗ ordnung) nochmals zur Abſtimmung vorzuladen und es iſt dieſes Ver⸗ 3 lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekom⸗ men iſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderaths und der Bürgermeiſter. Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer der Erforderniſſe Buchſtabe a. bis e. kann durch Bürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht ertheilt werden. Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: 1. in Folge der Entmündigung, Mundtodtmachung und Verbei⸗ ſtandung, 2. in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, 3. in Folge gerichtlicher Verurtheilung wegen Diebſtahls, Unter⸗ ſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, 4. nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer des⸗ ſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, 5. in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberechtigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den Gemeinderath tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurtheilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Recht zur Bürgerausſchußwahl und in Folge deſſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderath bei denjenigen Gemeinde⸗ bürgern, welche f 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, 2. zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteuer im Großherzogthum nicht verpflichtet ſind, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen eder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, nach durchgeführtem Betreibungverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Ab⸗ gaben nicht entrichten. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Bruder und Schwager, ſowie diejenigen, welche als offene oder perſönlich haftende Wohlwollen. im Großherzogthum eine direkte ordentliche Staatsſteuer zahlt. Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b. werden diejenigen Per⸗ zu billigſten Preiſen bei Geſellſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft beheiligt ſind, können nicht zugleich Mitglieder des Gemeinderaths ſein. Vr Ladenburg, den 5. Mai 1898. ö Ber Gemeinderath: Hartmann. Geſchäftserüfnung und Empfehlung. Mache hiermit der geehrten Einwohnerſchaft von hier die ergebene Mitteilung, daß ich in dem von mir erworbenen Heilmann'ſchen Hauſe am kommenden Donnerstag eine Bäckerei eröffnen werde und bitte bei Zuſicherung prompter Bedienung um geneigtes Betz. Achtungsvoll Michael Keil. . Bonner Fahnenfabrik in Bonn a. Rhein. Hofl. Ir Majzeſtät des Kaiſers und Königs. 5 Königl., Großherzogl., Herzogl., Fürſtl. Hoflief. (14 Hoflieferanken⸗Titel.) . 72 55 VVV geſtickt u. gemalt; Vereins fahnen, Banner, acteneuß⸗ — Hrößzle Hauerhaftigeit. leriſcheuusführung. “ Fahnen und Flaggen von Marine⸗Schiffsflaggentuch. Vereins-Abzeichen. — Schärpen. — Fahnenbänder. — Theater- Decorationen. Zeichnungen, Preisverzeichniſſe verſenden wir gratis und franco. Ben Reſt meiner G Herrenstrohhüte verkaufe unterm Ankaufspreis wegen Aufgabe dieſes Artikels. D. Freitag. Nec dec ec ünſtige Gelegenheit. Eine Parthie 5 farbige Herrenfilz⸗Hüte zu dem billigen Preiſe von Mk. 1,— bis 1,50. Afach leinene Kragen das Dutzend Mk. 2,80. i 5 . J. Haſſelbach. Keese O Prima Hobelbrekter S deutſche und ſchwediſche, in allen Dimenſtonen, ſowie auch Tuffſteine Schwenunſteine) in ſchönſter Waare empfiehlt J. Ph. Luchs, Holzhandlung Tmandlra⸗Palenk-Corſet D. R. G. M. No. 80651. Größte Haltbarkeit der Schließen und Einlagen, ſowie beſte Form geben dieſem Corſet einen beſonderen Vorzug. Alleinverkauf hier nur bei D. Freitag. 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