ſo würde die Grenze der Stadt Mannheim direkt mit der Stadt Schwetzingen zuſammenfallen. Es würde dies ohne Zweifel auch für Schwetzingen bedeutſame Folgen haben. — Wiesloch, 2. Mai. Der Gewerbe⸗ verein Wiesloch veranſtaltet im September d. J. eine Gewerbeausſtellung mit der zu gleicher Zeit auch eine landwirtſchaftliche Gauausſtellung, arrangirt durch den landwirtſchaftlichen Bezirks⸗ verein Wiesloch, verbunden iſt. Es kommen zur Ausſtellung gewerbliche Erzeugniſſe des Gewerbes in Stadt und Amtsbezirk Wiesloch, ferner ſolche gewerbliche und induſtrielle Erzeugniſſe, die in Wiesloch nicht hergeſtellt, aber von den Geſchäften daſelbſt als Handelswaare geführt werdeu. Werk⸗ zeuge und Maſchinen können ebenfalls zur Aus⸗ ſtellung zugelaſſen werden. Mit der Ausſtellung wird gleichzeitig eine Lotterie von Ausſtellungs⸗ gegenſtänden gewerblicher und landwirtſchaftlicher Erzeugniſſe verbunden ſein. Anmeldungen müſſen is 1. Juni längſtens erfolgen und iſt der Schrift⸗ ührer des Gewerbevereins zu weiterer Auskunft erne bereit. — Karlsruhe, 2. Mai. Zur Pfandbuch⸗ ührung. Vielfach herrſcht die irrige Anſicht, daß mit Bezahlung des Kaufpreiſes für Liegenſchaften nd Gebäulichkeiten nicht nur das Forderungsrecht rloſchen, ſondern daß auch damit das Vorzugs⸗ echt im Grund⸗ und Pfandbuch ohne Weiteres etilgt ſei. Ebenſo unrichtig iſt die Meinung, als edingt das Vorzugsrecht erlöſche; ferner beruhigen ch auch gewöhnlich die Käufer von Liegenſchaften egen älterer Pfandlaſten mit Vorzeigung einer einfachen Quittung. Wir können auf Grund unſerer Erfahrungen den Käufern nur auf's dringendſte rathen, „niemals den Kaufſchilling zu bezahlen, bevor nicht alle älteren Pfandlaſten auf Koſten des Verkäufers geſtrichen ſind“. Ebenſo ſollte auch kein Käufer verſäumen, das letze Ziel von Kaufſchillingen nur gegen gleichzeitige Aus⸗ folgung der Pfandſtrichs⸗Bewilligungs⸗Urkunde zu bezahlen. Die Folgen der Nichtbeachtung dieſer Vorſchriften ſind oft unberechenbar; die Koſten der Striche betragen ſpäter oft das 10—20fache, wenn bei Einhebung von „Obligationen“, bei „Erbteilungen“, „Weiterverkäufen“ und dgl. wegen der nöthigen Laſtenfreiheit die Streichung im Grund⸗ und Pfandbuch nachgeholt werden muß. Aus Aus⸗ b in 30 Jahren nach vollzogenem Eintrag un⸗ ſchreiben in öffentlichen Blättern ſind uns hunderte ö von Fällen bekannt, in welchen nur durch amts⸗ oder landgerichtliche Klagen mit öffentlicher Zu⸗ ſtellung auf Koſten des Eigentümers die Laſten⸗ freiheit mit einem Koſtenaufwand von 30 —100 M. erſtritten werden mußte; wären die Käufer vor⸗ ſichtig geweſen, ſo hätte der Strich im Grundbuch höchſtens 3 M. im Ganzen betragen. Die gleiche Koſtenvermehrung findet ſtatt, wenn an Stelle eines Gläubigers durch Todesfall 6—8, oft an verſchiedenen Orten wohnende ſtrichpflichtige Gläu⸗ biger getreten ſind. Ganz mit Unrecht werden die Grundbuchs⸗Behörden für Verſäumniſſe der Be⸗ teiligten verantwortlich gemacht. Gleicherweiſe wollen wir nicht verſäumen, darauf hinzuweiſen, daß der befriedigte Gläubiger zur Pfandſtrichs⸗ ertheilung auf Koſten des Schuldners verpflichtet iſt und eventuell dem Schuldner wegen