e 8 5 2 05 N 5 10 5 2 e i 9 e Die Magdeburger Hageluer Geſelſchaft. „ eee, eine der älteſten, bekannteſten und weitverbreitetſten Ha b 1 65 b 70 K . 5 n di ein 8 . 1 gelverſicherungs⸗Anſtalten, empfiehlt ſich den Herren Land⸗ 228 da den mirthen zur Verſicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelſchaden, zu möglichſt 9 92 aber feen Prämien. Saatzahnmais f n m Aahzahlt gen ſinven niemals ſütt. Verluste deckt die Geſellſchaft aus ihrem Garantie⸗Fonds. empfiehlt ud g Bei mindeſtens fünfjähriger Verſicherungsnahme wird ein Rabatt von 5% é der Jahresprämie gewährt. Die Unterzeichneten nehmen Verſicherungs⸗Anträge gern entgegen ertheilung bereit. Joſ. Colombara in Ladenburg; Peter Brecht in Neckarhauſen; Der General⸗Agent Albert Schwarz in Stuttgart. Rudolf Kramer und A Georg Boos, Friſeur in Edingen. J. F. Merkel. Vermißt wird ſeit acht Tagen eine kleinere gelbliche Hündin. (Schnauzer.) Wer und ſind zu jeder weiteren Auskunfts⸗ dolf Burger in Männheim: uns deren Aufenthalt nachweißt aufgeth 0 ö 5 erhält eine Belohnung. enen Mig 9 „„ 2 72 0 . Gebr. Höfer. 50 Tandes Söhne 1 Sanues Entlaufen. wn nenn, 3, 4 Ein junger Foxterrier, weiß, mit tt cher 1 Telephon 1168. . eenem ſchwarzen Fleck auf dem Auge, zun ue n 1 i e lledernes Halsband, auf den Namen rem . . Weska hörend. Gegen Belohnung 5 Hlöbelfahriß undd Lager — grund an 5 ö 8 . 1 f 2 a . vollſtändiger Fraut- und 1 0 7 „ Wohn-, Schlafzimmer-, Jalon⸗ 9 b zei e t An Ucheneinr ungen. 1 17 1 Gebrauchs-, Runſt- und Luxus-Möbel. Verkauf nur unter Garantie. empfiehlt alz 1 3 5 u die aß 5 0 8 3. in Folge gerichtlicher! f Diebf nter⸗ 2 3. Folge gerichtlicher Verurtheilung wegen Diebſtahls, Unter⸗ Einladung zur Erneuerungs 11 Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf g a 5 i Jahre, olg nüt wahl des Gemeinderaths. 4, nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer des⸗ item Jun Nr. 1849. Auf Grund des § 18 der Gem.⸗Ordg. findet dahier eine ſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, den : Erneuerungswahl des Gemeinderaths ſtatt. 5. in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die auf der ih Der Gemeinderath beſteht aus acht Mitgliedern. Hievon treten ü Dauer dieſes Verhältniſſes. he Krieg 1 der regelmäßigen Erneuerung wegen 4 Mitglieder aus und zwar: In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt 1 Die Herren 1. Johann Pilger, Gemeinderechner. von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die 2. Adalbert Schmitt II., Landwirt. in 3. Jakob Remelius III., Landwirt. hen gti 44§᷑. Johann Philipp Fuchs, Holzhändler. Mill c. Es ſind deßhalb 4 Gemeinderathsmitglieder zu wählen und zwar auf 6 Jahre. Zu dieſem Zweck werden hiermit sämmtliche Gemeinderaths und Bürgerausſchuſſes auf Samstag, den 14. Mai d. J. auf das hieſige Rathhaus mit dem Anfügen geladen, daß die Abſtimmung Mitglieder des ute in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 11 Uhr Vormittags zu geſchehen hat. K Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne dung, 8, Unterſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und rndt, Nu dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In den Stimm⸗ zettel ſind die Namen Derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung ein⸗ zutragen. Der Vorgeſchlagene muß mit ſeinem Familien- und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. Wählbar iſt jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlbe⸗ rechtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger und dag l jeder im Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte gen n, befindliche männliche, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehende Angehörige be, ke deutſchen Reichs, welcher ſeit 2 Jahren 10 91 f a. Einwohner der Gemeinde iſt, f 3 enk. Ehe b. 9 i zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebens⸗ ellung hat, 11 0 50 100 Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen at, 0 d. die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, . 