des ihm durch verſpätete Bewilligung ꝛc. entſtandenen Schadens und verurſachten Mehraufwandes haftbar gemacht werden kann. Durch das neue Bereini⸗ gungsgeſetz iſt hieran nur ſoviel geändert, daß neben den weiterhin zuſtändigen Großh. Notaren auch der Bürgermeiſter des Eintragsorts und der des Wohnorts des Gläubigers für Erteilung der Pfandſtrichsbewilligungen zuſtändig ſind. Bei den Sparkaſſen, bei welchen wegen Gemeindebürgſchaft der Gemeinderath zugleich Verwaltungsrath der Kaſſe iſt, kann alſo wegen Selbſtbeteiligung niemals der Bürgermeiſter des Wohnſitzes der Sparkaſſe den Pfandſtrich erteilen; es bleibt alſo für Spar⸗ kaſſenpfandſtriche nach wie vor der Notar aus⸗ ſchließlich zuſtändig. Im Uebrigen empfiehlt ſich die Juanſpruchnahme der Bürgermeiſter zu Pfand⸗ ſtrichbewilligungen, namentlich bei Werten unter 60 Mark, weil hier bei den Notaren 1 Mark, bei den Bürgermeiſtern nur 50 Pf. zu zahlen ſind. Bei allen anderen Pfandſtrichen beträgt beim Notar wie bei den Bürgermeiſtern die Gebühr gleichmäßig 1 Mark für den Pfandſtrich. Die vor 1. Januar 1889 begründeten Vorzugsrechte ꝛc. bedürfen i. A. gar keiner ſpeziellen Streichung, da ſie auf Grund des neuen Geſetzes ohne Antrag von Amtswegen werden geſtrichen werden, ſofern ihre Erneuerung nicht beantragt wird. — Karlsruhe, 29. April. Landwirth⸗ ſchaftliche Conſumvereinel. Der XV. Verbands⸗ tag der landwirthſchaftlichen Vereine des Großher⸗ zogthums Baden findet hier am 10. Mai im Gaſthof zum „weißen Bären“ ſtatt. — (Criminalität im Großherzogthum Baden.] Der 11. Band der ſtaatlichen Mittheilungen enthält im Heft 12 einen Aufſatz über die Kriminalität in Baden in dem Jahrzehnt 1884 99, woraus einige recht bemerkenswerthe Bemerkungen zu entnehmen ſind. Es iſt danach die Kriminalität in dem bezeichneten Zeitraume zwar im ziemlich bedeutend geſtiegen, denn während 1884 auf 100000 ſtrafmündige (d. h. über zwölf Jahre alte) nur 864 Verurtheilte zu rechnen waren, iſt dieſe Ziffer im Jahre 1893 auf 1000 oder 1 pCt. der ſtrafmündigen Bevölkerung geſtiegen. Doch iſt dieſe Steigerung der Krim nalität keineswegs in allen Theilen des Landes eine gleiche geweſen; in den fünf zum größeren Theile katholiſchen Kreiſen Konſtanz Waldshut, Freiburg, Lörrach und Offenburg hat die Krim nalität ſogar abgenommen, während ſie in den übrigen ſechs Kreiſen theilweiſe recht bedenklich gewachſen iſt. Ebenſo iſt die Durchſchnittsziffer der im Jahrzehnt 1883/ũ2 Verurtheilten iy den faſt ganz katholiſchen Bezirken Achern, Bühl, Buchen, Wolfach, Tauberbiſchofsheim, Engen weitaus am geringſten geweſen (nur 393491 Verurtheilte auf 100 000 Perſonen, während die Bezirke Heidelberg, Mannheim, Pforzheim und Durlach die weitaus ſtärkſte Kriminalitätszifer zeigen, 1142—1211 Verurtheilte auf 100 000 Perſonen). Wohl iſt ein guter Theil der hohen Ziffern auf Rechnung der großen Städte z ſetzen; allein daß dabei noch andere Urſachen im Spiele ſind, beweiſt im Vergleich pon Heidelberg und Pforzheim mit Freiburg, welch letztere Stadt, obwohl ſie größer iſt als die beiden anderen Städte, gleichwohl eine geringen Kriminalitätsziffer aufweiſt. — Rappoltsweiler, 1. Mal. Dieſer Tage waren ein Mann und deſſen Ehefrau im Weinberge mit Hacken beſchäftigt. Während der Arbeit gerieten die Ehegatten in Streit, in deſſen Verlauf die Frau mit dem Karſt dem Manne o lange auf den Kopf ſchlug, bis er todt niederfank, Hierauf deckte das Scheuſal den Leichnam mit Erde zu, lief auf's Bürgermeiſteramt und erzählte, ihr Mann ſei, verreckt“ und liege draußen im Weinberge, — Paderborn, 1. Mai. (Gräßliches Unglück im Circus Lobe.) Einen Athleten, der zwei Stangen zu halten hatte, an denen je ein Knabe turnte, verließen während ſeiner Produktion die Kräfte; er ließ die Stangen fallen und die beiden jugendlichen Artiſten ſtürzten zu Boden und waren ſofort todt. Der Athlet mußte ins Spital gebracht werden Zahlreiche Damen wurden ig folge des Unglücksfalles ohnmächtig. für ſie beten und ihnen die ewige Ruh' wünſchen. Du aber, Walpi, Du ſollſt 's jetzt erfahren, daß unſer Herrgott auch noch ein Glück für Dich auf⸗ gehoben hat. Und wenn ich Dich glücklich machen will, nachher thu' ich meine Schuldigkeit, denn ich hab' auch viel Jammer und Elend über Dich gebracht. Freilich hat mir's Herz dabei weh gethan aber ich hab's net ändern können, meine Pflicht hab' ich einmal thun müſſen. Aber das liegt jetzt alles hinter uns! Wir zieh'n fort aus der Gegend wo wir ſo viel Trauriges erlebt hab'n, und wenn Du auch die alte Heimat verlierſt, Du ſollſt dafür eine neue, eine viel ſchönere finden. Deine Jugend⸗ jahre ſind keine glücklichen geweſen und die meinen auch net. Dir haben Deine Leut' nie viel Lieb entgegengebracht und mir is 's net beſſer gegangen. Meine Mutter hab' ich früh verloren, und wie mei Vater zu mir g'weſen is das haſt g'rad voneh ghört. Auch um die Madeln hab' ich mich früher nie viel gekümmert! Du, Walpi biſt meine erſte meine einzige Lieb', und weil Du mich auch gern haſt, ſo woll'n wir nimmer von einander laſſen! Und jetzt will ich keine Einreden und auch das Wörtel Sie“ nimmer hör'n! Gib mir die Hand und ſag: J! will Dein Weib ſein, Andres“, nachher is unſer Bund g'ſchloſſen für Zeit und Ewigkeit!“ 5 Unter Thränen lächelnd blickte Walpi zu dem jungen Manne auf. „Wenn Du ſo red'ſt,“ ſagte ſie leiſe, „nachher kann ich freilich net feſt bleib'n! Ja, Andres, ich hab' Dich bon Herzen gern und will Dein Weib wer'n, da haſt meine Hand —“ Jubelnd ſchloß der Schachtner die Erröthende in ſeine Arme und küßte ſie herzhaft auf die Lippen. „No alſo,“ rief er fröhlich, „endlich amal! Sapra⸗ walt, da thät man ſchon a Advokatenmaulwerk brauch'n, wenn man ſo a eigenſtnig's Köpfel über⸗ und alles andere is nur noch a Kinderſpiel. Du bleibſt jetzt nimmer länger in der Schachermühl', Walpi! Ich weiß Dir ein Platzl, wo Du gut aufg hoben biſt, bis wir Hochzeit machen können In Lenggries hab' ich eine Baſ', bei der kann ich Dich jede Stunde unterbringen, und die wird für Dich ſorgen wie eine Mutter. Bei der bleibſt, bis der Winter rum iſt, und wenn der Auswärts kommt, nachher ſoll die Hochzeit ſein. Bis dahin is auch Deine Ausſteuer fertig, ich hab' Ordnung g'ſchafft auf mein' Hof, und nachher, Walpi ſteht unſer'm Glück nir mehr im Weg!