15 e. im Großherzogthum eine direkte ordentliche Staatsſteuer zahlt. m In Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b. werden diejenigen Per⸗ r 2 ſonen betrachtet, welche entweder eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe 10 15 auf eigene Rechnung betreiben, oder an direkten ordentlichen jährlichen 1 110 Staatsſteuern mindeſtens 20 Mark bezahlen. g er Zur Giltigkeit der Wahl iſt erforderlich, daß mehr als die Hälfte igabh der Mitglieder des Bürgerausſchuſſes abgeſtimmt haben. nul Iſt am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Friſt die en 5 erforderliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo ſind die Ausgebliebenen unter ae Androhung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (S 46 Abſatz 2 der Geminde⸗ ordnung) nochmals zur Abſtimmung vorzuladen und es iſt dieſes Ver⸗ ahren ſo lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekom⸗ en iſt. cum Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderaths 0 Shen und der Bürgermeiſter. 00 Von dem Vor handenſein einer zweijährigen Dauer der Erforderniſſe 1 6. Buchſlabe a. bis e. kann durch Bürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht ertheilt werden. 1894 5 Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: 1. in Folge der Entmündigung, Mundtodtmachung und Verbei⸗ ſtandung, 8 2. in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, Wahlberechtigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den Gemeinderath tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurtheilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Recht zur Bürgerausſchußwahl und in Folge deſſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderath bei denjenigen Gemeinde⸗ bürgern, welche . 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, i 2. zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteuer Großherzogthum nicht verpflichtet ſind, 5 3. den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen eder iim letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, 4. nach durchgeführtem Betreibungverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Ab⸗ gaben nicht entrichten. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Bruder und Schwager, ſowi diejeen, lche als offene odert perſönlich haftedewn egin Geſellſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft beheiligt ſind, könnene nicht zugleich Mitglieder des Gemeinderaths ſein. 8 Ladenburg, den 5. Mai 1898. Ber Gemeinderath: Handelskar „ 1 70 * imer für den Kreis Maunh Die Protokolle über die heute abgehaltene Erneuerungs⸗ bezw. Ergänzungswahl der Handelskammer für den Kreis Mannheim nebſt den dazu gehörigen Anlagen liegen im Lokale der Handelskammer, ſowie in den Gemeindehäuſern zu Ladenburg, Weinheim und Schwetzingen von heute an, im Sinne des 8 19 der Vollzug verordnung zum Handelskammergeſetz zur Einſicht der Betheiligten 8 Tage lang auf. Mannheim, den 4. Mai 1898. Ph. Diffens. 8 Dr. Emminghaus. Bonner Fahnenfabrik in Bonn a. Rhein. Hofl. Ir Mazeſtät des Kaiſers und Königs. Königl., Großherzogl., Herzogl., Fürſtl. Hoflief. (14 Hoflieferanten⸗Titel.) TCC 8 eſtickt u. gemalt; Vereinsfahnen, Banner, dan a 1 Srößle Hauerhafligtkeit. leriſche Ausführung. N Fahnen und Flaggen von Marine⸗Sthiffsflaggentuch Vereins- Abzeichen. — Schärpen. — Fahnenbänder. — Theater- Deoorationen. Zeichn ungen, Preisverzeichniſſe verſenden wir gratis und franco. Hen Nest meiner 6 8 Herrenstrchhüts S 8 verkaufe unterm Ankaufspreis wegen Aufgabe dieſes Artikels. 9 Ar D. Freitag. 5 — 5