“ Ein halbes Jahr ſpäter — der Frühling mit ſeiner Blüthenpracht war wieder in's Land gezogen — führte der Schachtnerbauer von der Jachenau ſeine vielgeliebte Walpi zum Altar. Während der ehelichen Feierlichkeiten ſchüttete ſich ein rechter Wolkenbruch über's Land aus. Trotzdem war das ganze Dorf und die nächſte Umgebung auf den Beinen, und die älteſten Leute verſicherten den trie⸗ fenden Nachbarn, ſolch ein heftiges Regnen während der Trauung ſei ein gar gutes Zeichen und bedeute jedesmal eine lange, glückliche Ehe. Die Schachermühl aber iſt längſt vom Erd⸗ boden verſchwunden. Die Gemeinde Oedenhauſen hatte dieſelbe käuflich erworben nud bis auf die Grundmauer niederreißen laſſen. Der finſtern Schlucht aber, in der ſie geſtanden wagt ſich be⸗ ſonders zur Nachtzeit Niemand mehr zu nahen, denn böſe Geiſter treiben dort ihr Unweſen und in ſtürmiſchen Nächten tobt im Schachergraben ein Höllenlärm, als ob das wilde Gejaid durch denſelben brauſe. Im Dorfe drüben rücken dann die Buben und Mädel wohl ängſtlich auf der Ofenbank zuſammen und die alte „Ahnl“ hebt mahnend den Zeigefinger und flüſtert: „Loſt's red'n will! Aber jetzt ſind wir einig, Gottlob, (lauſcht), Kinderln, Loſt's! Thuts fein brav ſein andächtig 8 Kreuz mach'n! Heut' rüh'rn ſie ſich drent' der wieder von im Schachergra Schachermühl'!“ 1 1 Lieb Väterland, kannſt ruhig ſein! Es iſt eigentlich nichts weniger als überraſchend, daß ſo ernſte Zeiten wie die gegenwärtigen, auch humoriſtiſche Blüten treiben. So haben in Nord⸗ Amerika außer einem großen Teile der Inbaliden⸗ gehalt beziehenden Kämpfer aus dem vor mehr als 30 Jahren beendeten Bürgerkriege noch allerlel andere, ſonſt hochachtbare, aber für dieſen Fall wohl kaum noch verwendbare Einzelperſonen und ganze Geſellſchaften dem Lande ihre kriegeriſchen Dienſte zur Verfügung geſtellt, ſehr oft freilich nichl, ohne daran beſondere Bedingungen zu knüpfen. Oberſt Eddy vom 47. New⸗Norker Miliz⸗Regiment war, wie alle ſeine Kameraden, vom Kriegsminister kum in Waſhington erſucht worden, anzugeben, wie viele ſeiner Leute im Kriegsfalle in die reguläre Armee eintreten wollten. Als der Oberſt die Mannſchaft hiervon unterrichtete, fand ſich zwar die Mehrzahl der Mannſchaften dazu bereit, für ihr Vaterland in's Feld zu ziehen, „aber nur, wenn ſie unter ihrem bisherigen, von ihnen ſelbſt erwählten Offizieren känpfen und gleichzeitig mit ihnen Lorbeeren ernken könnten!“ (Wörtlich) — Das aus 250 der hb ſcheſten und beliebteſten Mädchen des Staates Georgig beſtehende, im Oktober vorigen Jahres gegründeſe Milizbataillon zu Atlanta, das ſeine militärische Ausbildung dem Exerziermeiſter der Bundesgarniſon in Fort Meſtherſon verdankt, mochte dagegen mur unter Bundesofftizieren ins Feld ziehen; die Beding⸗ ungen, daß dieſe ledig ſein müſſen, iſt nicht gestellt worden, weil dies als ſelbſtverſtändlich betrachtet wird 5 Allgemeinen Ih Nohl 555 al i een u Firchengt ahn- Jeck Aurnſchl⸗ kahefkuer Aktas behufs Aas für 18 dag In 8 A. kes cet. d l enn dan dae bie n uin hirn a nh bender Manz 1 Krchmgemeit Lievert. alan in prrtertier, e Flac a deu, uf 1 Ferme Lermi ect Tun n lethal lar Neigung N Bebe be g am bunte